Es ist mir sehr peinlich

Hallo an die Rechtsexperten,

aber eh ich meinen Anwalt einschalte…frag ich lieber zuerst hier.
Ich hatte im Elternbrett eine „Läuse-Situation“ (geht um meine 11jähr. Tochter) beschrieben und es passierte genau durch einen Betreuer, der die Klappe nicht halten konnte das, was ich befürchtete:
Sie war nicht mit auf einer 5 tägigen Klassenfahrt und als sie Montag in die Schule kam, riefen alle Kinder igittt, gestern nun hörte ich sie schon von weiten schreien, bin runtergelaufen und sah wie, 6 Kinder auf das Mädchen eintraten, sie bespuckten und beschimpften.
Natürlich bin ich ausgeflippt und hab die größte der Mädchen und einen der Jungen geschnappt und geohrfeigt. Ich hab sowas noch nie gemacht, aber als ich mein kleines dünnes Mädchen sah und dieses Kinder (das eine Mädel war nen Kopp größer als ich und wiegt wahrscheinl. das doppelte) bin ich „ausgerastet“.
Tja und meine Frage: was droht mir nun?

Grüße
d.

Mutantenstadl …
Hallo,
erst mal ruhig bleiben. Wenn die Eltern des Jungen überhaupt was unternehmen, ist es noch früh genug einen Anwalt einzuschalten. Wenn Du eine Vorladung bei der Polizei bekommst, ist das einzig wichtige „nichts zur Sache aussagen“ auch nicht, wenn sich der Polizist abschließend nach seiner vermutlich Dekaden dauernden Aufnahme Deiner Personalien („Ein-Finger-Vertipp-System“), nett mit einem Spruch „nun sagen sie einmal wie es war“ an Dich wendet. Alles was Du dann sagst kann in seinen Abschlußbericht landen (und wird es vermutlich auch - zumindest in Sachsen). Nochmal das einzige was Du dort angibst sind Deine Personalien, sonst nichts mit der Begründung einen Anwalt einschalten zu wollen.
Realistisch betrachtet wird unter den Umständen, unter den Du den Jungen geohrfeigt hast, nichts herauskommen. Besteht zwar noch die Möglichkeit einer nachfolgenden Zivilklage aber auch hier würde ich mir erstmal keine Gedanken machen.

Gruss
Enno

Liebe Dilarah!

So wie du die Sache beschreibst, würde ich bzgl. den Kindern erst warten wie die Sache sich entwickelt. Ich bin der Meinung, Zeit um einen Anwalt einzuschalten hast du ja immer noch, sollte dies später notwendig sein (was aber jetzt m.E. verfrüht wäre).

Was ich aber unbedingt sofort machen würde ist dieser Lehrer zur Rede stellen. Ich würde unbedingt ein Gespräch mit ihm aufsuchen um raus zu bekommen was und warum er genau den anderen Kindern erzählt hat. Dabei würde ich in Beleitung kommen (zB Kindesvater/eigener Partner oder Schuldirektor).

Mit Sicherheit würde ich den Fall nicht auf sich ruhen lassen. Und je nachdem was draus kommt, würde ich den Eltern der geohrfeigten Kindern einen Brief schreiben mit dem was du hier uns geschildert hast (mit der Hilfe, dann, eines Anwalts).

Das ist aber nur die Meinung einer Mutter, nämlich ich. Aber vielleicht kriegst Du noch weitere Antworten von Menschen, die sich besser damit auskennen!

Jedenfalls wünsche ich Dir alles Gute!

Liebe Grüße aus München
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Enno,

wie (be)ruhigend Deine Antwort auf mich wirkt (hab immer wieder jetzt hierher geklickt, weil einerseits Scham, andererseits ganz normale Reaktion)
Ich danke Dir wirklich, mein Freund sagte fast wörtlich das Selbe und der Bekanntenkreis auch.
Es ist wirklich ein Mutantenstadel…

herzliche Grüße
d.

peinlich ist daran gar nichts!
Hi!

In diesem Falle ist eine Ohrfeige mehr als angebracht und nicht peinlich - das erstmal dazu! Ich persönlich hätte mir zwei der Kinder ausgesucht und wär schnurstracks zur Direktion und danach zu den Eltern und zum Abschluss zur Polizei gegangen - denn solch Verhalten ist nunmal auch bei Kindern kriminell!!! Das könnte man ja noch nachholen ;o)

Ich gehe rechtlich davon aus, daß dir nichts passieren kann, denn es war zweifelsfrei eine Notwehrsituation, indem du Dein Kind beschützen musstest. Strafbar wäre es, wenn die Reaktion übertrieben ausgefallen wäre, d. h. solange die Reaktion angemessen scheint um die Gefahr abzuwenden bist du im Recht. Sicherlich ist das eine subjektive Einschätzung und jeder Richter kann anders entscheiden, doch bei 6 „Gegnern“ muss man selbst bei Kiddies aufpassen und du hast ja „nur“ geohrfeigt.

Abgesehen davon glaub ich nicht, daß die Kiddies von selbst zur Polizei gehen und die Eltern werden sich wohl auch hüten, denn dann müssten sie ja zugeben in der Erziehung total versagt zu haben und Kriminelle rangezüchtet zu haben!

Von daher würde ich an Deiner Stelle (sofern du den nicht den Schritt gehst die Kiddies anzuzeigen) zumindest zum Direktor gehen und mit ihm die Sachlage besprechen, daß er nicht auf die Idee kommt dich anzuzeigen. Aber auch hier ist davon auszugehen, das der Direktor drauf verzichten wird, denn abgesehen davon, daß er auf negative Presse verzichten kann tippe ich mal das die meisten froh sind (rein subjektive Schätzung ;o)), wenn die Eltern das machen, was Ihnen verboten ist - d. h. in so einem Falle auch mal Ohrfeigen zu verteilen!

Gruß

Bernd

…hab grad ein längeres Tel.-Gespräch mit der Klassenlehrerin hinter mir, da die Klasse heut einen Ausflug macht und meine Tochter gar nicht mit wollte („ich hab ja keine Freunde mehr“…:frowning:)
Instinktiv hab ich genau gemacht, was Du mir hier rätst, ich danke
Dir genauso wie dem Enno, weil ich spüre, daß man es zwar nicht entschuldigen kann, was ich getan hab, aber sicher verstehen.
Ach Mist…ich hätte nix sagen sollen, jetzt haben wir wieder den Stress und sie hat ja diese blöden Läuse nicht von daheim.

Danke
d.

So wie du die Sache beschreibst, würde ich bzgl. den Kindern
erst warten wie die Sache sich entwickelt. Ich bin der
Meinung, Zeit um einen Anwalt einzuschalten hast du ja immer
noch, sollte dies später notwendig sein (was aber jetzt m.E.
verfrüht wäre).

Was ich aber unbedingt sofort machen würde ist dieser
Lehrer zur Rede stellen. Ich würde unbedingt ein Gespräch mit
ihm aufsuchen um raus zu bekommen was und warum er genau den
anderen Kindern erzählt hat. Dabei würde ich in Beleitung
kommen (zB Kindesvater/eigener Partner oder Schuldirektor).

Mit Sicherheit würde ich den Fall nicht auf sich ruhen
lassen. Und je nachdem was draus kommt, würde ich den Eltern
der geohrfeigten Kindern einen Brief schreiben mit dem was du
hier uns geschildert hast (mit der Hilfe, dann, eines
Anwalts).

Das ist aber nur die Meinung einer Mutter, nämlich ich. Aber
vielleicht kriegst Du noch weitere Antworten von Menschen, die
sich besser damit auskennen!

Jedenfalls wünsche ich Dir alles Gute!

