Hallo zusammen,
gibt es Reaktionen auf eine Abmahnung (Umsatzbezogene Branche), mit denen man sich vor weiteren rechtlichen Nachteilen schützen kann, ich denke da an die Situation beim Mahnbescheid, wo man ja reagieren muß.
Bin über jeden Hinweis dankbar.
Gruß
Schorsch
schau mal bei http://www.kluware.purespace.de/abmahn2.htm vorbei, dann noch
http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_e…
(falls der link nicht klappt, dann klopfe dich ab anwaltsinfo durch)
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Hi Schorsch,
kleiner Tip: Eine Abmahnung muß, wenn sie als solche wirksam sein soll, bestimmte Kriterien erfüllen. Z. B. muß ausdrücklich gesagt werden, daß es sich um eine Abmahnung handelt. Es muß der Grund klar und ausführlich dargelegt werden und es muß (ganz wichtig) angekündigt werden, welche Maßnahmen der ArbG ergreifen will, wenn Du das zur Abmahnung führende Verhalten nich einstellst oder entspr. änderst. Andernfalls ist es schlicht keine Abmahnung!
Grüße
Rossy.
Hallo Rossy,
ein weiteres, unabdingbares Kriterium für die Rechtskraft einer Abmahnung besteht ferner darin, daß in der Abmahnung der Zeitpunkt der " Tat " festgestellt sein muß. Es genügt nicht, wenn einfach steht ’ der Arbeitnehmer kam ständig zu spät oder öfters oder wiederholt zu spät". Es muß genau aufgelistet werden, an welchen Tagen der Arbeitnehmer zu spät kam.
Fehlen diese Angaben ist der Abmahnung keinerlei Bedeutung beizumessen, man kann sie dann nur als " Ermahnung " auffassen.
Dieser Sachverhalt war mir bis zum Zeitpunkt einer Klage gegen meinem AG vorm Arbeitsgericht auch nicht bewußt.
Da mein Arbeitgeber es versäumt hatte dieses Kriterium zu berücksichtigen, war die Abmahnung auf grund dieses formaljuristischen Fehlers laut Urteil aus
der Personalakte umgehend zu entfernen.
Gruß Carmen.