Sich öffentlich gegen eine Firma stellen?

Hallo!

Ich wurde schon vor längerer Zeit von einer Firma bei 1.500 EUR abgemahnt, weil ich ihr Logo (von dem ich nicht gedacht hätte, dass es sich schützen lässt, da es für mich zum Kultur- bzw. Allgemeingut gehört) auf meiner Homepage angebracht hatte.

Nun habe ich von weiteren Leuten erfahren, die ebenfalls über dieses Vorgehen sehr verärgert sind (weil sie teilweise auch selbst betroffen sind).

Jetzt meine Frage: Darf ich mich öffentlich auf meiner Homepage GEGEN diese Firma stellen, d.h. z.B. schreiben „Ich würde nicht zu Firma XY gehen, denn die haben das und das gemacht“? Oder ist das Verleumndung, Rufschädigung o.ä.?

Danke, Matthias

Hallo Matthias,

solche Äußerungen sind mir Vorsicht zu genießen… Die Palette der Vergehen reicht von übler Nachrede (§ 186 BGB) bis hin zu Schadenersatzansprüchen, die nach § 823, 824 BGB fällig sind. Also gut überlegen, bevor Du es tust.

Beste Grüße

Tessa

Aber wenn ich doch groß dazu schreibe, dass das Ganze nur MEINE MEINUNG ist …?

Bi kehrfull

Aber wenn ich doch groß dazu schreibe, dass das Ganze nur
MEINE MEINUNG ist …?

Salü Ei-wer

Wenn Du auf Deiner HP sachlich und belegbar die Vorgänge schilderst kann, keiner was dagegen haben.

Alles andere ist nicht ratsam wg. teuer und Staatsanwalt.

Walti rät: A…backen zusammen kneifen und auf dem Konto Lebenserfahrung verbuchen.

Hallo!

Jetzt meine Frage: Darf ich mich öffentlich auf meiner
Homepage GEGEN diese Firma stellen, d.h. z.B. schreiben „Ich
würde nicht zu Firma XY gehen, denn die haben das und das
gemacht“? Oder ist das Verleumndung, Rufschädigung o.ä.?

Hallo „eye:ware“,

wenn zwei sich streiten wird oftmals der Dritte bemüht - in Deinem Fall die Öffentlichkeit (also die Leser Deiner Homepage).
Was erwartest Du vom Leser?
Was hoffst Du durch die Veröffentlichung zu erreichen?
Der Unbeteiligte Dritte - sofern er den annähernd objektiv ist - wird den „Streit“ nicht ent-scheiden und beurteilen können: er wird sich lediglich wundern. Ich jedenfalls würde mich wundern, dass Du den Streit veröffentlichst, anstatt eine effektive Klärung durch Rechtsberatung herbeizuführen.
Damit möchte ich nicht sagen, dass ich Deinen „Ärger“ nicht gespürt habe. Der Gegenseite dürfte es allerdings ähnlich gehen.

Viel Erfolg.

Heiner Gierling