Liebe Grüße aus München
Helena

Hallo an die Rechtsexperten,

aber eh ich meinen Anwalt einschalte…frag ich lieber zuerst
hier.
Ich hatte im Elternbrett eine „Läuse-Situation“ (geht um meine
11jähr. Tochter) beschrieben und es passierte genau durch
einen Betreuer, der die Klappe nicht halten konnte das, was
ich befürchtete:
Sie war nicht mit auf einer 5 tägigen Klassenfahrt und als sie
Montag in die Schule kam, riefen alle Kinder igittt, gestern
nun hörte ich sie schon von weiten schreien, bin
runtergelaufen und sah wie, 6 Kinder auf das Mädchen
eintraten, sie bespuckten und beschimpften.
Natürlich bin ich ausgeflippt und hab die größte der Mädchen
und einen der Jungen geschnappt und geohrfeigt. Ich hab sowas
noch nie gemacht, aber als ich mein kleines dünnes Mädchen sah
und dieses Kinder (das eine Mädel war nen Kopp größer als ich
und wiegt wahrscheinl. das doppelte) bin ich „ausgerastet“.
Tja und meine Frage: was droht mir nun?

Grüße
d.

Nachtrag
… wie gerade gelesen habe ich natürlich das Wichtigste vergessen!

Verfasse eine Dienstaufsichtbeschwerde an den Schulrat bzgl. dieses Penners von Lehrers der das unter den Schülern weiterverbreitet hat und ich würde sogar seine Entlassung fordern!

Falls du zur Polizei musst würde ich dort nicht schweigen, denn dann kannst du sicher sein, daß es zu einer Verhandlung kommt. Fakt ist ja, daß du zugeschlagen hast und wenn du dafür keine Erklärung lieferst muss natürlich ein Verfahren eingeleitet werden!

Von daher sag ruhig die Wahrheit - so wie ich hier deine Kommentare kenne würdest das vor Gericht eh tun ;o)) - und dann dürfte die Chance bestehen, das das Verfahren eingestellt wird.

Aber wie gesagt gehe ich davon aus, daß wenn überhaupt nur von dir eine Strafanzeige erfolgt ;o)

1 „Gefällt mir“

Hi!

möchte Dir genauso danken, siehe auch meine Antwort an Helena,
aber diese Kinder bedrohen ja sogar mich (wörtl.: da kommt meine Gang vorbei"). Ich bin im Nachhinein nur froh, daß mein Sohn (21) nicht daheim war, dann wär es sicher dramatischer abgelaufen.
Trotzdem war ich/bins immer noch über meine Reaktion schockiert.
Aber mit den Kindern konntest Du wirklich nicht reden.

Vielen Dank
d.

Erstmal kommen lassen
Hi Dilarah,

genier dich nicht, sondern sei stolz darauf, dass du hingelangt hast. Eindeutiger kann wohl keine Notwehrlage sein. Du musst zunächst nichts unternehmen, warte mal ab, ob sich irgend jemand traut, dir an den Karren zu fahren.

Ein Gang zur Schule wäre wohl auf jeden Fall angebracht, um dem Lehrer klarzumachen, was er da verbockt hat. Wenn er/sie dann auch noch pampig wird, dann kannst du dir ja überlegen, ob du gegen sie/ihn rechtliche Schritte einleitest.

Gruß Ralf

Hallo,

Falls du zur Polizei musst würde ich dort nicht schweigen,
denn dann kannst du sicher sein, daß es zu einer Verhandlung kommt.

Nein, Dir steht frei einen Anwalt zu nehmen und später eine Erklärung abzuliefern. Bedeutend sicherer als sich auf die Auffassungsgabe und Wiedergabefägihkeit des Polizisten zu verlassen. Die Art, wie der Tatverlauf dargestellt wird, kann entscheidend darüber sein, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht. Ein versierten Anwalt kennt schon die „standesgemäßen“ Formulierungen, um Richter bzw. Staatsanwalt von der Nichtigkeit des Vorfalls zu überzeugen.

Fakt ist ja, daß du zugeschlagen hast und wenn du dafür keine Erklärung lieferst muss natürlich ein Verfahren eingeleitet werden!

Nur wenn die Staatsanwaltschaft Interesse daran hat. Ansonsten steht den Eltern des Jungen die Zivilklage offen.

