Satellitenschüssel

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Mär 2000

Hallo zusammen!

Muss ein Vermieter zustimmen, wenn ein Mieter an der Hauswand eine Satellitenanlage installieren will, weil der normale TV-Emfpang schlecht (u. a. ARD nicht "sehbar") ist?

Viele Grüße
Björn

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten hilfreich
    Re: Satellitenschüssel

    JA, denn dem Vermieter wird dann wohl das Haus gehören wenn er es an dich vermietet. Also ist auch die Hauswand sein Eigentum.
    Wenn du sein Eigentum nun durch das anbringen einer SAT-Schüssel beschädigst würdest du ohne seine Zustimmung eine Sachbeschädigung begehen.
    P.S. außerdem gibt es als alternative Kabelanschluss. Kostet zwar mehr als eine Schüssel aber man muß sich für den besseren Empfang nicht strafbar machen ;-)) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Satellitenschüssel

      Muss ein Vermieter zustimmen, wenn ein
      Mieter an der Hauswand eine
      Satellitenanlage installieren will, weil
      der normale TV-Emfpang schlecht (u. a.
      ARD nicht "sehbar") ist?
      Es kommt darauf an: Ausländische Staatsbürger haben z.B. den Anspruch auf eine Satellitenschüssel, um Programme in ihrer Sprache zu empfangen (Informationsfreiheit). Für deutsche Staatsangehörige gilt dies nur, wenn kein Kabelanschluß verfügbar ist. Ob ein schlechter Empfang einzelner Programme die Informationsfreiheit derart beeinträchtigt, daß eine SatSchüssel angebracht werden darf, weiß ich nicht. Es ist sicher eine Entscheidung im Einzelfall nötig.

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Satellitenschüssel

    Hallo,
    wenn Du kein normales Fernsehbild hast, ist das ein Mangel der Mietsache, die Dein Vermieter beheben muss. Vielleicht mal mit ihm darüber reden.
    Roland

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