Falsch geparkt

Hallo,

ich hab vor kurzem eine Verwarnung bekommen, mein Auto sollte falsch geparkt gewesen sein und ich sollte 30 Euro zahlen (Fussgängerzone).

In dem Bescheid wurde mein Kennzeichen genannt sowie zwei Zeugen.
Jedoch haben die laut diesem Schreiben ein blaues Fahrzeug
notiert, meines ist jedoch grün.

Nun gut, also hab ich dies reklamiert, da dieser Tatvorwurf für mich dadurch nicht schlüssig bewiesen war. Einen Monat später bekam ich nun
einen Bussgeldbescheid über 30 Euro zuzügl. Verwaltungsgebühren und Auslagen, nun insgesamt fast 50 Euro. Zusätzlich wurde vermerkt
„Die Fahrzeugfarbe wurde nach Prüfung geändert“

Es mag ja sein, das mein Fahrzeug dort gestanden hat, doch
ist es nicht mein gutes Recht einen fehlerhaft erstellten
Bescheid zu monieren ? Muß ich dann auch noch die Verwaltungs-
gebühren tragen, obwohl ich den Fehler nicht gemacht habe ?

Und sind zwei Zeugen beide Farbenblind ?

Ich hab jetzt erstmal Einspruch eingelegt und eine eidesstattliche
Versicherung der Zeugen angefordert sowie die zusätzlichen Gebühren
abgelehnt. Weiß nun einer was passieren wird ??

Grübel
Hi!

Hätte da jetzt gestanden „dunkel“ statt einer Farbe…

Ich verstehe nicht, dass Leute gegen die Spielregeln verstoßen und dann nicht einsehen, dass da Konsequenzen raus resultieren…

Geh mal einfach davon aus, dass Du keine Chance hast - bei zwei Zeugen, die Dein NUMMERNSCHILD notiert haben…

Grüße
Guido

Hallo,

Hallo Olli,

ich hab vor kurzem eine Verwarnung bekommen, mein Auto sollte
falsch geparkt gewesen sein und ich sollte 30 Euro zahlen
(Fussgängerzone).

In dem Bescheid wurde mein Kennzeichen genannt sowie zwei
Zeugen.
Jedoch haben die laut diesem Schreiben ein blaues Fahrzeug
notiert, meines ist jedoch grün.

Man kann sich ja mal vertun, oder? :wink:
Im Ernst: Die Angabe der Farbe ist nicht vorgeschrieben und heilbar; dies gilt zumindest dann, wenn das Fahrzeug aufgrund anderer Merkmale eindeutig bestimmbar ist (z.B. Kennzeichen deutet auf VW Sharan, Du hast einen VW Sharan)
Da ist keine Meinung von mir, sondern gängige Rechtsprechung, bis zum BGH.

Nun gut, also hab ich dies reklamiert, da dieser Tatvorwurf
für mich dadurch nicht schlüssig bewiesen war.

Wie gesagt: der Tatvorwurf steht und die falsche Farbe ist irrelevant.

Einen Monat
später bekam ich nun
einen Bussgeldbescheid über 30 Euro zuzügl.
Verwaltungsgebühren und Auslagen, nun insgesamt fast 50 Euro.
Zusätzlich wurde vermerkt
„Die Fahrzeugfarbe wurde nach Prüfung geändert“
Es mag ja sein, das mein Fahrzeug dort gestanden hat, doch
ist es nicht mein gutes Recht einen fehlerhaft erstellten
Bescheid zu monieren ?
Muß ich dann auch noch die Verwaltungs-
gebühren tragen, obwohl ich den Fehler nicht gemacht habe ?

Grundsätzlich: eine Verwarnung ist ein Angebot, das du annehmen kannst oder nicht; sie ist kein „Bescheid“. Das BGH führt aus: Es wird ein Vorwurf gemacht, ohne darüber zu entscheiden.
Die Verwarnung soll in einfachen Fällen dazu dienen, diese Fälle möglichst unbürokratisch zu erledigen. Wenn ein angebotenes Verwarnungsgeld nicht (vollständig) oder rechtzeitig gezahlt wird, gilt sie als nicht angenommen und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Das gleiche gilt, wenn du dich auf eine Verwarnung hin äußerst und damit zu erkennen gibst, dass du sie nicht (rechtzeitig) zahlen wirst.
Ein Bußgeldverfahren ist mit Gebühren und Auslagen verbunden (wenn es zum Bußgeldbescheid kommt). Darauf wirst du aber in der schriftlichen Verwarnung hingewiesen, mW sogar in Fettdruck.

Ich hab jetzt erstmal Einspruch eingelegt und eine
eidesstattliche
Versicherung der Zeugen angefordert sowie die zusätzlichen
Gebühren
abgelehnt. Weiß nun einer was passieren wird ??

Das Verfahren wird nach nochmaliger Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben (wenn deinem Einspruch nicht entsprochen wird, wovon ich ausgehe). Dann kommt es zu einem Verfahren vor Gericht und evtl. zu einem Urteil.
In diesem Fall hast du sämtliche Kosten zu tragen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Olli,

zunächst mal eine einfache Frage: Hast du da geparkt oder nicht?

Solltest du dich ernsthaft darauf berufen, dass dein Auto eine andere Farbe hat und die Zeugen haben dein Kennzeichen notiert, könnte es richtig teuer werden. Dann steht nämlich eventuell die missbräuchliche Verwendung von Kennzeichen im Raum. Da du deine nicht gestohlen gemeldet hast, wärst du dran beteiligt.

Zahle schnellst möglich.

Gruß ivo

Hallo,

Man kann sich ja mal vertun, oder? :wink:

Na ja, man kann sich ja auch mal im Parkplatz vertun oder ? Das stellt doch offensichtlich die Richtigkeit der Gesamtbeschreibung inkl. Nummernschild in Frage. Persönlich würde ich zwar bezahlen, da bei allen nachfolgenden rechtlichen Schritte bedeutend höhere Kosten auf mich zukommen aber befremdlich ist das schon. Noch befremdlicher erscheint mir, daß beim mokieren solcher durch das Amt verschuldeter Unstimmigkeiten Kosten für den Beschuldigten entstehen. Hier würde es mich schon stark wundern, wenn das Vorgehen nicht als unrechtlich erstreitbar wäre.

Gruss
Enno

Hier
würde es mich schon stark wundern, wenn das Vorgehen nicht als
unrechtlich erstreitbar wäre.

Gruss
Enno

Hallo Enno,

auf die Idee sind schon andere gekommen. Daher heißt es ja :„gesicherte Rechtsprechung“.
Es ist, wenn ich mich recht erinnere, ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Es steht natürlich jedem frei, den Rechtsweg bis zum Schluss auszuschöpfen (hier wäre beim Amtsgericht Schluss), da kein Gericht an Urteile eines anderen gebunden ist (Erfahrung hier aus Bonn, wo das AG ständig … ach gehört nicht hier hin)

Gruß
HaWeThie

Übel
Hallo,
da wäre natürlich noch mal die Begründung interessant. Für mich sieht das einfach nach Rechtsverdrehung zur staatlichen Kostenersparnis aus.

Gruss
Enno

Es ist, wenn ich mich recht erinnere, ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).