Muss die Kassiererin zahlen?

Hallo Rechtsexperten,

ich habe eine Frage, die ja vielleicht nicht ganz hier hingehört, dann aber denke ich, dass es doch eigentlich auch eine juristische Angelegenheit ist. Es geht um folgendes:

Ich habe letztens mit einem Bekannten mich darüber unterhalten, ob eine Kassiererin im Supermarkt aus eigener Tasche zahlen muss, wenn ihre Kasse nicht stimmt, weil sie z.B. einem Kunden zu wenig abgenommen hat.
Wir kamen- logischerweise- auf kein Ergebnis, fanden es nur beide eine Sauerei, wenn dem tatsächlich so wäre. Wir haben aber beide schon gehört, dass das tatsächlich so gehandhabt wird; die Kassiererinnen müssen tatsächlich den Kassenfehlbestand aus eigener Tasche zahlen. Wenn dem so ist: Kann da nicht die Kassiererin sagen, dass z.B. ja auch die Technik beim Einscannen von Waren nicht funktioniert hat? Welche Möglichkeiten- im positiven Falle- hat sie noch?

Gruß

Hermann

Hi Hermann,

die Ausrede mit dem Lesegerät hilft hier nicht: Selbst wenn ein falscher Preis gezogen wird, so steht er doch auf dem Kassenbon. Die Kasse muss mit dem Streifen übereinstimmen, auch wenn mal was falsch gebucht wurde. Ein falscher Preis geht zwar zu Lasten oder auch zu Gunsten des Kunden, erzeugt aber keine Differenz auf dem Streifen.

Fehlbeträge hat immer der Kassenführer auszugleichen, manche Betriebe drängen ihre Leute zum Abschluss einer Versicherung.

Gruß Ralf

Hallo Hermann,

vor ca. einem Jahr ging ein solcher Fall durch die Presse. Es ging damals um einen Bankkassierer, dessen Kasse nicht stimmte (es spreche sich bitte keiner von Fehlern frei).

Da hieß es, dass der Kassierer das Manko nur zahlen müsse, wenn ihm für diesen Fall ein sog. Mankogeld (also Aufschlag auf das Gehalt) gezahlt wurde.
das dürfte auch hier gelten

Gruß
HaWeThie

Hallo zurück,

Ich habe letztens mit einem Bekannten mich darüber
unterhalten, ob eine Kassiererin im Supermarkt aus eigener
Tasche zahlen muss, wenn ihre Kasse nicht stimmt, weil sie
z.B. einem Kunden zu wenig abgenommen hat.
Wir kamen- logischerweise- auf kein Ergebnis, fanden es nur
beide eine Sauerei, wenn dem tatsächlich so wäre. Wir haben
aber beide schon gehört, dass das tatsächlich so gehandhabt
wird; die Kassiererinnen müssen tatsächlich den
Kassenfehlbestand aus eigener Tasche zahlen. Wenn dem so ist:
Kann da nicht die Kassiererin sagen, dass z.B. ja auch die
Technik beim Einscannen von Waren nicht funktioniert hat?
Welche Möglichkeiten- im positiven Falle- hat sie noch?

Eine Strafe hat sie auf jeden Fall: Sie muss abends mehrfach zählen. Wenn die Kasse nicht stimmte, musste ich immer (naja war nicht Supermarkt, aber immerhin) zumindestens so lange zählen, bis ich zweimal auf den gleichen „falschen“ Betrag gekommen bin. Alleine deswegen schaue ich immer nach, was ich rauskriege, und protestiere genauso heftig, wenn ich zuviel kriege, wie wenn ich zuwenig kriege.

Gruß, Karin

Hallo Hermann,

hier muß man zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit unterscheiden.

Wenn ein Arbeitnehmer eine einfache Fahrlässigkeit begeht muß das von seinem Unternehmen getragen werden. Das macht auch Sinn weil sonst würden sich Arbeitnehmer grundsätzlich zu nichts mehr trauen und gar nichts mehr machen, wofür sie zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Bei grober Fahrlässigkeit allerdings muß ein Unternehmen den vom Arbeitnehmer verursachten Schaden nicht hinnehmen, sondern kann den Arbeitnehmer für den entstandenen Schaden haftbar machen.

