Leistungsabrechnung bei Heilmittel

Hallo,

mein Sohn war zur Ergotherapie und ich habe danach eine Rechnung erhalten, die folgende Leistungen enthält:

1 x Ergotherapeutische
Funktionsanalyse und Erstgespräch,
einschließlich Beratung und Be-
handlungsplanung, einmal je Behandlungsfall

10 x Einzelbehandlung bei sensomoto-
rischen/perzeptiven Störungen,
Mindestdauer 45 Minuten

Auf meine Anmerkung, dass die Behandlungsdauer von 45Min. nicht immer eingehalten wurde, war auch mal nur 30Min. (bei 60€ je Behandlung), bekam ich folgende Antwort.
Eine Behandlung erfordert Vor- und Nachbereitung, schriftliches Protokoll, Testanauswertungen, Analysen etc. und es waren auch mal zwei Therapeuten in einer Behandlung. Wenn ich an der Rechnung was auszusetzen habe stellt sie mir das alles extra in Rechnung.

Ist ein Protokoll an den Arzt, Testauswertung usw. nicht in den Gebührensätzen enthalten? Ich habe in einer Gebührenliste neben o.g. Leistungen noch ein paar andere gefunden, aber nicht Protokoll schreiben und dergleichen.

Darf so etwas extra Berechnet werden?

Danke schon mal
Claus

Hallo,

frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach (auch wenn du privat versichert bist), die wissen am besten Bescheid was darf und was nicht…

Gruß,
Maja