ich hab gestern einen Link zugeschickt bekommen. Das soll angeblich ein Liebes-Test sein. Naja…hab mir den spaß gemacht und den ausgefüllt. Da kamen sehr intime Fragen drin vor. Als ich mit dem Test fertig war stand dann da, dass jetzt der jenige, der mir den Link geschickt hat diese Auswertung bekommt. Ich fand das irgendwie lustig und hab mich darüber jetzt nicht großartig aufgeregt aber ich habe das zb auch an andere geschickt und die Auswertungen natürlich bekommen. Nun habe ich die Bedinungen dort gelesen. Da steht zum Beispiel (das ist ein Auszug):
Ich mache den Test nur mit Leuten, die ihn als Spaß auffassen!
www.liebes-test.com hostet den Test, der Betreiber des Testes bin jedoch ich.
Bei möglichen Beschwerden oder gar Streitfällen, von Personen die den Test gemacht haben, übernehme ich die volle Verantwortung!
Also wenn sich da jetzt jemand beschwert bin ich die Gelakmeierte ? Das kann ich mir irgendwie nicht ganz vorstellen, weil die ja immerhin diese „Dienstleistung“ anbieten.
Der Link ist http://www.liebes-test.com/ Wenn man sich dort mit e-mail usw. angemeldet hat bekommt man noch einen speziellen, ähnlichen Link.
Normalerweise wird man auf derartigen Seiten vor der Registrierung aufgefordert, den Bedingungen zuzustimmen. Wenn man dann einfach zu schell „OK“ anklickt, muss man sich nicht wundern, wenn später die braune Masse am Dampfen ist.
Du kannst ja mal probeweise einfach irgendwas eintragen…du wirst feststellen, dass man weder am Anfang noch am Ende irgendwelche Bedingungen zustimmen muss. Man muss lediglich die Bedinungen zustimmen wenn man selber solch einen gemeinen Link haben möchte.
Den habe ich ja weitergeschickt…und den habe auch ich
bekommen. Da ist nichts mit „bedingungen akzeptieren“ .
wozu denn auch? der reinleger läuft ja gefahr vom reingelegten verklagt zu werden, also schützt sich die webseite vor einer abwälzung der schuld auf den betreiber. deswegen muß man beim erzeugen eines links zustimmen, daß die webseite nicht verantwortlich für folgeschäden ist. kann der reinleger eigentlich trotzdem verklagt werden? zb. wegen übler nachrede?