Im Falle der nicht stimmenden Kasse halte ich das für leichte Fahrlässigkeit, weil es einfach passieren kann daß man sich mal vertut und zu viel oder schlimmer, zu wenig kassiert. Wenn das keine Unsummen sind sollte das zu Lasten des Unternehmens gehen.

Interessanterweise hatte ich just am Samstag eine Unterhaltung mit der besonders netten Kassiererin meines ortsansässigen Lidl. Sie erzählte daß die Firma ab und zu Testkäufer schickt die den Laden hinsichtlich der Sauberkeit und Ordnung, und die Kassiererinnen im Bezug auf Freundlichkeit und korrektes Benehmen sowie richtige Herausgabe von Wechselgeld überprüfen. Wer auffällt bekommt eine Mahnung, wenn es sich häuft gibnt es ernstere Probleme.

MecFleih

Hallo,

zum Supermarkt kann ich nichts sagen, ich denke aber dass es dort ähnlich zugeht wie am Hotelempfang, wo ich mehrere Jahre tätig war. Dort war zusätzlich zum Arbeitsvertrag folgendes festgelegt:

Wir bekamen pro Monat DM 50,00 Mankogeld und mussten daher negative Differenzen selbst begleichen. Positive Differenzen wurden „gedropt“, also abends mit abgegeben und nicht selbst eingesackt.

Ich habe selbst mal ordentlich gelöhnt, weil ein Gast mit Travellers’ Cheques in GBP und USD gemischt gezahlt hatte und ich nicht genau hingeschaut.

Eine Kollegin durfte 3000 DM löhnen, da sie ihre Kasse im Back Office für einen Moment unbeaufsichtigt stehen liess und ein „netter Kollege“ gleich zugegriffen hat. Für die haben wir allerdings gesammelt.

Gruß,

Myriam

Hallo Hermann.

Die Antworten sind alle einen Teil korrekt, aber nicht immer stimmig. Vielleicht hier einmal in Kurzform so eine Art Überblick:
Richtig ist, daß der Grad der Fahrlässigkeit bei der Betrachtung des Einzelfalles wichtig ist. Beginnen wir mit der leichten Fahrlässigkeit. Hier ist eine Haftung des AN ausgeschlossen, es sei denn es wir ein Mankogeld bezahlt und dann auch nur , wenn der AN alleinigen Zugriff auf eine (am besten) abschließbare Kasse besitzt. Allerdings erscheint bei Betrachtung der Rechtssprechung das Zahlen eines Mankogeldes immer unsinniger, da die Haftungssumme zumeist nur in der Höhe bestehen wird, in der auch das Mankogeld bezahlt wird. Insofern kann man als AG dabei finanziell meist nur verlieren. Irrtümlich wird in diesem Zusammenhang oft angenommen, daß eine Haftung des AN nur bei Zahlung eines Mankogeldes besteht. Das ist aber falsch. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der AN wie gewohnt auch ohne Mankogeld anteilig und bei grober Fahrlässigkeit besteht weiterhin bis zu volle Haftung. Letztendlich muß wie immer jeder Einzelfall an sich betrachtet werden und ein Richter entscheidet im Streitfalle über den Grad der Fahrlässigkeit und die daraus resultierende Haftungshöhe.

Gruß,
LeoLo

Ja, warum nicht ??
Hallo Hermann,

sie bekommt ja eine definierte Wechselsumme, die sie zusammen mit den Einnahmen abgeben muß.

„Drambeldier“ hat es ja gesagt, wenn die Kasse den falschen Preis registriert, muß sie auch nur den falschen Preis (hoffentlich zu niedrig) dem Kunden abverlangen, oder manuell eintippen.

Bei uns ist es so, daß wir auch aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn ich einem Fahrgast die Fahrkarte „für lau“ oder „ermäßigt“ gebe, weil er kein/nicht genügend Geld hat.

Es gibt auch Busfahrer (egal in welcher Firma) die „leben aus der Kasse“ den Monat über und haben dann am Monatsende nicht genügend Lohn um die Kasse wieder abrechnen zu können. Die haben auch schlechte Karten.

