[Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

Von: , Frage gestellt am Fr, 11. Jul 2003

Moin,

folgende Situation:

In einem Mietshaus wurde bei der routinemäßigen Inspektion der Gasthermen und Leitungen festgestellt, daß dort einige Mäbgel vorliegen. Infolgedessen sind die Gasleute eine ganze Woche von morgens bis abends im Haus (müssen auch ständig in die Wohnungen!) und Gas ist für die Woche abgestellt, heisst, es gibt keine Heizung (derzeit nur so mittelschlimm) und, viel wichtiger, kein Warmwasser.

Die Bewohnbarkeit der Wohnungen ist dadurch doch stark eingeschränkt (nicht (warm) duschen, nicht ordentlich spülen, jeden Morgen um 8 vor Ort sein, um die Handwerker rein zu lassen etc.pp.) - wie sieht in so einem Fall die rechtliche Lage aus, gibt's da irgendwas an Entschädigung, Mietminderung o.ä. oder ist das ne Sache, die man halt hinnehmen muß?

Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, den Vermieter abzuzocken o.ä., ist ja gut, daß die die Mängel festgestellt haben und beseitigen, aber es ist immer gut zu wissen, was man für Rechte hat (oder auch nicht).

Dank && Gruß,

Malte.

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: [Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

    Hallo Malte,
    folgende Situation:

    In einem Mietshaus wurde bei der routinemäßigen Inspektion der
    Gasthermen und Leitungen festgestellt, daß dort einige Mäbgel
    vorliegen. Infolgedessen sind die Gasleute eine ganze Woche
    von morgens bis abends im Haus (müssen auch ständig in die
    Wohnungen!) und Gas ist für die Woche abgestellt,
    Gut das es festgestellt wurde, bevor Schlimmeres passiert.


    heisst, es gibt keine Heizung (derzeit nur so mittelschlimm) und, viel
    wichtiger, kein Warmwasser.

    Die Bewohnbarkeit der Wohnungen ist dadurch doch stark
    eingeschränkt (nicht (warm) duschen, nicht ordentlich spülen,
    Wasser auf dem Herd warmmachen geht auch mal. Und duschen kann man eventuell wechselnd bei Freunden und Bekannten. jeden Morgen um 8 vor Ort sein, um die Handwerker rein zu
    lassen etc.pp.)
    Duldung von Erhaltungsmaßnahmen gehört zu den Pflichten des Mieters ( § 554 I)

    - wie sieht in so einem Fall die rechtliche Lage aus, gibt's da irgendwas an Entschädigung, Mietminderung
    Mindern kann man nur, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat. Das trifft in diesem Fall nicht zu. o.ä. oder ist das ne Sache, die man halt hinnehmen muß?
    Ist wohl so. Schicksal halt.
    Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, den Vermieter
    abzuzocken o.ä., ist ja gut, daß die die Mängel festgestellt
    haben und beseitigen,
    Wohl wahr. Es sollen schon Häuser auf Grund solcher Mängel in die Luft geflogen sein.

    aber es ist immer gut zu wissen, was man für Rechte hat (oder auch nicht).

    Dank && Gruß,

    Malte.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: [Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

      Hallo Malte,

      ich habe das posting gerade versehentlich zu früh abgeschickt.

      Zusammenfassend möchte ich noch sagen: Es ist halt so, wo Rechte sind, da sind eben auch Pflichten. Dazu zählt die Pflicht notwendige Reparaturen zu dulden und möglich zu machen (Einlass der Handwerker in die Wohnung).

      Wenn, wie du beschreibst einige Mängel vorliegen, so wird es sich um altersbedingten Verschleiß handeln, den man dem Vermieter nicht anlasten kann und den er deshalb auch nicht zu vertreten hat.

      Er sorgt für Abhilfe durch die Handwerker, die leider ihren Arbeitstag häufig sehr früh beginnen, mehr kann man von ihm nicht verlangen.

      Ansonsten hilft nur die Ohren steifzuhalten. Eine Woche ist schnell vorüber, da kann man sich schon mal durchmogeln. (siehe vorheriges posting)

      Gruss Rotraut

      • Antwort von nach 5 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: [Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

        Hallo Rotraut, ich habe das posting gerade versehentlich zu früh abgeschickt.

        Zusammenfassend möchte ich noch sagen: Es ist halt so, wo
        Rechte sind, da sind eben auch Pflichten. Dazu zählt die
        Pflicht notwendige Reparaturen zu dulden und möglich zu machen
        (Einlass der Handwerker in die Wohnung).

