War das Diebstahl, oder nur ein schlechter Scherz?

Hallo,

ich war vergangenes Wochenende auf einem Motorradtreffen.
Es hat sich folgendes zugetragen:

Irgendwie muss wohl eine Diskussion über Zündschlösser entstanden sein. Ob ein Schlüssel an mehreren Motorrädern passt. Das hat dann auch gleich jemand (ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung) mit seinem Schlüssel an meinem Motorrad ausprobiert. Der Schlüssel passte wohl, denn es wurde eine „Runde“ (ca. 50 Meter) auf dem Festplatz gedreht. Ich selbst hab das alles erst mitbekommen als mein Motorrad an mir vorbeifuhr.
Name und Adresse des Schlüsseltesters sind bekannt.

Und nun zu meinen Fragen:
War das Diebstahl oder ein schlechter Scherz?
Was kann ich machen, damit der Schlüsseltester das Eigentum anderer akzeptiert?

Vielen Dank im Voraus.
Martin Maier

hmm…also ich würde das zwar unmöglich finden und mich darüber wohl auch ärgern aber ich würde das als schlechten Scherz ansehen. Immerhin ist ja nichts passiert oder ? Ich kenn solche Motoradtreffen leider nicht aber wenn er alkohol getrunken hat wird da ggf sowieso nicht so viel passieren, oder ?

Ich kenn mich mit den Gesetzen eh nicht so gut aus. Alles nur eine Vermutung.

Vanessa

Irgendwie muss wohl eine Diskussion über Zündschlösser
entstanden sein. Ob ein Schlüssel an mehreren Motorrädern
passt. Das hat dann auch gleich jemand (ohne mein Wissen und
ohne meine Zustimmung) mit seinem Schlüssel an meinem Motorrad
ausprobiert. Der Schlüssel passte wohl, denn es wurde eine
„Runde“ (ca. 50 Meter) auf dem Festplatz gedreht. Ich selbst
hab das alles erst mitbekommen als mein Motorrad an mir

keins von beidem § 248b StGB

War das Diebstahl oder ein schlechter Scherz?

Nein das war eine Straftat nach § 248b StGB.

§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

D.h. Du könntest ihn anzeigen. Erwürde wahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen.

Was kann ich machen, damit der Schlüsseltester das Eigentum
anderer akzeptiert?

Naja das mußt Du entscheiden.

Ihn auf § 248b StGB hinweisen…
Ihn anzeigen…

Wie Du meinst.

M.

Ich würde es nicht so ernst sehen, sofern es nicht wieder vorkommt, dürfte sich der Schaden ja wirklich im Rahmen halten.

Diebstahl scheitert übrigens schon an der nicht vorhandenen Wegnahmeabsicht des „Täters“.

Diebstahl scheitert übrigens schon an der nicht vorhandenen
Wegnahmeabsicht des „Täters“.

Äh - ja… das ist mir bekannnt… siehe Überschrift…

M.

…erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

ABER.
Hab ich das richtig verstanden? Wenn mir jemand mein Fahrzeug entwendet, es benutzt, wieder hinstellt und dabei nichts beschädigt, ist das in Ordnung!
Hab immer gedacht, dass da mindestens die linke Hand abgehackt wird.

Ne, Scherz bei Seite. Hab mit ganz anderen Reaktionen gerechnet.
Und freu mich natürlich über weitere Meinungen.

Danke im Voraus.
Martin Maier

Hab ich das richtig verstanden? Wenn mir jemand mein Fahrzeug
entwendet, es benutzt, wieder hinstellt und dabei nichts
beschädigt, ist das in Ordnung!

Ist es ja nicht, es ist eine Straftat.

Und freu mich natürlich über weitere Meinungen.

Also rechtlich is das Thema damit durch.

M.

war auch nicht als Verbesserung, sondern nur als zusätzliche Info gedacht :wink:

nur zur Verwirrung :wink:
Das von dir beschriebene Szenario wäre tatsächlich straflos, wenn es sich um ein Segelboot, und nicht um ein Motorrad handeln würde…

Aber lassen wir das Thema jetzt lieber… :wink:

Das interessiert mich nun aber schon
Hi,
ist das dann nicht Piraterie ?
Alleine schon das Betreten eines fremden Bootes (Außer es iat notwendig wie zb. im Hafen wenn Boot an Boot angelegt ist) ist doch schon nicht erlaubt.