Anderes ist es, wenn die Kasse aus dem Bus geklaut wird und dem Fahrer ist keine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar, zB die Kasse war im Kasten oberhalb des Fahrerplatzes eingeschlossen. Oder bei einem Überfall. Da müssen wir nicht zahlen. Läßt Du aber die Geldtasche mit den €€€€€ neben der Scheibe am Fahrerplatz liegen, gehst auf Toilette und einer „langt rein“, dann ist ja wohl klar, daß dies mehr als Dumm war.

Soweit mein Rechtsempfinden.

gruß

dennis

Potz Blitz!!!
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten, die ich noch nicht alle gelesen habe. Ich hätte ja nicht gedacht, dass binnen so kurzer Zeit eine solche Unsumme von Antworten zustandekommt. Hängt das damit zusammen, dass ich es als „Sauerei“ empfinden würde, wenn man die Kassierer/in damit belasten würde? Schließlich und unendlich könnte man auch sagen: Na ja, hat halt wer geklaut- punktum. Dafür sind die meisten Läden mehr als gut versichert und geben diesen Versicherungsbeitrag auch reichlich an Kunden weiter. Der TOOM- Markt hier in DT war anno 1990 (damals habe ich da gearbeitet) nicht einmal mit Video- Überwachung ausgerüstet. Der Marktleiter hat sogar mal gesagt: Das machen wir extra nicht- WIR vertrauen den Kunden. Tja, so kann man das wohl auch sagen. Man könnte auch sagen: Vertrauen kostet IHR Geld!

Doch nun nochmal- auch wenn’s u.U. schon wer beantwortet hat: Wenn die Kassiererin einfach was durchgehen lässt- z.B. für einen guten Bekannten (dererlei Fälle gab’s und gibt’s ja immer wieder), dann hat der Markt doch im Grunde keine Möglichkeit, da was zu kontrollieren. Weg ist weg und wenn er/sie erwischt wird, dann ist’s geschehen, aber sonst???

Gruß

Hermann

Hallo.

Hängt das damit zusammen, dass ich es als „Sauerei“ empfinden würde, wenn man die Kassierer/in damit belasten würde?

– Läßt sich sicher drüber streiten. Damit würde ich jetzt aber eine Lawine lostreten… also laß ich das lieber.

Schließlich und unendlich könnte man auch sagen: Na ja, hat
halt wer geklaut- punktum. Dafür sind die meisten Läden mehr
als gut versichert und geben diesen Versicherungsbeitrag auch
reichlich an Kunden weiter.

– Damit macht man es sich wohl ganz sicher zu einfach. Einfach immer nur die Preise erhöhen, damit die AN einen Freifahrtschein zum Klauen haben? Oder wie soll ich Dich verstehen? Man sollte schon bedenken, daß der Löwenanteil der Diebstähle zumeist auf das Konto der Angestellten geht.

Doch nun nochmal- auch wenn’s u.U. schon wer beantwortet hat:
Wenn die Kassiererin einfach was durchgehen lässt- z.B. für
einen guten Bekannten (dererlei Fälle gab’s und gibt’s ja
immer wieder), dann hat der Markt doch im Grunde keine
Möglichkeit, da was zu kontrollieren.

– Wenn man (der) dem Kassierer(in) auf die Schliche kommt, kann man das wohl schon überprüfen. Sicherlich ein nicht gerade seltener Umstand, daß für „Freunde und Bekannte“ mal selbst aufgestellte Sonderkonditionen rausgehauen werden. Es ist ja kein Geheimnis, daß die AN am besten klauen können, weil sie eben am besten die Schwachstellen im System kennen. Aber trotzdem wäre es unsinnig, zu denken, daß eine Filliale keine Möglichkeiten hat, das Ganze zu bemerken und dem nachzugehen. Da sollten die AN schon fast froh sein, wenn nach dem Feststellen von Unregelmäßigkeiten die Kameras offensichtlich installiert und nicht versteckt aufgehangen werden… :o) (Lustig ist dabei übrigens, daß gerade die AN, denen es dabei an den Kragen geht, zu Gericht laufen, weil ihr Persönlichkeitsrecht so übel verletzt wurde…)

Weg ist weg und wenn
er/sie erwischt wird, dann ist’s geschehen, aber sonst???

