Trennung von Miete und Nebenkosten

Hallo Experten,
kann man ohne weiteres eine Bruttomiete um den Anteil der Nebenkosten kürzen, wenn die Wohnung nicht bewohnt wird? Z.Bsp.: Mieter verstirbt; Erben übernehmen und kündigen den Mietvertrag; Whg. ist leer geräumt --> Fazit: Dinge wie Hzg., Wasser werden nicht verbraucht, aber in der Nebenkostenabrechnung wegen Umlagefaktor „Personen“ berechnet…

Gruß, Stefan

Hi!

Hast du dir mal das Szenario vorgestellt wenn - wie z. B. bei uns - über 450 Parteien im Haus wohnen und jeder bei Urlaub, längerem Krankenhausaufenthalt, Umzug, usw… (die Liste lässt sich ja sooo lang fortsetzen…) die Nebenkosten entsprechend ändert???

Da wäre selbst mit gutem Programm - was erst noch geschrieben werden müsste - reichlich Arbeit vorhanden die die Nebenkosten wohl verdoppeln würden ;o))

Gruß

Bernd

Hi-rück!
Ein Programm mit variablen Parametern ist wohl nicht das Problem; könnte ich selbst dem Vermieter liefern; könnte es ihm auch mit einem Taschenrechner ermitteln. :smile:)
Klar ist auch, dass es nicht um kleine „Kurzunterbrechungen“ geht… Frage ist lediglich, inwieweit die Bruttomiete juristisch nach Miete und NK getrennt werden kann oder darf wenn keine Person auf Dauer an Bord ist…
Ob der Vermieter mir die kleinen Anteile bei Erstellung der Jahresabrechnung erstattet, ist auch fraglich…

Gruß, Stefan

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Hallo Stefan,

das mit dem Kürzen ist nicht so einfach, denn in den Nebenkosten oder auch Betriebskosten stecken jede Menge Kosten, die auch entstehen, wenn die Wohnung nicht bewohnt wird.

Da sind z. B. Grundsteuer, Versicherungen, gegebenenfalls Müllabfuhr, Pflege der Gartenanlagen (sofern vorhanden) usw.

Also lieber nicht kürzen.

Für die Jahresabrechnung sollte man die Hausverwaltung, bzw. den Vermieter aber dringend darauf hinweisen ab wann die Wohnung leer stand, also die personenbezogenen Kosten mit „0“ fakturiert werden müssen, sonst werden die Vorjahreswerte in Bezug auf die Personenzahl berücksichtigt.

Gruss Rotraut

Hallo Stefan,

dieses Thema muss von zwei Seiten angegangen werden. Handelt es sich um eine Bruttomiete ( Miete und Nebenkosten getrennt ) ist die Bruttomiete bei zum Ende des Vertrages zu zahlen. Auch bei einem Todesfall.

Bei einem Todesfall darf natürlich wenn nach Personen abgerechnet wird nach dem Tod nicht mehr auf diese Person umgelegt werden. Hat die Person jedoch die Wohnung nur vorzeitig verlassen, darf der Vermieter diese Kosten nach Personenzahl umlegen.

kann man ohne weiteres eine Bruttomiete um den Anteil der

Der Vermieter rechnet bei der Bruttomiete die Nebenkosten ab. Ihm steht also zuerst einmal die Zahlung zu. Nach der Abrechnung werden etwaige Guthaben erstattet.

Nebenkosten kürzen, wenn die Wohnung nicht bewohnt wird?
Z.Bsp.: Mieter verstirbt; Erben übernehmen und kündigen den
Mietvertrag; Whg. ist leer geräumt --> Fazit: Dinge wie
Hzg., Wasser werden nicht verbraucht, aber in der
Nebenkostenabrechnung wegen Umlagefaktor „Personen“
berechnet…

Wenn es eine Bruttowarmmiete ( Heiz- und Betriebskosten werden nicht gesondert ausgewiesen sondern sind in der Miete enthalten) ist, kann nicht gekürzt werden.

Handelt es sich um eine Bruttokaltmiete (Betriebskosten sind in der Miete enthalten, lediglich die Heizkosten müssen getrennt gezahlt werden ) kann nur mit Zustimmung des Vermieters der Anteil der Heizkosten ( z.B. im Sommer) gekürzt werden.

