Hi,
noch ne Frage: Ich habe in der Nebenkostenabrechnung sehr hohe Beträge für Aufzugswartung und Hausmeister/Gartenpflege stehen. Jetzt steht in allen Broschüren, dass man darauf achten soll, dass bei großen Wartungsverträgen bei Hausmeister und Aufzug oft Reparaturen mit zum Wartungsvertrag gehören, die man nicht zahlen muss.
Wie findet man heraus, das dem so ist. (Ob es umfassende Wartungsverträge gibt? Ob Reparaturen mit dazu gehören?)
Was macht man dann? Wie kann man diese herausrechnen?
Wartungen dürfen abgerechnet werden, Reparaturen nicht.
Ob es sich bei den in der Abrechnung angesetzten Beträgen nur um Wartung oder auch um Reparatur handelt, kann man nur nach Ansicht der Rechnung beurteilen. Sollte in einer Rechnung beides vorkommen, darf nur der Wartungsanteil angerechnet werden.
Die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde gelegten Rechnungen muss dich dein Vermieter / die Hausverwaltung auf Wunsch einsehen lassen.
Frag da mal nach. Es kann dir allerdings passieren, dass man dir anbietet dir die entsprechenden Rechnungen in Kopie zuzustellen und dafür Kopier- und Versandkosten berechnet.
Das heisst also: Nichts zu machen
Um es nochmal zu wiederholen: In jedem Ratgeber steht, dass Reparaturen nicht in die Nebenkosten einfliessen. Dies kann man aber nur sehen, wenn man es auf der Rechnung steht (Da es sich um einen Wartungsauftrag handelt, der Reparaturen inbegreift, ist noch nicht mal sicher, dass es da aufgeführt ist)…
Ich habe langsam das Gefühl, die können mit einem machen, was sie wollen! Eigentlich sollte man die Leute wegen Betrugs anzeigen, da die Mieter erst mit kleinen Warmmieten geködert werden und die dicke Nachzahlung kommt dann ein Jahr später!
Wenn ich mal einen Kostenvoranschlag mache und der wird um mehr als 15% überschritten, ist das auch mein Pech, aber Vermieter haben ja mehr Rechte als andere Menschen!
Um es nochmal zu wiederholen: In jedem Ratgeber steht, dass
Reparaturen nicht in die Nebenkosten einfliessen. Dies kann
man aber nur sehen, wenn man es auf der Rechnung steht (Da es
sich um einen Wartungsauftrag handelt, der Reparaturen
inbegreift, ist noch nicht mal sicher, dass es da aufgeführt
ist)…
Reparaturen werden mit Sicherheit gesondert aufgeführt. Denn wo etwas repariert werden muss, wird auch Material gebraucht bzw. Ersatzteile. Das sprengt den Rahmen jedes Wartungsvertrages und wird garantiert gesondert abgerechnet durch die durchführende Firma.
Ich habe langsam das Gefühl, die können mit einem machen, was
sie wollen! Eigentlich sollte man die Leute wegen Betrugs
anzeigen, da die Mieter erst mit kleinen Warmmieten geködert
werden und die dicke Nachzahlung kommt dann ein Jahr später!
Nebenkosten als „zweite Miete“ werden immer mehr zum Problem und auch als solches in der Presse diskutiert. Es ist immer ratsam den Vormieter, sofern man ihn kennenlernt bevor man den Mietvertrag unterschrieben hat, nach der Höhe seiner Vorauszahlungen und eventuellen Nachzahlungen bei der letzten Abrechnung zu fragen.
Aufzugsfirmen bieten Teilwartungsverträge und Vollwartungsverträge an. In den Vollwartungsverträgen sind oft pauschale Reparaturkosten enthalten. Solche Kosten können auch bei Teilverträgen vorhanden sein. Du hast als Mieter nicht nur Anspruch auf die Vorlage der Wartungsrechnung sondern auch auf Vorlage des Wartungsvertrages für den Aufzug. Ein Tipp aus der Praxis. Verlange auch das Angebot, das seinerzeit die Hausverwaltung eingeholt hat, um den Wartungsvertrag abschliessen zu können. Überprüfe beide. Ist ist im Angebot umfassend dargelegt, wa salles gemacht wird, während im Vertrag und auf der Rechnung durchaus mit zweifelhaften Mitteln Vertragstexte so gestaltet sind, dass es schwer auffällt, dass auch Reparaturen abgerechnet werden. Sind also Reparaturen enthalten, muss der Vermieter diese Kosten heraus rechnen bzw. die Wartungsfirma ist verpflichtet die Reparaturen getrennt darzustellen.
noch ne Frage: Ich habe in der Nebenkostenabrechnung sehr hohe
Beträge für Aufzugswartung und Hausmeister/Gartenpflege
stehen. Jetzt steht in allen Broschüren, dass man darauf
achten soll, dass bei großen Wartungsverträgen bei Hausmeister
und Aufzug oft Reparaturen mit zum Wartungsvertrag gehören,
die man nicht zahlen muss.
Beim Hausmeister ist es klar. Wenn dieser Wohnungsübergaben durchführt, Schilder an Türen, Klingeln und anderen Räumen auswechselt, bei Ein- und Auszug von Mietern anwesend ist handelt es sich um Verwaltungskosten. Hier können dann 30 % der Kosten abgezogen werden. Der Einzelfall muss also geprüft werden.
Wie findet man heraus, das dem so ist. (Ob es umfassende
Wartungsverträge gibt? Ob Reparaturen mit dazu gehören?)
Was macht man dann? Wie kann man diese herausrechnen?