        Wenn, wie du beschreibst einige Mängel vorliegen, so wird es
        sich um altersbedingten Verschleiß handeln, den man dem
        Vermieter nicht anlasten kann und den er deshalb auch nicht zu
        vertreten hat.
        Altersbedingter Verschleiss muss sich der Vermieter anrechnen lassen. Für den ordnungsgemässen Wohnraum hat der Vermieter seine ortsübliche oder auch höhere Miete erhalten. Bei der Kalkulation der Miete werden auch "Kosten" eingerechnet. Der Vermieter erhält über die Mietzahlungen also bereits einen Ausgleich für seine Wohnungen um Rücklagen zu bilden. Er erhält hierfür im Rahmen der WEG entsprechende steuerliche Vorteile bei baulichen Massnahmen. Man kann aber nicht permanent kassieren und nichts tun und wenn dann - mangels Leistung - die Leitungen oder sonst etwas defekt wird - weil nicht rechtzeitig investiert wurde - können die sich daraus ergebenden Folgen ( Mietminderung) nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Der Vermieter haftet. Zweimal kann man eben keine Vorteile haben. Er sorgt für Abhilfe durch die Handwerker, die leider ihren
        Arbeitstag häufig sehr früh beginnen, mehr kann man von ihm
        nicht verlangen.

        Ansonsten hilft nur die Ohren steifzuhalten. Eine Woche ist
        schnell vorüber, da kann man sich schon mal durchmogeln.
        (siehe vorheriges posting)
        Die Frage ist immer, ob sich in solchen Fällen der Vermieter auch kulant verhalten würde. Ich bin durchaus in der Praxis gewohnt jemand den Rat zu erteilen, wenn ein gutes Einvernehmen mit dem Vermieter besteht, dieser nicht wegen jedem Käse vor der Türe steht, auch kulant ist, dass man als Mieter auch kulant sein soll. Wenn der Vermieter aber nichts tut, alles dem Mieter überlässt und dann noch meint, er müsse geschont werden, wenn sein Mist der Mieter ausbaden muss, dann jedoch rate ich auch zu massiven Mietminderungen.

        Mietminderungen sind u.a. unter den §§ 536 ff BGB geregelt.

        Gruss Günter

    • Antwort von nach 5 Stunden 3 hilfreich
      Re^2: [Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

      Hallo Rotraut, gibt keine Heizung (derzeit nur so mittelschlimm) und, viel
      wichtiger, kein Warmwasser.

      Die Bewohnbarkeit der Wohnungen ist dadurch doch stark
      eingeschränkt (nicht (warm) duschen, nicht ordentlich spülen,
      Wasser auf dem Herd warmmachen geht auch mal. Und duschen kann
      man eventuell wechselnd bei Freunden und Bekannten.
      Ich nehme an, dass Du selbst Wohnraum vermietest, denn eine derartige Antwort kann nur von jemand kommen, die vermietet. Die Frage war nach den Rechten. Im Umkehrfall besteht nämlich auch eine Pflicht. Miete zu zahlen für ordnungsgemässen Wohnraum. Ohne WW gibt es keinen ordnungsgemässen Wohnraum. jeden Morgen um 8 vor Ort sein, um die Handwerker rein zu
      lassen etc.pp.)
      Duldung von Erhaltungsmaßnahmen gehört zu den Pflichten des
      Mieters ( § 554 I)

      - wie sieht in so einem Fall die rechtliche Lage aus, gibt's da irgendwas an Entschädigung, Mietminderung
      Mindern kann man nur, wenn der Vermieter den Mangel zu
      vertreten hat. Das trifft in diesem Fall nicht zu.
      Dies Darstellung ist falsch. Der Vermieter haftet für alle Mängel an der Mietsache, auch für jene, die er nicht direkt verschuldet oder zu vertreten hat hat, aber in der Eigenschaft der Mietdache auftreten können. o.ä. oder ist das ne Sache, die man halt hinnehmen muß?
      Ist wohl so. Schicksal halt.
      Nein, Schicksal wird im Mietrecht durch Gesetz geregelt. Glaskugel bitte bei Antworten nicht bemühen. Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, den Vermieter
      abzuzocken o.ä., ist ja gut, daß die die Mängel festgestellt
      haben und beseitigen,
      Wohl wahr. Es sollen schon Häuser auf Grund solcher Mängel in
      die Luft geflogen sein.

      Gruss Günter

    • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: [Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

      Hallo Rotraut, Die Bewohnbarkeit der Wohnungen ist dadurch doch stark
      eingeschränkt (nicht (warm) duschen, nicht ordentlich spülen,
      Wasser auf dem Herd warmmachen geht auch mal. Und duschen kann
      man eventuell wechselnd bei Freunden und Bekannten.
      Okay, angenommen, ich muß jeden Morgen um 8 in der Firma sein - wie soll ich das dann machen? Um 6 aufstehen, um gegen 7 Uhr bei Freunden (angenommen ich habe welche, die das generell mitmachen!) aufzuschlagen, bei denen ich dann dusche, obwohl die bspw. erst um halb neun aufstehen müssen, um dann um 8 in der Firma zu sein?
      Das kann wohl kaum ein Vermieter von mir verlangen! (Es geht in diesem Fall nicht um mich persönlich, dennoch...)

      Was machen eigentlich Leute, die niemanden haben, bei dem sie duschen können?
      Was machen Leute, die einen Gasherd haben?

      Die Antworten hat Günter ja schon gegeben - die Miete mindern, natürlich. Ich frag bloß nochmal, wie Du Dir das vorstellst. jeden Morgen um 8 vor Ort sein, um die Handwerker rein zu
      lassen etc.pp.)
      Duldung von Erhaltungsmaßnahmen gehört zu den Pflichten des
      Mieters ( § 554 I)
      Das verbiete ich ihm auch keineswegs.

      Gruß,

      Malte.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 3 hilfreich
    Re: Eine Woche ohne Gas-Anspruch auf Mietminderung

    Hallo Malte, In einem Mietshaus wurde bei der routinemäßigen Inspektion der
    Gasthermen und Leitungen festgestellt, daß dort einige Mäbgel
    vorliegen. Infolgedessen sind die Gasleute eine ganze Woche
    von morgens bis abends im Haus (müssen auch ständig in die
    Wohnungen!) und Gas ist für die Woche abgestellt, heisst, es
    gibt keine Heizung (derzeit nur so mittelschlimm) und, viel
    wichtiger, kein Warmwasser.

    Die Bewohnbarkeit der Wohnungen ist dadurch doch stark
    eingeschränkt (nicht (warm) duschen, nicht ordentlich spülen,
    jeden Morgen um 8 vor Ort sein, um die Handwerker rein zu
    lassen etc.pp.) - wie sieht in so einem Fall die rechtliche
    Lage aus, gibt's da irgendwas an Entschädigung, Mietminderung
    o.ä. oder ist das ne Sache, die man halt hinnehmen muß?
    Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, den Vermieter
    abzuzocken o.ä., ist ja gut, daß die die Mängel festgestellt
    haben und beseitigen, aber es ist immer gut zu wissen, was man
    für Rechte hat (oder auch nicht).
    Hier ist ein Mangel vorhanden, der selbstverständlich bsetigt werden muss. Soweit Reparaturen nicht vom Mieter verschuldet sind, haftet der Vermieter grundsätzlich. Daraus ergibt sich auch, dass der Mieter die Miete mindern kann.
    Die an andere Stelle in einem Posting dargelegt Behauptung, dass keine Mietminderung zulässig ist, weil der Vermieter den Mangel nicht zu vertreten habe ist völlig falsch. Der Vermieter hat sämtliche im Hause entstehenden Mängel zu vertreten, auch Mängel die ausserhalb des Hauses sind, wenn sie den Mieter belasten. Es wäre manchmal wirklich zweckmässig, wenn sich Antworten an der Rechtssprechung orientieren würden.

    In Deinem Fall - nachdem Gas abgestellt und daher nicht gekocht werden kann - hat der Vermieter die Kosten der Mittagsverpflegung eines üblichen normalen Essens als Schadenersatz zu zahlen. Entstehen zu einem Lokal Fahrtkosten hat auch diese der Vermieter zu tragen.

    Durch den Ausfall der Warmnwasserversorgung im Bad/Dusche ist eine Mietminderung von 100 % der Kaltmiete angemessen, auf eine Woche umgerechnet sollte ein Kompromiss von 25 % der Kaltmiete erzielt werden.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Eine Woche ohne Gas-Anspruch auf Mietminderu

      Moin Günter, In einem Mietshaus wurde bei der routinemäßigen Inspektion der
      Gasthermen und Leitungen festgestellt, daß dort einige Mäbgel
      vorliegen. Infolgedessen sind die Gasleute eine ganze Woche
      von morgens bis abends im Haus (müssen auch ständig in die
      Wohnungen!) und Gas ist für die Woche abgestellt, heisst, es
      gibt keine Heizung (derzeit nur so mittelschlimm) und, viel
      wichtiger, kein Warmwasser.
      Hier ist ein Mangel vorhanden, der selbstverständlich bsetigt
      werden muss. Soweit Reparaturen nicht vom Mieter verschuldet
      sind, haftet der Vermieter grundsätzlich. Daraus ergibt sich
      auch, dass der Mieter die Miete mindern kann.
      In Deinem Fall - nachdem Gas abgestellt und daher nicht
      gekocht werden kann - hat der Vermieter die Kosten der
      Mittagsverpflegung eines üblichen normalen Essens als
      Schadenersatz zu zahlen. Entstehen zu einem Lokal Fahrtkosten
      hat auch diese der Vermieter zu tragen.
      Dies ist durch einen E-Herd nicht der Fall - aber gut zu wissen (ich hab schon immer lieber auf Gas gekocht ;-))) Durch den Ausfall der Warmnwasserversorgung im Bad/Dusche ist
      eine Mietminderung von 100 % der Kaltmiete angemessen, auf
      eine Woche umgerechnet sollte ein Kompromiss von 25 % der
      Kaltmiete erzielt werden.
      Dank Dir soweit - da der Vermieter selbst Anwalt ist - hast Du da zufällig irgendein AZ parat, oder §§? Jener ist keineswegs bösartig oder so, bloß an seinem Mietobjekt maximal uninteressiert, halt von der Art "mir ist langweilig, och, spiel ich mal ein bisken Vermieter".

      Beispiel (und gleich weitere Frage): Der sogenannte "Waschkeller" ist ein Kellerraum, in dem zwei verrostete Wasserhähne stehen (was noch nicht tragisch ist) aber kein vernünftiger Abfluß - lediglich so ein Minigulli im Boden, total verdreckt und verstopft. Der Vermieter hat diesen Keller ganz offensichtlich noch nie selbst gesehen... Wie ist denn das, muß so ein Waschkeller im Mietvertrag mit drinstehen, und falls ja, wie muß der ausgestattet sein? Die meisten anderen Mieter haben ihre Maschinen wohl in der Wohnung, das ist in diesem Fall jedoch aus Platzgründen absolut unmöglich.

      Herzlichen Dank schonmal für Deine Mühe, vielleicht kann ich mich ja mal in meinen Fachbereichen revanchieren!

      Gruß,

      Malte.

      • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Eine Woche ohne Gas-Anspruch auf Mietminderu

        Hi Malte, Durch den Ausfall der Warmnwasserversorgung im Bad/Dusche ist
        eine Mietminderung von 100 % der Kaltmiete angemessen, auf
        eine Woche umgerechnet sollte ein Kompromiss von 25 % der
        Kaltmiete erzielt werden.
        Dank Dir soweit - da der Vermieter selbst Anwalt ist - hast Du
        da zufällig irgendein AZ parat, oder §§? Jener ist keineswegs
        bösartig oder so, bloß an seinem Mietobjekt maximal
        uninteressiert, halt von der Art "mir ist langweilig, och,
        spiel ich mal ein bisken Vermieter".
        AG Darmstadt WM 83, 151; LG Berlin WM 55, 134 (wobei es hier nur um zwei Tage ging) Beispiel (und gleich weitere Frage): Der sogenannte
        "Waschkeller" ist ein Kellerraum, in dem zwei verrostete
        Wasserhähne stehen (was noch nicht tragisch ist) aber kein
        vernünftiger Abfluß - lediglich so ein Minigulli im Boden,
        total verdreckt und verstopft. Der Vermieter hat diesen Keller
        ganz offensichtlich noch nie selbst gesehen... Wie ist denn
        das, muß so ein Waschkeller im Mietvertrag mit drinstehen, und
        falls ja, wie muß der ausgestattet sein? Die meisten anderen
        Mieter haben ihre Maschinen wohl in der Wohnung, das ist in
        diesem Fall jedoch aus Platzgründen absolut unmöglich.
        Die Nutzung der Waschküche ist in einem Mehrfamilienhaus üblicherweise Bestandteil des Mietvertrages, insbesondere dann, wenn die Anschlüsse für die Waschmaschinen in dieser Waschküche vorhanden sind. Ausgestattet muss er praktisch mit einem Anschluss für die Waschmaschinen und einem Abfluss sein.


        Gruss Günter

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: [Mietrecht] Eine Woche ohne Gas?

    Moin Günter,

    danke für die ausführlichen Antworten, es ging natülich mal wieder um meine Wohnung, leider bissel Stress, seit ich eingezogen bin (was noch nicht so lange ist)!

    Wenn ich Glück habe, sind die Arbeiten Montag vorbei, im schlimmsten Fall dauern sie aber eine Woche, und dann werde ich mir Deine Ratschläge zu Herzen nehmen und mal mit dem Vermieter wg. Mietminderung sprechen!

    Cess

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