Handelt es sich um eine Nettokaltmiete und die Nebenkosten werden getrennt berechnet - was bei Deinem Hinweis, dass nach Personen abgerechnet wird - wohl zutreffend ist, können Mieter und Vermieter eine Kürzung der Vorauszahlungen vereinbaren, spätestens jedoch bei der Abrechnung müssen jene Daten, die nach Personenzahl berechnet werden im Todesfall berücksichtigt werden. Tote dürfen nicht unter Personentage bis zur Kündigung abgerechnet werden. Zieht jedoch jemand aus, muss er gegen sich die Forderung gelten lassen, auch wenn er z.B. kein Wasser bis zum Auszug verbraucht.

Gruss Günter

Hallo Stefan,

es ist nun aber leider so, dass die einzelnen Firmen der Miete zu beachten sind und daraus können sich Rückschlüsse ergeben. Du hast nun in deinem Fall einen Todesfall, eine mögliche längere Abwesenheit und Abwesenheit vor Auszug verknüpft.

Gibt es einen konkreten Vorgang, der konkret dann beantwortet werden kann ?

Ein Programm mit variablen Parametern ist wohl nicht das
Problem; könnte ich selbst dem Vermieter liefern; könnte es
ihm auch mit einem Taschenrechner ermitteln. :smile:)
Klar ist auch, dass es nicht um kleine „Kurzunterbrechungen“
geht… Frage ist lediglich, inwieweit die Bruttomiete
juristisch nach Miete und NK getrennt werden kann oder darf
wenn keine Person auf Dauer an Bord ist…

Dies ist eben zuerst die Frage, die zu klären ist. Was genau ist vereinbart. ? Ist eine Bruttomiete vereinbart ( Miete und Nebenkosten ohne Abrechnung) dann kann die Wohnung leer stehen solange sie will, der Mieter - im Todesfall die Erben müssen bis zum Ende des Vertrages die volle Leistung erbringen.

Ist ein Todesfall eingetreten und Wasser wird pro Kopf abgerechnet darf ab Termin Todesfall diese Person nicht mehr angerechnet werden. Ist dagegen jemand über einen längeren Zeitraum - auch notfalls ein Jahr - nicht in der Wohnung - muss er bei Pro-Kopf-Abrehcnung trotzdem diese Kosten tragen. Ich habe erst vor wenigen Monaten einen solchen Fall durch gezogen. Und wir haben verloren. Ein Soldat der deutsch-französichen Einheit, hier stationiert, wohnhaft in einer Wohnanlage war neun Monate abkommandiert in den Kosovo. Er muss den anteiligen Wasserverbrauch tragen. Wir haben nachträglich erreicht, dass nun Wasseruhren eingebaut werden.

Ob der Vermieter mir die kleinen Anteile bei Erstellung der
Jahresabrechnung erstattet, ist auch fraglich…

Wenn Du im Mietvertrag, denn es geht offenbar um Dich, Grundsteuer und Versicherungen zahlen musst, gehen diese Kosten weiter, denn es handelt sich nicht um Verbrauchskosten sondern um Umlagekosten von Leistungen des Vermieters an Dritte. Müll ist nach der Ortssatzung zu klären. Gilt die Abmeldung als „Befreiung“ oder gilt die „Zahlungspflicht“ solange Du gemeldet bist.

Was mir aber unklar ist - weiterhin - weshalb Du die Frage stelst, was bei Tod geschieht - wenn Du damit rechnest, dass Dir Guthaben nicht erstattet werden

Gruss Günter

Hi!

Hast du dir mal das Szenario vorgestellt wenn - wie z. B. bei
uns - über 450 Parteien im Haus wohnen und jeder bei Urlaub,
längerem Krankenhausaufenthalt, Umzug, usw… (die Liste lässt
sich ja sooo lang fortsetzen…) die Nebenkosten entsprechend
ändert???

Da wäre selbst mit gutem Programm - was erst noch geschrieben
werden müsste - reichlich Arbeit vorhanden die die Nebenkosten
wohl verdoppeln würden ;o))

Gruß

Bernd