Hallo!
Hier in unserem Mietshaus (alles Mieter - alle den gleichen Vermieter) gibt es regelmäßig Knatsch um die Motorräder. Unsere Nachbarn würden ihr Motorrad gerne neben das Haus stellen. Dort gibt es einen kleinen Weg, Privatgrundstück, der zum Garten hinter dem Haus führt. Der Platz wäre groß genug - und uns andere Mieter würde es nicht stören. Nur der Vermieter stellt sich blöd an. Er will Extra-Geld dafür haben.
Das Ganze ist ziemlich lächerlich. Der Vermieter besteht darauf, dass unser Nachbar einen öffentlichen Parkplatz mit dem Motorrad belegt. Uns allen wäre wegem knappem Parkraum die Lösung neben dem Haus natürlich lieber.
Also mal abgesehen vom Streß, den es heraufbeschwören würde, was wäre denn, wenn der Nachbar das Motorrad einfach auf das Privatgrundstück hinstellt? Müsste der Vermieter ggf. auf Unterlassung klagen?
Grüße,
Snoef
*die das ganze Absurd findet*
Hallo,
wenn die Mieter keine Vereinbarung getroffen haben, wo Motorräder abzustellen sind - im Prinzip also keine Vereinbarung über einen Stellplatz getroffen haben -hat der Vermieter das Recht das Abstellen zu unterbinden.
Hier in unserem Mietshaus (alles Mieter - alle den gleichen
Vermieter) gibt es regelmäßig Knatsch um die Motorräder.
Unsere Nachbarn würden ihr Motorrad gerne neben das Haus
stellen. Dort gibt es einen kleinen Weg, Privatgrundstück, der
zum Garten hinter dem Haus führt. Der Platz wäre groß genug -
und uns andere Mieter würde es nicht stören. Nur der Vermieter
stellt sich blöd an. Er will Extra-Geld dafür haben.
Ohne Stellplatz nichts zu machen. Wobei ich zu bedenken gebe, dass möglicherweise neben dem Haus, so wie Du es darstelltst ein Stellplatz möglicherweise nicht einmal erlaubt sein kann, weil bei Feuer die Feuerwehr freiee Zugang benötigt.
Das Ganze ist ziemlich lächerlich. Der Vermieter besteht
darauf, dass unser Nachbar einen öffentlichen Parkplatz mit
dem Motorrad belegt. Uns allen wäre wegem knappem Parkraum die
Lösung neben dem Haus natürlich lieber.
Also mal abgesehen vom Streß, den es heraufbeschwören würde,
was wäre denn, wenn der Nachbar das Motorrad einfach auf das
Privatgrundstück hinstellt? Müsste der Vermieter ggf. auf
Unterlassung klagen?
Er kann ihn auffordern, das Motorrad zu entfernen. Tut er es nicht, kann er abmahnen und die Kündigung androhen und ggfls. kündigen.
Gruss Günter