Hallo Stefan,
es ist nun aber leider so, dass die einzelnen Firmen der Miete zu beachten sind und daraus können sich Rückschlüsse ergeben. Du hast nun in deinem Fall einen Todesfall, eine mögliche längere Abwesenheit und Abwesenheit vor Auszug verknüpft.
Gibt es einen konkreten Vorgang, der konkret dann beantwortet werden kann ?
Ein Programm mit variablen Parametern ist wohl nicht das
Problem; könnte ich selbst dem Vermieter liefern; könnte es
ihm auch mit einem Taschenrechner ermitteln.
)
Klar ist auch, dass es nicht um kleine „Kurzunterbrechungen“
geht… Frage ist lediglich, inwieweit die Bruttomiete
juristisch nach Miete und NK getrennt werden kann oder darf
wenn keine Person auf Dauer an Bord ist…
Dies ist eben zuerst die Frage, die zu klären ist. Was genau ist vereinbart. ? Ist eine Bruttomiete vereinbart ( Miete und Nebenkosten ohne Abrechnung) dann kann die Wohnung leer stehen solange sie will, der Mieter - im Todesfall die Erben müssen bis zum Ende des Vertrages die volle Leistung erbringen.
Ist ein Todesfall eingetreten und Wasser wird pro Kopf abgerechnet darf ab Termin Todesfall diese Person nicht mehr angerechnet werden. Ist dagegen jemand über einen längeren Zeitraum - auch notfalls ein Jahr - nicht in der Wohnung - muss er bei Pro-Kopf-Abrehcnung trotzdem diese Kosten tragen. Ich habe erst vor wenigen Monaten einen solchen Fall durch gezogen. Und wir haben verloren. Ein Soldat der deutsch-französichen Einheit, hier stationiert, wohnhaft in einer Wohnanlage war neun Monate abkommandiert in den Kosovo. Er muss den anteiligen Wasserverbrauch tragen. Wir haben nachträglich erreicht, dass nun Wasseruhren eingebaut werden.
Ob der Vermieter mir die kleinen Anteile bei Erstellung der
Jahresabrechnung erstattet, ist auch fraglich…
Wenn Du im Mietvertrag, denn es geht offenbar um Dich, Grundsteuer und Versicherungen zahlen musst, gehen diese Kosten weiter, denn es handelt sich nicht um Verbrauchskosten sondern um Umlagekosten von Leistungen des Vermieters an Dritte. Müll ist nach der Ortssatzung zu klären. Gilt die Abmeldung als „Befreiung“ oder gilt die „Zahlungspflicht“ solange Du gemeldet bist.
Was mir aber unklar ist - weiterhin - weshalb Du die Frage stelst, was bei Tod geschieht - wenn Du damit rechnest, dass Dir Guthaben nicht erstattet werden
Gruss Günter
Hi!
Hast du dir mal das Szenario vorgestellt wenn - wie z. B. bei
uns - über 450 Parteien im Haus wohnen und jeder bei Urlaub,
längerem Krankenhausaufenthalt, Umzug, usw… (die Liste lässt
sich ja sooo lang fortsetzen…) die Nebenkosten entsprechend
ändert???
Da wäre selbst mit gutem Programm - was erst noch geschrieben
werden müsste - reichlich Arbeit vorhanden die die Nebenkosten
wohl verdoppeln würden ;o))
Gruß
Bernd