– Wenn man erwischt wird, sieht es zurecht duster aus. => Die fristlose Kündigung und die Anzeige und das Verfahren und die Verurteilung und die Sperre beim Bezug des ALG und das schlechte Arbeitszeugnis und die bei weitem schlechteren Bewerbungsmöglichkeiten und … und … und …

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Weg ist weg und wenn er/sie erwischt wird, dann ist’s geschehen, aber sonst???

sonst gar nichts. Ein erheblicher Teil der Diebstähle in Läden wird von der Belegschaft durchgezogen.

Gruss
Enno

Hallo Enno,

Ja, sicher hast Du damit recht. Ehrlich und offen gestanden sehe ich da jetzt auch weiter kein volkswirtschaftliches Problem drin, aber ich will das um Gottes Willen hier nicht weiter diskutieren- ich hoffe, Du verstehst das irgendwie und dann richtig :wink:.

Gruß

Hermann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo LeoLo,

Hängt das damit zusammen, dass ich es als „Sauerei“ empfinden würde, wenn man die Kassierer/in damit belasten würde?

– Läßt sich sicher drüber streiten. Damit würde ich jetzt
aber eine Lawine lostreten… also laß ich das lieber.

Ja, das halte ich für einen außerordentlich vernünftigen Entschluss!!!

Schließlich und unendlich könnte man auch sagen: Na ja, hat
halt wer geklaut- punktum. Dafür sind die meisten Läden mehr
als gut versichert und geben diesen Versicherungsbeitrag auch
reichlich an Kunden weiter.

– Damit macht man es sich wohl ganz sicher zu einfach.
Einfach immer nur die Preise erhöhen, damit die AN einen
Freifahrtschein zum Klauen haben? Oder wie soll ich Dich
verstehen?

Da brauchst Du **MICH gar nicht zu verstehen, da brauchst Du doch wohl nur zu verstehen- und das wirst Du wohl, nach dem, wie Du dich zur Thematik äußerst- wie eben hierzulande und überall in kapitalistischen Systemen Preise kalkuliert werden. Damit ist schon alles gesagt.

Man sollte schon bedenken, daß der Löwenanteil der
Diebstähle zumeist auf das Konto der Angestellten geht.

Klar, das schätze ich auch so ein, aber es wird auch viel von den Kunden geklaut, ich habe mal ein dreiviertel Jahr in einem Supermarkt gearbeitet- schon länger her, Verfolgung sinnlos :wink:.

Doch nun nochmal- auch wenn’s u.U. schon wer beantwortet hat:
Wenn die Kassiererin einfach was durchgehen lässt- z.B. für
einen guten Bekannten (dererlei Fälle gab’s und gibt’s ja
immer wieder), dann hat der Markt doch im Grunde keine
Möglichkeit, da was zu kontrollieren.

– Wenn man (der) dem Kassierer(in) auf die Schliche kommt,
kann man das wohl schon überprüfen. Sicherlich ein nicht
gerade seltener Umstand, daß für „Freunde und Bekannte“ mal
selbst aufgestellte Sonderkonditionen rausgehauen werden. Es
ist ja kein Geheimnis, daß die AN am besten klauen können,
weil sie eben am besten die Schwachstellen im System kennen.

Da muss ich widersprechen. Die meisten kennen ihr „System“, wie Du es so vollmundig nennst, so gut wie gar nicht- leider.

Aber trotzdem wäre es unsinnig, zu denken, daß eine Filliale
keine Möglichkeiten hat,

Das habe ich auch nie behauptet…

das Ganze zu bemerken und dem
nachzugehen. Da sollten die AN schon fast froh sein, wenn nach
dem Feststellen von Unregelmäßigkeiten die Kameras
offensichtlich installiert und nicht versteckt aufgehangen
werden… :o) (Lustig ist dabei übrigens, daß gerade
die AN, denen es dabei an den Kragen geht, zu Gericht
laufen, weil ihr Persönlichkeitsrecht so übel verletzt
wurde…)

Na ja, irgendwie versucht halt jeder, den entstandenen Schaden klein zu halten, was doch nur allzu normal ist (oder nicht?)- da nutzt Dir der erhobene Zeigefinger gar nix- wenn ich Dich richtig verstehe, tust Du das so ein bisschen.

