War das Diebstahl, oder nur ein schlechter Scherz?

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Jul 2003

Hallo,

ich war vergangenes Wochenende auf einem Motorradtreffen.
Es hat sich folgendes zugetragen:

Irgendwie muss wohl eine Diskussion über Zündschlösser entstanden sein. Ob ein Schlüssel an mehreren Motorrädern passt. Das hat dann auch gleich jemand (ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung) mit seinem Schlüssel an meinem Motorrad ausprobiert. Der Schlüssel passte wohl, denn es wurde eine "Runde" (ca. 50 Meter) auf dem Festplatz gedreht. Ich selbst hab das alles erst mitbekommen als mein Motorrad an mir vorbeifuhr.
Name und Adresse des Schlüsseltesters sind bekannt.

Und nun zu meinen Fragen:
War das Diebstahl oder ein schlechter Scherz?
Was kann ich machen, damit der Schlüsseltester das Eigentum anderer akzeptiert?

Vielen Dank im Voraus.
Martin Maier

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: War das Diebstahl, oder nur ein schlechter Sch

    hmm..also ich würde das zwar unmöglich finden und mich darüber wohl auch ärgern aber ich würde das als schlechten Scherz ansehen. Immerhin ist ja nichts passiert oder ? Ich kenn solche Motoradtreffen leider nicht aber wenn er alkohol getrunken hat wird da ggf sowieso nicht so viel passieren, oder ?

    Ich kenn mich mit den Gesetzen eh nicht so gut aus. Alles nur eine Vermutung.

    Vanessa



    Irgendwie muss wohl eine Diskussion über Zündschlösser
    entstanden sein. Ob ein Schlüssel an mehreren Motorrädern
    passt. Das hat dann auch gleich jemand (ohne mein Wissen und
    ohne meine Zustimmung) mit seinem Schlüssel an meinem Motorrad
    ausprobiert. Der Schlüssel passte wohl, denn es wurde eine
    "Runde" (ca. 50 Meter) auf dem Festplatz gedreht. Ich selbst
    hab das alles erst mitbekommen als mein Motorrad an mir

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Äh,wie jetzt? (off topic)

      Hi Vanessa Ich kenn
      solche Motoradtreffen leider nicht aber wenn er alkohol
      getrunken hat wird da ggf sowieso nicht so viel passieren,
      oder ?

      Alkohol + Motorradfahren = nix passieren ???

      Das sehe ich aber deutlich anders.
      Gruss Sebastian

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: Äh,wie jetzt? (off topic)

        Hi Sebastian Ich kenn
        solche Motoradtreffen leider nicht aber wenn er alkohol
        getrunken hat wird da ggf sowieso nicht so viel passieren,
        oder ?

        Alkohol + Motorradfahren = nix passieren ???

        Das sehe ich aber deutlich anders.
        Ich meinte damit, wenn jemand Alkohol getrunken hat und dabei dann eine Straftat begeht wird diese Tat aufgrund des Alkoholeinflusses nicht so hoch betraft als wenn mann die Tat mit klarem Verstand begannen hat, oder seh ich das jetzt falsch ?

        Das war jetzt nicht darauf bezogen, dass mit Alkohol nichts passieren kann.

  2. Antwort von nach 52 Minuten 1 hilfreich
    keins von beidem § 248b StGB

    War das Diebstahl oder ein schlechter Scherz?
    Nein das war eine Straftat nach § 248b StGB.

    § 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

    (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    (4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.


    D.h. Du könntest ihn anzeigen. Erwürde wahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen.




    Was kann ich machen, damit der Schlüsseltester das Eigentum
    anderer akzeptiert?
    Naja das mußt Du entscheiden.

    Ihn auf § 248b StGB hinweisen....
    Ihn anzeigen....

    Wie Du meinst.

    M.

    • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
      Re: keins von beidem § 248b StGB

      Ich würde es nicht so ernst sehen, sofern es nicht wieder vorkommt, dürfte sich der Schaden ja wirklich im Rahmen halten.

      Diebstahl scheitert übrigens schon an der nicht vorhandenen Wegnahmeabsicht des "Täters".

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^2: keins von beidem § 248b StGB

        Diebstahl scheitert übrigens schon an der nicht vorhandenen
        Wegnahmeabsicht des "Täters".
        Äh - ja... das ist mir bekannnt..... siehe Überschrift.....


        M.

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^3: keins von beidem § 248b StGB

          war auch nicht als Verbesserung, sondern nur als zusätzliche Info gedacht ;-)

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: War das Diebstahl, oder nur ein schlechter Sch

    ...erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    ABER.
    Hab ich das richtig verstanden? Wenn mir jemand mein Fahrzeug entwendet, es benutzt, wieder hinstellt und dabei nichts beschädigt, ist das in Ordnung!
    Hab immer gedacht, dass da mindestens die linke Hand abgehackt wird.

    Ne, Scherz bei Seite. Hab mit ganz anderen Reaktionen gerechnet.
    Und freu mich natürlich über weitere Meinungen.

    Danke im Voraus.
    Martin Maier

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: War das Diebstahl, oder nur ein schlechter S

      Hab ich das richtig verstanden? Wenn mir jemand mein Fahrzeug
      entwendet, es benutzt, wieder hinstellt und dabei nichts
      beschädigt, ist das in Ordnung!
      Ist es ja nicht, es ist eine Straftat. Und freu mich natürlich über weitere Meinungen.
      Also rechtlich is das Thema damit durch.

      M.



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