Nebenkosten bei gekündigter Wohnung

Hallo,
ich bin zum 31.03.2002 aus einer Wohnung ausgezogen. Vor drei Tagen, am 8.7.2003 erhalte ich plötzlich eine Nebenkostenabrechnung, in der mir noch 200 Euro aufgebrummt werden. Jetzt habe ich gelesen, dass nach neuem Gesetz eine Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum eintreffen muss, um noch gültig zu sein. Geht der Abrechnungszeitraum bis zum 31.03.02 oder zum 31.12.02?

Abgesehen davon werden 50 Euro für das Ablesen der Heizung bei Mieterwechsel abgerechnet (Wobei wir das selbst machen durften und das Formular dann wegschicken) (+ 15 Euro für Datenänderung), das ist doch nicht normal, oder?

Danke für eure Hilfe

Ralph

Hallo Ralph,

Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach
Abrechnungszeitraum eintreffen muss, um noch gültig zu sein.

der Abrechnungszeitraum einer Betriebskostenabrechnung kann, muss aber ich nicht, dem Kalenderjahr angeglichen sein. Das hiesse also z.B.: 01.01. - 31.12.02.

Auf jeden Fall hat der Abrechnungszeitraum nichts mit deinem Auszugsdatum zu tun.

Um welchen Abrechungszeitraum es sich in deinem Fall handelt, müsste aus der dir zugegangenen Abrechnung hervorgehen. (steht in der Regel oben drüber)

Sollte es sich um den Zeitraum 01.01. - 31.12.02 handeln darf dieser (bis 12 Monate nach Ende) also bis zum 31.12.03 abgerechnet werden. Das bedeutet, dass aus der Abrechnung resultierende Nachforderungen dir durchaus in Rechnung gestellt werden dürften.

Abgesehen davon werden 50 Euro für das Ablesen der Heizung bei
Mieterwechsel abgerechnet (Wobei wir das selbst machen durften

Geht es da wirklich um das Ablesen beim Mieterwechsel? Wenn ihr das selbst gemacht habt, wäre es tatsächlich ein Fehler. Du solltest dich mit deiner Hausverwaltung dazu besprechen. Auch Heizkostenabrechnungsfirmen machen Fehler.

Gruss Rotraut

http://www.swr.de/plusminus/archiv/02_03_05/archiv5…
das ist bestimmt was für dich.

Viele Grüße
Utemaus

Hallo Ralph,

ich bin zum 31.03.2002 aus einer Wohnung ausgezogen. Vor drei
Tagen, am 8.7.2003 erhalte ich plötzlich eine
Nebenkostenabrechnung, in der mir noch 200 Euro aufgebrummt
werden. Jetzt habe ich gelesen, dass nach neuem Gesetz eine
Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach
Abrechnungszeitraum eintreffen muss, um noch gültig zu sein.
Geht der Abrechnungszeitraum bis zum 31.03.02 oder zum
31.12.02?

Die Frist der Verjährung beginnt am 01.01.2003 und endet am 31.12.2003 und zwar für alle Nebenkostenabrechnungen deren Endtermin irgendwann im Jahre 2002 endet.
Entscheidend ist aber der Abrechnungszeitraum und nicht das Ausstellungsdatum der Rechnung.

Abgesehen davon werden 50 Euro für das Ablesen der Heizung bei
Mieterwechsel abgerechnet (Wobei wir das selbst machen durften
und das Formular dann wegschicken) (+ 15 Euro für
Datenänderung), das ist doch nicht normal, oder?

Die Abrechnung von Ablesekosten, wenn die Mieter selbst ablesen müssen, ist unzulässig und muss Dir erstattet werden. Die Kosten der Mieteränderung sind jedoch zu tragen.

Gruss Günter