Hallo Kundige,
wer kann mir sagen, ob eine Hausmeisterpauschale im freien Wohnungsmarkt zulässig ist und wie hoch diese sein darf.
Was ergibt sich daraus für die Betriebskostenabrechnung? Darf der Hausmeistervertrag eingesehen werden?
Problem: Ich möchte nicht für Leistungen bezahlen, die nicht erbracht wurden trotz Hausmeisterpauschale im MV.
Benötige zur Problematik Hausmeister Gesetzesangaben.
Dank für schnelle Antworten
Michael
mailto: [email protected]
Hallo Michael,
ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber bei uns in München bietet die Stadt München eine Mieterberatung an, die einem genau sagen können, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht und sicherlich auch, bis zu welcher Höhe. Ich habe meine Nebenkosten mit deren Hilfe reduzieren können (meine Vormieter haben offensichtlich alles klaglos bezahlt). Wenn’s das bei Euch nicht gibt, maile mir und ich schicke Dir die Nummer von der Münchner Beratungsstelle.
Viele Grüße
Gabi