Gruss
Enno

Hallo Dilarah!
Liebe Dilarah!

Zusätzlich zu dem was ich vorher geschrieben habe, wollte ich Dir etwas noch was empfehlen/vorschlagen:

Geh doch zum Kinderarzt und lass Dir einen Shampoo gegen Läuse verschreiben. Wenn es so läuft wie vor vielen Jahren mit meiner kleineren Schwester, sind die Viechern in ca. 1 Woche aus der Welt und somit der Ursacher Deine sorgen auch!

Ich umarme Dich!
Kopf hoch!
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dilarah,

mir ist kürzlich etws ähnliches passiert.
Ich war mit meinen Kindern(1 und 5) auf einem Spielplatz. Plötzlich waren da zwei Jungen, die mit abgebrochenen Betonplatten auf die anderen Kinder warfen. Von einem Hügel aus, der erste flog 1/2 Meter an der Kleinen vorbei. Ein Junge warf gezielt auf ein größeres Mädchen, das ihn zur Rede stellte, und verfolgte sie mit einem Pflasterstein. Als er kurz vor meiner Kleinen war, habe ich ihn gepackt und recht ruppig mit ein paar deutlichen Worten 5 meter weiter unsanft abgesetzt.
5 Minuten später war die Mutter da, sehr aufgeregt nach der Polizei rufend. Ich wollte meine Kindern die Aufregung nicht zumuten, die Kleine musste auch ins Bett, also bin ich gegangen.
1 Woche später kam der Anhörungsbogen der Polizei inklusive Vorladung.
Mit dem bin ich zu meinem Anwalt, der sich um ALLES gekümmert hat. Ich bin nicht zur Polizei, ich habe nicht Stellung genommen. Einsicht in die Ermittlungsakten erhält nur ein Anwalt, nur dann kannst Du auch zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
In meinem Fall hat mein Anwalt mit dem Staatsanwalt gesprochen und das Verfahren wurde eingestellt. Gekostet hat es mich allerdings die gut investierten 73 € für den Anwalt.
Ich kann mir nicht vorstellen daß das bei Dir anders ausgeht.

Der eigentliche Skandal ist, daß Eltern ihre schlagenden Blagen nicht zur Rede stellen, sondern eingreifende Erwachsene auch noch angezeigt werden.

Herzliche Grüße,

Max

Hallo Maximillian,

das solche Gewalt immer eher passiert. Ich meine die zwischen den Kindern, es ist häßlich.
Und Menschen wie wir, machen uns noch Sorgen über unser
Handeln, ich bin nur froh, daß nix schlimmeres passiert ist.
Und eine Geldstrafe würde ich auch in Kauf nehmen.

Herzl.Grüße und danke für das Posting.

d.

Hallo Ralf,

…und im wesentlichen muß ich jetzt tatsächl. abwarten, was passiert. Aber Hauptsache ist, dass ich mal zur richtigen Zeit am richtigen Ort war, wer weiss was sonst noch hätte passieren können.

Vielen Dank
d.

Helena, was glaubst Du denn…, nur ich hab (jetzt weiss ich, es war ein Fehler) eben die Meldepflicht eingehalten, bin zum Arzt gegangen, die Viecher wurden behandelt und alles ist läusemäßig vergessen, was dabei rauskommt, hab ich gesehen. Deshalb frug ich ja auch im Eltern-Brett nach, wie ich mich verhalte, weil wir das schon mal in der Grundschule durchmachten. Da ging die Hin- und Herübertragung über ein dreiviertel Jahr.
Lieben Dank trotzdem natürlich.

d.

Zusätzlich zu dem was ich vorher geschrieben habe, wollte ich
Dir etwas noch was empfehlen/vorschlagen:

Geh doch zum Kinderarzt und lass Dir einen Shampoo gegen Läuse
verschreiben. Wenn es so läuft wie vor vielen Jahren mit
meiner kleineren Schwester, sind die Viechern in ca. 1 Woche
aus der Welt und somit der Ursacher Deine sorgen auch!