Ulrich

Hi,
ist das dann nicht Piraterie ?

Was ist das? Steht das irgendwo?

Aus dem StGB kämen nur Diebstahl und unberechtigter Gebrauch von Fahrzeugen, wobei hier Absatz 4 definiert, was Fahrzeuge in diesem Sinne sind (siehe meine 1ste Antwort), Wasserfahrzeuge fallen nicht darunter, 248b scheidet also aus.

bleibt:

§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig
zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Für den Diebstahl hapert es wie Marc schrieb an der Wegnahme oder spätestens an der Zueignungsabsicht - der jenige wollte das Motorad oder Boot ja nicht behalten und hat es dorthin zurückgebracht, wo es sein Eigentümer gelassen hatte.

Sachbeschädigung lag laut Sachverhalt auch nicht vor.

Alleine schon das Betreten eines fremden Bootes (Außer es iat
notwendig wie zb. im Hafen wenn Boot an Boot angelegt ist) ist
doch schon nicht erlaubt.

Wo steht das das verboten ist?
Verstöße gegen irgendwelche Hafenordnungen sind keine Straftaten.

Bei einem Hausboot oder einem bewohnten Boot könnte man noch über Hausfriedensbruch nachdenken.
Aber das reine Betreten eines unbewohnten bootes ist gar nichts. Auch das unberechtigte „Ausleihen“ ist straflos.
Allerdings kann der Besitzer Schadensersatzansprüche stellen.
Es ist ebenso straflos sich ohne zu fragen in ein unverschlossenes Auto oder auf ein Motorad zu setzen - was ich jedoch insbesondere vor einer Rockerkneipe niemandem empfehlen würde…

In D ist übrigens ALLES erlaubt, was nicht verboten ist :wink:.

M.

Hallo Meier,
schlau mal zb.Seerecht nach,
ist auch ein Teilbereich des Rechts,
Das in der Strassenverkehrsordnung nicht allzuviel über Piraterie steht ist eigentlich logisch.

im übrigen wars eine Frage von mir, da ich mir nun wirklich nicht vorstellen kann, daß es erlaubt sein soll, einfach so ein fremdes Boot unbefugt zu betreten oder gar eine Runde unbefugt damit herumzufahren.

Daß in D alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist galub ich ebensowenig.

Eigentlich wollte ich ja meine Frage kompetent beantwortet haben, und nicht selbst beantworten, sonst hätte ich Sie ja gar nicht gestellt,
klingt irgendwie logisch oder?

Ulrich

Hi Ulrich,

Daß in D alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist
galub ich ebensowenig.

Doch, doch…das kannst Du getrost glauben. Dies ist nämlich einer der Eckpfeiler des (jedes) Rechtsstaates. Und wenn Du es gern Schwarz auf Weiß hast hilft §1 des StGB weiter:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__1.html

Gruß Stefan

Hallo!

Also das mit dem Seepiratrie Paragraphen weiß ich nicht auswendig.

Daß in D alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist
galub ich ebensowenig.

Das stimmt aber schon. Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Nur für den Staat beim hoheitlichen Handeln (der Vollziehung) ist alles verboten, wozu er nicht determiniert gesetzlich ermächtigt ist.

Gruß
Tom

Äh,wie jetzt? (off topic)
Hi Vanessa

Ich kenn
solche Motoradtreffen leider nicht aber wenn er alkohol
getrunken hat wird da ggf sowieso nicht so viel passieren,
oder ?

Alkohol + Motorradfahren = nix passieren ???

Das sehe ich aber deutlich anders.
Gruss Sebastian

Hi Sebastian

Ich kenn
solche Motoradtreffen leider nicht aber wenn er alkohol
getrunken hat wird da ggf sowieso nicht so viel passieren,
oder ?

Alkohol + Motorradfahren = nix passieren ???

Das sehe ich aber deutlich anders.

Ich meinte damit, wenn jemand Alkohol getrunken hat und dabei dann eine Straftat begeht wird diese Tat aufgrund des Alkoholeinflusses nicht so hoch betraft als wenn mann die Tat mit klarem Verstand begannen hat, oder seh ich das jetzt falsch ?

Das war jetzt nicht darauf bezogen, dass mit Alkohol nichts passieren kann.