Antwort von
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Re^2: Satellitenschüssel
Muss ein Vermieter zustimmen, wenn ein
Mieter an der Hauswand eine
Satellitenanlage installieren will, weil
der normale TV-Emfpang schlecht (u. a.
ARD nicht "sehbar") ist?
Es kommt darauf an: Ausländische Staatsbürger haben z.B. den Anspruch auf eine Satellitenschüssel, um Programme in ihrer Sprache zu empfangen (Informationsfreiheit). Für deutsche Staatsangehörige gilt dies nur, wenn kein Kabelanschluß verfügbar ist. Ob ein schlechter Empfang einzelner Programme die Informationsfreiheit derart beeinträchtigt, daß eine SatSchüssel angebracht werden darf, weiß ich nicht. Es ist sicher eine Entscheidung im Einzelfall nötig.