Weg ist weg und wenn
er/sie erwischt wird, dann ist’s geschehen, aber sonst???

– Wenn man erwischt wird, sieht es zurecht duster aus. =>
Die fristlose Kündigung und die Anzeige und das Verfahren und
die Verurteilung und die Sperre beim Bezug des ALG und das
schlechte Arbeitszeugnis und die bei weitem schlechteren
Bewerbungsmöglichkeiten und … und … und …

Vor Jahren wurde da anders abgewägt. Da hat man den Verwaltungsaufwand nicht immer gemacht, wenn da einer beim Klauen erwischt wurde. Da gab’s einen Aufhebungsvertrag und der Fall war erledigt. Und Sperre beim Amt gab’s auch keine.

Gruß

Hermann**

An alle!

Hallo zusammen,

mir ist nach dem Lesen der Antworten auf- und eingefallen, dass meine Fragestellung ein bisschen übereilt war. Denn es ist wohl ein Unterschied, ob etwas erfasst ist an der Kasse und man den Kassierer bescheißt, indem man ihn z.B. nicht darauf hinweist, dass er/sie zuviel rausgegeben hat oder aber ob man einfach was mitgehen lässt und sozusagen ungestraft durch die Kasse kommt. Letzteres ist eben ein Versicherungsfall- wie könnte es auch anders sein- und ersteres eben muss der Kassierer tragen, wenngleich ich das dennoch eine Sauerei finde, ich könnte mir persönlich z.B. die Tätigkeit an einer Kasse keine zwei Stunden lang vorstellen. Warum ein Kassierer das den ganzen Tag machen muss, ist mir rätselhaft. Scheiß Job!

Gruß

Hermann

Hallo,

Warum ein Kassierer das den ganzen Tag machen muss, ist mir
rätselhaft. Scheiß Job!

Wie Busfahrer und Gastronomie: Entweder man mag es, oder man läßt es.

gruß

dennis

Hallo Dennis,

na ja, ich dachte jetzt schon, dass der Thread zu Ende ist, denn im Grunde gibt’s wohl auch nichts mehr wesentlich Neues zum Thema hinzuzufügen.

Warum ein Kassierer das den ganzen Tag machen muss, ist mir
rätselhaft. Scheiß Job!

Wie Busfahrer und Gastronomie: Entweder man mag es, oder man
läßt es.

Diese Deine Auffassung ist aber doch verdammt schwarz- weiß. Hier hat nicht jeder seinen Traumjob, und es ist hier auch gar nicht möglich, dass das ein jeder hat, oder was meinst Du?

Da das eigentlich nicht mehr unbedingt hier in diesen Faden reingehört und mehr eine private Diskussion ist, schlage ich vor, Du antwortest an meine Emailadresse. Ich selbst werde mich an diesen Standpunkt halten und nicht antworten, wenn Du unter dieses Posting was schreibst.

Gruß

Hermann

weil´s Spass macht
Hallo Hermann,

ich könnte mir persönlich z.B. die Tätigkeit an einer Kasse keine zwei Stunden lang vorstellen.

Ich habe das lange Zeit mit viel Freude gemacht. Du kannst Dir beliebige Ziele setzen, z.
B.
-ich will zügig kassieren,
-die kürzeste Warteschlange haben,
-immer freundlich, zuvorkommend und aufmerksam zu den Kunden sein,
-dass die Kunden am liebsten an meine Kasse kommen,
-eine saubere ordentliche Kasse plus angrenzende Regale haben etc.

Auch wenn es hin und wieder Kunden gibt, die zuviel gegebenes Rückgeld bewusst
behalten oder nicht getippte Ware trotzdem einstecken oder Dich vorsätzlich betrügen
wollen. Das fand ich nicht so schlimm, dass es mir den Spass verdorben hätte.
Looser gibt´s überall und jeder lebt eben in seiner eigenen kleinen Welt. Ist ja denen ihr Armutszeugnis, nicht?

Warum ein Kassierer das den ganzen Tag machen muss, ist mir rätselhaft.

Die Aufgabe eines Kassierers ist nicht kassieren?

Scheiß Job!

Scheiß Einstellung?

Gruß,
Z.