Mietshaus - Parken von Motorrädern

Von: , Frage gestellt am Di, 8. Jul 2003

Hallo!

Hier in unserem Mietshaus (alles Mieter - alle den gleichen Vermieter) gibt es regelmäßig Knatsch um die Motorräder. Unsere Nachbarn würden ihr Motorrad gerne neben das Haus stellen. Dort gibt es einen kleinen Weg, Privatgrundstück, der zum Garten hinter dem Haus führt. Der Platz wäre groß genug - und uns andere Mieter würde es nicht stören. Nur der Vermieter stellt sich blöd an. Er will Extra-Geld dafür haben.

Das Ganze ist ziemlich lächerlich. Der Vermieter besteht darauf, dass unser Nachbar einen öffentlichen Parkplatz mit dem Motorrad belegt. Uns allen wäre wegem knappem Parkraum die Lösung neben dem Haus natürlich lieber.

Also mal abgesehen vom Streß, den es heraufbeschwören würde, was wäre denn, wenn der Nachbar das Motorrad einfach auf das Privatgrundstück hinstellt? Müsste der Vermieter ggf. auf Unterlassung klagen?

Grüße,
Snoef
*die das ganze Absurd findet*

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietshaus - Parken von Motorrädern

    Hallo,

    wenn die Mieter keine Vereinbarung getroffen haben, wo Motorräder abzustellen sind - im Prinzip also keine Vereinbarung über einen Stellplatz getroffen haben -hat der Vermieter das Recht das Abstellen zu unterbinden.


    Hier in unserem Mietshaus (alles Mieter - alle den gleichen
    Vermieter) gibt es regelmäßig Knatsch um die Motorräder.
    Unsere Nachbarn würden ihr Motorrad gerne neben das Haus
    stellen. Dort gibt es einen kleinen Weg, Privatgrundstück, der
    zum Garten hinter dem Haus führt. Der Platz wäre groß genug -
    und uns andere Mieter würde es nicht stören. Nur der Vermieter
    stellt sich blöd an. Er will Extra-Geld dafür haben.
    Ohne Stellplatz nichts zu machen. Wobei ich zu bedenken gebe, dass möglicherweise neben dem Haus, so wie Du es darstelltst ein Stellplatz möglicherweise nicht einmal erlaubt sein kann, weil bei Feuer die Feuerwehr freiee Zugang benötigt. Das Ganze ist ziemlich lächerlich. Der Vermieter besteht
    darauf, dass unser Nachbar einen öffentlichen Parkplatz mit
    dem Motorrad belegt. Uns allen wäre wegem knappem Parkraum die
    Lösung neben dem Haus natürlich lieber.

    Also mal abgesehen vom Streß, den es heraufbeschwören würde,
    was wäre denn, wenn der Nachbar das Motorrad einfach auf das
    Privatgrundstück hinstellt? Müsste der Vermieter ggf. auf
    Unterlassung klagen?
    Er kann ihn auffordern, das Motorrad zu entfernen. Tut er es nicht, kann er abmahnen und die Kündigung androhen und ggfls. kündigen.

    Gruss Günter

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