Ich umarme Dich!
Kopf hoch!
Helena

…hab grad ein längeres Tel.-Gespräch mit der Klassenlehrerin
hinter mir, da die Klasse heut einen Ausflug macht und meine
Tochter gar nicht mit wollte („ich hab ja keine Freunde
mehr“…:frowning:)
Instinktiv hab ich genau gemacht, was Du mir hier rätst, ich
danke
Dir genauso wie dem Enno, weil ich spüre, daß man es zwar
nicht entschuldigen kann, was ich getan hab, aber sicher
verstehen.
Ach Mist…ich hätte nix sagen sollen, jetzt haben wir wieder
den Stress und sie hat ja diese blöden Läuse nicht von daheim.

Danke
d.

So wie du die Sache beschreibst, würde ich bzgl. den Kindern
erst warten wie die Sache sich entwickelt. Ich bin der
Meinung, Zeit um einen Anwalt einzuschalten hast du ja immer
noch, sollte dies später notwendig sein (was aber jetzt m.E.
verfrüht wäre).

Was ich aber unbedingt sofort machen würde ist dieser
Lehrer zur Rede stellen. Ich würde unbedingt ein Gespräch mit
ihm aufsuchen um raus zu bekommen was und warum er genau den
anderen Kindern erzählt hat. Dabei würde ich in Beleitung
kommen (zB Kindesvater/eigener Partner oder Schuldirektor).

Mit Sicherheit würde ich den Fall nicht auf sich ruhen
lassen. Und je nachdem was draus kommt, würde ich den Eltern
der geohrfeigten Kindern einen Brief schreiben mit dem was du
hier uns geschildert hast (mit der Hilfe, dann, eines
Anwalts).

Das ist aber nur die Meinung einer Mutter, nämlich ich. Aber
vielleicht kriegst Du noch weitere Antworten von Menschen, die
sich besser damit auskennen!

Jedenfalls wünsche ich Dir alles Gute!

Liebe Grüße aus München
Helena

Hallo an die Rechtsexperten,

aber eh ich meinen Anwalt einschalte…frag ich lieber zuerst
hier.
Ich hatte im Elternbrett eine „Läuse-Situation“ (geht um meine
11jähr. Tochter) beschrieben und es passierte genau durch
einen Betreuer, der die Klappe nicht halten konnte das, was
ich befürchtete:
Sie war nicht mit auf einer 5 tägigen Klassenfahrt und als sie
Montag in die Schule kam, riefen alle Kinder igittt, gestern
nun hörte ich sie schon von weiten schreien, bin
runtergelaufen und sah wie, 6 Kinder auf das Mädchen
eintraten, sie bespuckten und beschimpften.
Natürlich bin ich ausgeflippt und hab die größte der Mädchen
und einen der Jungen geschnappt und geohrfeigt. Ich hab sowas
noch nie gemacht, aber als ich mein kleines dünnes Mädchen sah
und dieses Kinder (das eine Mädel war nen Kopp größer als ich
und wiegt wahrscheinl. das doppelte) bin ich „ausgerastet“.
Tja und meine Frage: was droht mir nun?

Grüße
d.

Hi!

Deswegen sag ich ja - selbst zur Polizei gehen! Oder meinst du die hören jetzt auf und bleiben für immer friedlich???

Vielleicht wissen die Eltern gar nichts von solchen Aktionen und können deswegen die Gören nicht zur Rede stellen - also informieren!

Bernd

Hallo,

Falls du zur Polizei musst würde ich dort nicht schweigen,
denn dann kannst du sicher sein, daß es zu einer Verhandlung kommt.

Nein,

JA!

Dir steht frei einen Anwalt zu nehmen und später eine
Erklärung abzuliefern. Bedeutend sicherer als sich auf die
Auffassungsgabe und Wiedergabefägihkeit des Polizisten zu
verlassen. Die Art, wie der Tatverlauf dargestellt wird, kann
entscheidend darüber sein, ob ein Verfahren eingeleitet wird
oder nicht. Ein versierten Anwalt kennt schon die
„standesgemäßen“ Formulierungen, um Richter bzw. Staatsanwalt
von der Nichtigkeit des Vorfalls zu überzeugen.

