Ware nicht erhalten - Nachforschungsantrag?

Ich habe bei eBay eine CD ersteigert. Die CD wurde vom Absender angeblich vor über 2 Wochen verschickt und sie ist bei mir bis heute nicht angekommen. Nun habe ich den Verkäufer drum gebeten, b. d. Post einen Nachforschungsantrag zu stellen. Lohnt sich das eigentlich? Ich habe die CD nämlich für 1 Euro ersteigert. Wie hoch sind da die Chancen auf Erfolg?

Greets, Mathias

Ein Euro sind heutzutage viel Geld ! Besonders für eine CD ! Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.

HM

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Hi

Ein Euro sind heutzutage viel Geld ! Besonders für eine CD !
Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.

Bei einem Betrag von einem Euro ist es vielleicht nicht wegen des Geldes nötig einen Nachforschungsantrag zu stellen. Man kann - in Abhängigkeit von der Anzahl positiver Bewertungen des Verkäufers - auch davon ausgehen daß derjenige kaum wegen einer Summe von 1 EUR eine Unterschlagung der Ware begeht.

Also riecht es nach einem Verlust in den Reihen der Post.

Und da finde ich es durchaus richtig als Kunde Nachforschungen anstellen zu lassen, denn es kann nicht sein daß ein Unternehmen zwar Geld für seine Dienstleistung verlangt, dafür einen schlechten Service bietet und jetzt verschwinden sogar schon Waren…

Es gab vor längerer Zeit schon Gerüchte darüber daß auch die Post durch Outsourcing und damit Lohndumping ihre Kosten drückt. Die Qualität der Zustellung und die Zuverlässigkeit der Drittunternehmenr hat sich seither kontinuierlich und deutlich wahrnehmbar verschlechtert. Es scheint so zu sein daß Dritte ab und zu eine interessante Sendung verschwinden lassen, gerade weil Nachforschungsanträge in aller Regel überhaupt nichts bringen und die Ware damit folgenlos für den Dieb verschwinden kann. Und wer schon schlecht verdient und unter der Post „buckeln“ muß empfindet es vielleicht so daß er moralisch eine kleine Rechtfertigung hat sich dann anderweitig zu entschädigen…?

Als Postkunde ärgere ich mich über so etwas und ich finde das völlig korrekt die Post nach der Sendung suchen und sich mit der Beschwerde auseinandersetzen zu müssen lassen (äh…wie muß der Satz richtig formuliert heißen???) :smile:

Schönen Gruß,

MecFleih

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Hi Mathias,

finanziell bringt es überhaupt nichts. Man wird Dir in 3 Wochen mit Bedauern mitteilen daß die Sendung nicht aufzufinden war, damit ist es für die Post erledigt.

Der Aufwand rechnet sich also in keinem Fall und das Ergebnis ist auch jetzt schon so klar wie das Amen in der Kirche.

Aus einem anderen Aspekt heraus kann es aber durchaus Sinn machen einen Nachforschungsantrag zu stellen: die Dienstleistungen der Post werden immer teurer und immer schlechter. Man läßt Subunternehmer für Witzbeträge arbeiten (Outsourcing) und interessiert sich scheinbar nicht dafür daß die Anzahl an verschwundenen Sendungen seither rapide angestiegen ist… „If you pay peanuts you get monkeys.“

Das ist ärgerlich und jeder Kunde, der das momentane System der Post durch Eingaben kritisch hinterfragt kann einen kleinen, positiven Mosaikstein einbringen.

Insofern würde ich den Nachforschungsantrag in jedem Fall stellen, es geht ja keinen etwas an daß Du die Ware für 1 EUR bei Ebay ersteigert hast, das ist auch nicht das Entscheidende.

Aber um sicherzugehen daß man den Schuldigen bei der Post richtig vermutet: hat Dein Verkäufer denn viele gute Bewertungen, oder kommt auch in Frage daß der die Ware nicht für einen Eur abgeben möchte und es nun auf die Post schiebt?

Gruß,

MecFleih

Der Aufwand rechnet sich also in keinem Fall und das Ergebnis
ist auch jetzt schon so klar wie das Amen in der Kirche.

Das dacht ich mir auch schon, gerade bei dem einen Euro…

Insofern würde ich den Nachforschungsantrag in jedem Fall
stellen, es geht ja keinen etwas an daß Du die Ware für 1 EUR
bei Ebay ersteigert hast, das ist auch nicht das
Entscheidende.

Mhh ja. Mir ist da noch was eingefallen. Kostet eigentlich der Antrag bzw. die Bearbeitung etwas? (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wenn die Post noch etwas Services bieten sollte)

Aber um sicherzugehen daß man den Schuldigen bei der Post
richtig vermutet: hat Dein Verkäufer denn viele gute
Bewertungen, oder kommt auch in Frage daß der die Ware nicht
für einen Eur abgeben möchte und es nun auf die Post schiebt?

Der Verkäufer macht auf mich einen guten Eindruck. Bewertungen hat er auch schon ne Menge und 100% davon positive, also kann ich’s mir eigentlich nicht vorstellen, dass er die Ware nicht rausrücken möchte.

Danke für die ausführliche(n) Antwort(en)!!

