Lärm auf Balkon

Folgende Situation ist gegeben:

In unsrer Wohnung ist das Schlafzimmer aus Lärmgründen zum Hof (nicht zur Straße) raus.

Unsere Nachbarn haben allerdings ihren Balkon über unsrem Schlafzimmerfenster.
Der Balkon dient ihnen nach eigener Aussage als zweites Wohnzimmer, was sie in nächtlichen Sitzungen (1 Uhr morgens ist keine Seltenheit) auch ausgiebig nutzen.

Dummerweise ist die Akustik in unserem Haus so, daß wir auch „normal“ geführte Gespräche im Bett wörtlich mithören (müssen). Und ab und an sind die Gespräche auch lauter als „normal“.
Das Stuhlrücken, wenn mal einer aufs Klo muß, oder die Sitzung beendet wird höre ich noch im Zimmer vorneraus mit geschlossenen Kopfhörern, in denen laute Musik spielt. Der Balkonboden ist eine Kachel-Spanplatte-Stahlblechkonstruktion.

Mich stört der Lärm auch weniger, aber meine Frau muß um 5:30 aufstehen.
Gibt es eine rechtliche Begründung (Gesetz) gegen das Verhalten der Nachbarn oder muß ich da an die gegebene Rücksichtnahme appellieren.

Zuerstmal werde ich natürlich Letzteres versuchen, aber unser Nachbar gebraucht in Nachbarschaftskonflikten sehr gerne das Wort Anwalt.

Grüße
der Frogger

Hallo frogger,

schau doch mal in den Mietvertrag unter dem Stichwort Hausordnung nach. Dort ist in den handelsüblichen Vordrucken auch von Ruhezeiten die Rede, an die sich jeder Mieter zu halten hat.

Dem Nachbarn würde ich mit Hinweis auf diesen Passus im Mietvertrag, sollte er das Wort „Anwalt“ zur Sprache bringen, freundlich aber bestimmt mit: „Vermieter/Hausverwaltung“ antworten.

Gruss Rotraut

Hallo Rotraut,

schau doch mal in den Mietvertrag unter dem Stichwort
Hausordnung nach.

Es gibt keinen Mietvertrag, da alles Eigentümer sind.
In der Eigentümerversammlung wurde das Thema auch noch nicht angesprochen. Die Bewohner wurden schon einmal von der Hausverwaltung wegen dem Nachbarn über ihm angeschrieben, daraufhin war einige Zeit Ruhe…

Grüße
Der Frogger

Hallo frogger,

dann wäre der Punkt Hausordnung doch mal was für die nächste WEG-Versammlung. :wink:*davonausgehenddassdumiteigentümerbist*

Trotzdem, es gibt übliche Ruhezeiten, an die man sich, auch ohne Hausordnung, halten muss.

Da gilt in der Regel: Nachtruhe ab 22:00 Uhr.

Grüsse

Rotraut

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Moin Frogger,

Das Stuhlrücken, wenn mal einer aufs Klo muß, oder die Sitzung
beendet wird höre ich noch im Zimmer vorneraus mit
geschlossenen Kopfhörern, in denen laute Musik spielt. Der
Balkonboden ist eine Kachel-Spanplatte-Stahlblechkonstruktion.

Hier würde ich mal den ersten Ansatzpunkt sehen - kann man nicht erstmal in einem Gespräch vereinbaren, daß ein Teppichboden auf dem Balkon gelegt wird ? Gegen normallaute Gespräche auf dem Balkon wirst Du m.E. nicht viel machen können, zumal man wohl davon ausgehen kann, daß fast alle Hausbewohner ihr Wohnzimmer neben dem Balkon haben und Ihr mit Eurer „unüblichen“ Aufteilung der Zimmer ein bißchen selbst mit Schuld tragt…

Gruß,
Tommy

Zuerstmal werde ich natürlich Letzteres versuchen, aber unser
Nachbar gebraucht in Nachbarschaftskonflikten sehr gerne das
Wort Anwalt.

Auch außerhalb des Zivilrechts, ist es möglich solche Belästungen abzustellen.

Berliner LärmVO

§ 1 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.

§ 2 Schutz während der Ruhezeiten
An Werktagen von 06.00 bis 07.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Ruhe objektiv unzumutbar gestört werden können.

Die VOen der anderen Länder sind dieser sehr ähnlich.

Wie Du siehst steht in § 1 „gestört werden können“, also der Kannfaktor reicht aus.
Kannst also die Polizei holen, die dafür sorgt, dass die Nachbarn eine Anzeige bekommen und ihren Balkon verlassen müssen.

Da kann er viel mit seinem Anwalt kommen.
Allerdings ist das der Nachbarschaftsgemeinschaft nicht gerade zuträglich.
Vielleicht solltet ihr euch über Baumaßnahmen zur Schalldämpfung unterhalten?

M.

Hi Tommy,

zumal man wohl davon ausgehen kann, daß fast alle
Hausbewohner ihr Wohnzimmer neben dem Balkon haben und Ihr mit
Eurer „unüblichen“ Aufteilung der Zimmer ein bißchen selbst
mit Schuld tragt…

Nicht ganz richtig: Bei 4 Wohnungen mit Balkon steht es 2:2 für Schlafzimmer:nicht Schlafzimmer.
Seltsamerweise hören die über den „Lärmenden“ wohnenden bevorzugt den Lärm, der in der Wohnung veranstaltet wird. Diesen wiederum hören wir nur, wenn die Stimmen sich vor allgemeiner Belustigung überschlagen oder einer vom Stuhl fällt (letzteres ist natürlich nur eine Annahme, aber anders kann ich mir dieses Geräusch nicht erklären).

Trotzdem vielen Dank
Der Frogger

Danke an alle! - owt