Sicherlich möglich, doch ein Anwalt kostet erstmal Geld und das scheint hier rausgeworfenes Geld zu sein, da sie im Recht war. Von daher der Rat durchaus die Wahrheit zu sagen und dadurch unnötigen Mehraufwan/Mehrkosten zu vermeiden.

Fakt ist ja, daß du zugeschlagen hast und wenn du dafür keine Erklärung lieferst muss natürlich ein Verfahren eingeleitet werden!

Nur wenn die Staatsanwaltschaft Interesse daran hat. Ansonsten
steht den Eltern des Jungen die Zivilklage offen.

Da unstrittig öffentliches Interesse gegeben ist wenn Kinder geschlagen werden wird und muss bei fehlender Aussage ein Verfahren eingeleitet werden sofern es zur Anzeige kommt!

Bernd

Hallo,

JA!

Nochmals nein und das bezieht sich auf die Aussage „keine Aussage bei der Polizei erzwingt (Haupt)verhandlung“. Wenn das Verfahren eröffnet wird, muß bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommen kann eine Anklageschrift existieren. Selbst dann, besteht noch eine Frist von mind. einer Woche Gründe anzugeben, die einer Verhandlung entgegenwirken können. Du kannst allerdings deutlich im Vorfeld im Einvernehmen mit Deinem Anwalt (und nicht auf der Polizei) Deine Gegendarstellung Staatsanwaltschaft und Richter zukommen lassen. Es ist i.allg. völlig belanglos, ob diese Gegendarstellung dem Richter & Staatsanwalt gleich zu Anfang vorliegt oder nicht. Deals zur Einstellung des Verfahrens lassen sich auch wunderbar im nachhinein machen ohne das Risiko sich durch eine Fehldarstellung alles zu verbauen.

Sicherlich möglich, doch ein Anwalt kostet erstmal Geld und
das scheint hier rausgeworfenes Geld zu sein, da sie im Recht
war. Von daher der Rat durchaus die Wahrheit zu sagen und
dadurch unnötigen Mehraufwan/Mehrkosten zu vermeiden.

Es ist die Frage wie Deine Wahrheit wiedergegeben/dargestellt wird. Und hier weiß der Fachmann am besten, auf welche Kriterien zu achten ist. Hat man erst mal das Falsche gesagt oder wurde es falsch wiedergegeben, läßt es sich nicht wieder korrigieren. Das Geld würde ich investieren bzw. eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um evtl. Kosten zu senken.

Da unstrittig öffentliches Interesse gegeben ist wenn Kinder geschlagen werden

Unstrittig ist im Recht gar nichts. Ob der zuständige Staatsanwalt öffentliches Interesse sieht, ist letzlich eine Frage seiner Tagesverfassung und der Historie der vorhergegenden Fälle (nach 10 Mordfällen hätte der Fall vermutlich kaum Chancen als relevant betrachtet zu werden).

Gruss
Enno

Liebe Dilarah!
Sorry!
Ich entschuldige mich bei Dir!
Ich habe tatsächlich, Dein Beitrag im andeen brett nicht gelesen.
Alles Liebe und Kopf hoch!
Helena

Hallo,
nur um das klarzustellen. Persönlich finde ich Deine Reaktion absolut ok und sehr gut nachvollziehbar. Ich habe mich beim antworten nur auf die Betrachtung des Rechtlichen beschränkt, da zumindest für mich Solidaritätsbekundungen in so einer Situation weniger Stellenwert hätten, als die Ausmahlung möglich rechtlicher Konsequenzen und wie man damit umgeht. Ansonsten bin ich auch der Meinung, daß die zuständige Lehrkraft Streß bekommen sollte. Sie hat letztlich die Gesamtsituation herbeigeführt.

Gruss & Kopf hoch
Enno