Hallo,
bei uns drohen so einige „personalpolitische“ Maßnahme, die mich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht treffen werden. Betriebsbedingte Kündigungen sollen um jeden Preis (!) vermieden werden. Stattdessen werden etlichen Mitarbeitern Aufhebungsvereinbarungen angeboten, um ihnen den Abgang zu versüßen bzw. sie von einem solchen zu überzeugen.
Ich bin in diesen Dingen nicht ganz so beleckt, so daß ich da ein paar Fragen habe. Hintergrund: Einige Mitarbeiter bei uns sind in einer sogenannten Nachwuchsgruppe. Sie sind organisatorisch und kostenstellenmäßig in unserer Zentrale in Frankfurt aufgehängt, verrichten jedoch - mehr schlecht als recht - ihren Dienst in DDorfer Niederlassung.
Nun sieht es so aus, daß der zukünftige Stellenplan für eine bestimmte Stelle eine Mitarbeiteranzahl von X vorsieht, wobei X gleich dem aktuellen Bestand minus drei entspricht. Zwei dieser Nachwuchsgruppenleute werden derzeit genau auf diese Stelle X angelernt. In der Nachwuchsgruppe sollen aber keine Stellen „abgebaut“ werden.
Die Frage: Es sieht im Augenblick danach aus, als wenn das ohne Kündigungen doch nicht ablaufen wird, weil der Markt für Bankmitarbeiter derzeit bekanntermaßen mehr als problematisch ist.
Wie sehen die Chancen für Mitarbeiter außerhalb der Nachwuchsgruppe (also reguläre Besatzung) der Stelle X bei einer evtl. Kündigungsschutzklage aus, wenn die Nachwuchsgruppenleute bleiben, aber reguläre Mitarbeiter auf der Stelle X aber entlassen werden?
Wohlgemerkt: Organisatorisch hängen die Nachwuchsleute woanders, sie sollen aber die Tätigkeit der Stelle X ausüben.
Hintergrund meiner Frage ist, daß ich der Ansicht bin, daß man nicht Leute rausschmeißen kann, die Stelle X ausfüllen, jedoch Nachwuchs, der nicht mal ansatzweise willens und in der Lage ist, diese Stelle auszufüllen, behält.
Für Antworten dankbar,
Christian