Greets, Mathias

Hi
wenn die CD versichert (Paket verschickt wurde, kein Problem. Der Versender muss den antrag stellen. Du kannst das nicht. Päckchen, Warensendung kannst du vergessen. Ich kenne kaum einen Versender der nicht darauf hinweis das unversicherter Versand NUR auf besonderen wunsch des sparsamen Käufers in Frage kommt und natürlich auf dessen Risiko erfolgt. Hat er darauf nichthingewiesen, war er neu im gschäft oder doof, aber so ists nunmal, Päckchen verschwinden auch hin und wieder mal. War es ne Warensendung, kann es durchaus 3 Wochen dauern bis sie kommt.
HH

HI Mathias,

ich kaufe und verkaufe bei Ebay und hatte als Verkäufer auch bereits zweimal das Problem, dass abgeschickte Waren auch nach 3 Wochen noch nicht ankamen (Deutsche Post). Innerhalb von ca. 4 Jahren war das 2mal der Fall, in beiden Fällen habe ich als Verkäufer/Absender einen Nachforschungsantrag gestellt (kann auch nur der Verkäufer, soweit ich weiß), die Ware war einmal als Päckchen, einmal als Maxibrief verschickt worden.

In beiden Fällen kam die Ware 3 Tage nach dem Nachforschungsantrag an, es lohnt sich also auf jeden Fall!!

Darüber hinaus…versicherter Versand lohnt sich meiner Erfahrung nach nur dann, wenn wirklich hochpreisige Artikel, bzw. Neuware ab einem bestimmten Wert verschickt wird.

Dir als Käufer bringt es nämlich wenig, wenn der Verkäufer, der Schrott abschickt 1.von dir und 2.nachher auch noch von der Post abkassiert!!

Gezahlt wird nämlich nur selten von der Post und wenn----dann nur an den Absender, herzlichen Glückwunsch als gelackmeierter Käufer, der dann versuchen muss, sich das Geld vom Verkäufer zurückzuholen. Keine Chance… und das ist mir auch schon zweimal passiert!! Also immer günstigste Versandart wählen als Käufer!

Gruß
Jeanny

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Hi
Jeanny!

Ich verschicke NUR auf AUSDRÜCKLICHES Verlangen Nicht als Paket. Nur Pakete können an Hand der tracking No in Irgendeiner Weise verfolgt werden. Bei Verschwinden zahlt die Versicherung. Bei Beschädigung nur wenn der Versender Das Paket entsprechen der Versandvorschriften verpackt hat. Wenn ein Versichertes, Trackbares Paket verschwindet bekommt natürlich der Bieter sein Gebot zurück. Bei Verschwinden eines Päckchens oder einer Waren- /Büchersendung trägt der Käufer das Risiko. Genau wie bbei Barzahlung im Umschlag.

Ich habe bisher nur einen Nachforschungsantrag gehabt, hat mich drei Wochen beschäftigt, war ein eingeschriebener Brief nach Wien, kannst du echt vergessen. die uchen bis zur Grenze und keinen Schritt weiter, dann bitten sie die Ösis um Hilfe. Ob die helfen erfährt aber niemals jemand.

Wer die günstigste Versandart will, trägt das Risiko.

Gruss, HH

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Hi,
bei mir ist vor ein paar Jahren mal eine Büchersendung mit 3 Büchern nicht angekommen, die ich abgeschickt hatte. Genauer gesagt, ich bekam den leeren Umschlag zurück, da angeblich nicht zustellbar. Ich habe dann bei der Post einen Nachforschungsauftrag gestellt, die Titel der Bücher angegeben, und 2 davon habe ich tatsächlich zurückbekommen. Gekostet hat das nichts. Also, ich würde es immerhin versuchen (kann aber wahrscheinlich nur der Absender machen, also bitte ihn darum). Sollte die CD tatsächlich nicht mehr auftauchen, ist sie vermutlich bei der Post verloren gegangen, dann kann der Absender nix dafür, wenn du unversicherten Versand gewählt hat. So was kommt leider manchmal vor.

Gruß
Nelly

HI Helge, du hast mit deinen Ausführungen natürlich recht, ist mir auch alles klar. Allerdings sieht die Praxis etwas unschön aus für den Käufer. Der Fall, dass ein Paket vom (seriös anmutenden) Verkäufer nicht abgeschickt wird, wird ebenso selten eintreten, wie der Fall, dass ein Paket verloren geht. Und wie ich schon sagte, kann ein Nachforschungsantrag auch bei anderen Versandarten gestellt werden (sogar mit Erfolg, wie ich erlebt habe)

Häufiger ist da vielleicht der Fall, dass eine Ware beschädigt wird beim Transport und dann wird es für den Käufer ganz unangenehm. ER muss nämlich alles mit der Post verhandeln, möglichst alle Nachweise bringen (die er ja gar nicht hat, sondern die hat der Absender), dann ist die Ware futsch, weil die geht zur Post. UND DANN…nach ganz langer Zeit…erhält der VERKÄUFER evtl. Schadensersatz von der Post. Bewertungsmöglichkeit ist dann vorüber. Im Wege des Zivilverfahrens kann man dann versuchen, die Kohle von ihm zurückzufordern (er hat ja sogar 2mal Geld bekommen für seine Ware!)!

Das lohnt alles nicht bei günstigen Artikeln!!! Deshalb vertraue ich auf meinen guten Ruf und verschicke auch unversichert!

Gruß
Jeanny

Wer die günstigste Versandart will, trägt das Risiko.