Hi,
ich gehe euch schon fast auf die Nerven, aber einen hab ich noch:
Bei der Nebenkostenabrechnung werden Gemeinschaftsstrom und Müllkostengrundgebühr (neben Müllkosten-Personen) auch nach Anzahl der Personen abgerechnet. Ist dies rechtens? Damit würde ja der Vermieter die Kosten von leerstehenden Wohnungen auf die Mieter abwälzen, da deren Personenzahl mit 0 gewertet werden könnten. Dies aber, habe ich gelesen, ist nicht rechtens.
Kann man verlangen, dass diese Kosten pro qm-Anteil der Gesamtwohnfläche berechnet werden?
So das war’s erst mal, aber ich hab auch zwei Nebenkostenabrechungen (mit horrenden Nachforderungen (Nachzahlung > Abschläge)) bekommen, dann darf man auch drei Fragen stellen, oder?
gegen Gemeinschaftsstrom kannst du nichts machen, es handelt sich dabei um den Strom gemeinsam genutzer Räumlichkeiten. Solche Kosten können nach Personen oder nach Qm der Nutzungsfläche umgelegt werden.
Müllgebühren werden hier nach Haushalt aufgrund der Personenzahl für jede Wohnung einzeln berechntet. Bei größeren Mietshäusern gibt es eine Pauschale- da müsste man sich beim Zweckverband schlau machen, wie es bei euch ist. Frag doch auch mal nach, ob man als Vermieter überhaupt etwas für leer stehende Wohnungen bezahlen muss - hier war es bis vor kurzem nicht so. Fallen Kosten an, dürfen sie nicht auf alle Mieter umgelegt werden.
Dafür gibt’s ja Personenbezogene Müllkosten
Es gibt auf der Abrechnung einmal eine Müllgrundgebühr und einmal Personenbezogene Müllkosten. Aber die Müllgrundgebühr wird auch nach Personen aufgeschlüsselt und was immer dazu gehört (Anzahl der Tonnen usw.) wurde ja für alle Mietwohnungen angeschafft und wenn davon jetzt welche leer stehen dann verstehe ich nicht, warum ich diese Kosten mittragen soll…
hier kommt es auf den Vertrag an. Gemeinschaftsstrom wird üblicherweise nach Quadratmeter abgerechnet, eine Abrechnung nach Personenzahl ist zwar möglich, aber völlig unsinnig. Du könntest - da Du ausgezogen bist gibt es aber hierzu keinen Anspruch - eine Änderung der Abrechnung für die Zukunft wegen grober Unbilligkeit verlangen. Eine rückwirkende Änderung ist dagegen nicht möglich.
Bei der Nebenkostenabrechnung werden Gemeinschaftsstrom und
Müllkostengrundgebühr (neben Müllkosten-Personen) auch nach
Anzahl der Personen abgerechnet. Ist dies rechtens?
Die entscheidende Frage hier ist, wie die Kosten durch die Stadt/Kommune/Entsorgungsverband geregelt sind. Wird nach Personen abgerechnet erhält der Vermieter bei Auszug eines Mieters eine Gutschrift. Diese Kosten muss er an den betreffenden Mieter zurück geben. Zieht ein Mieter ein und es gibt später eine Nachforderung ist die Nachforderung auf den eingezogenen Mieter zu verteilen.
Damit
würde ja der Vermieter die Kosten von leerstehenden Wohnungen
auf die Mieter abwälzen, da deren Personenzahl mit 0 gewertet
werden könnten. Dies aber, habe ich gelesen, ist nicht
rechtens.
Daher sehe ich bei Deiner Abrechnung für Strom für den Vermieter ein Problem. Er lässt Leerstände einfahc beiseite, obwohl durch Besichtigungen oder gar Arbeiten Kosten auch für leer stehende Wohnungen anfallen. Die Frage ist nun, wie hoch die Kosten des Allgemeinstrom für das Treppenhaus anteilig für Dich sind.
Kann man verlangen, dass diese Kosten pro qm-Anteil der
Gesamtwohnfläche berechnet werden?
So das war’s erst mal, aber ich hab auch zwei
Nebenkostenabrechungen (mit horrenden Nachforderungen
(Nachzahlung > Abschläge)) bekommen, dann darf man auch
drei Fragen stellen, oder?
Vorschlag. Setze Dich mit mir direkt in Verbindung. Komme heute gegen später retour. Du kannst mir dann - wenn Du willst - die Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung faxen oder mailen und wenn möglich auch den Teil aus dem Mietvertrag, der die Nebenkosten regelt. Werde Dir die entsprechenden Nummern durchgeben.