liebe www.ler,
ich bin neu hier, könnt ihr mir helfen.
ich habe gerade auselernt und bisher keine neue stellte gefunden und habe mich arbeitslos gemeldet.
meine frage
nun hat mir eine schwimmhalle angeboten stundenweise auszuhelfen
wie viel darf ich nebenbei verdienen und wie viele stunden darf ich in der woche arbeiten
würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
danke
cora
liebe www.ler,
ich habe gerade auselernt und bisher keine neue stellte
gefunden und habe mich arbeitslos gemeldet.
meine frage
wie viel darf ich nebenbei verdienen und wie viele stunden
darf ich in der woche arbeiten
Hallo cora,
der Arbeitslos gemeldet darf bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten. (bis! zu; also nicht 15 und mehr Stunden). Es gibt einen Freibetrag von 165 Euro pro Monat (bzw. maximal 20 % des Arbeitslosengeldes). Der Verdienst der 165 Euro pro Monat überschreitet wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Die Aufnahme einer Beschäftigung (Nebeneinkommen bis zu 15 h) ist für Arbeitslose meldepflichtig. Es gibt beim Arbeitsamt ein Formular in dem Du Deine Einkünfte eintragen und melden mußt.
Am besten: Geh zum Arbeitsamt, nimm Deine Besucherkarte (grün bzw. rot (bei Akademikern): dort stehen Deine Meldetermine, Dein Name und Deine Kundennr. drauf. Sicherheitshalber solltest Du die „Veränderungsmitteilung“ (rosa-rötlichfarben), die Dir bei der ersten Meldung beim Arbeitsamt ausgehändigt wurde mitnehmen; dieses Formular hat das Format DIN A 4 und soll vom Arbeitslosen für Mitteilungen über Veränderungen (z.B.Arbeitsaufnahme, Umzug) genutzt werden.
Hintergrund:
Der Hinzuverdienst durch eine meldepflichtige Beschäftiung wird deshalb bis zu 165 Euro freigestellt, weil man davon ausgeht, dass ein Arbeitsloser durch die Aufnahme einer Beschäftigung (und sei es auch in geringem zeitlichen Umfang) seine Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstieg steigert.
Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling