Moin,
folgende Situation:
In einem Mietshaus wurde bei der routinemäßigen Inspektion der Gasthermen und Leitungen festgestellt, daß dort einige Mäbgel vorliegen. Infolgedessen sind die Gasleute eine ganze Woche von morgens bis abends im Haus (müssen auch ständig in die Wohnungen!) und Gas ist für die Woche abgestellt, heisst, es gibt keine Heizung (derzeit nur so mittelschlimm) und, viel wichtiger, kein Warmwasser.
Die Bewohnbarkeit der Wohnungen ist dadurch doch stark eingeschränkt (nicht (warm) duschen, nicht ordentlich spülen, jeden Morgen um 8 vor Ort sein, um die Handwerker rein zu lassen etc.pp.) - wie sieht in so einem Fall die rechtliche Lage aus, gibt’s da irgendwas an Entschädigung, Mietminderung o.ä. oder ist das ne Sache, die man halt hinnehmen muß?
Um das klarzustellen: Es geht nicht darum, den Vermieter abzuzocken o.ä., ist ja gut, daß die die Mängel festgestellt haben und beseitigen, aber es ist immer gut zu wissen, was man für Rechte hat (oder auch nicht).
Dank && Gruß,
Malte.