Horrende Kosten bei der Autoreperatur...

Von: , Frage gestellt am Sa, 12. Jul 2003

Hallo, mein Wagen wurde vor 3 Wochen gestohlen und ist letzte Woche wieder aufgetaucht. Leider war er nicht versichert (ausser Haftpflicht) und von den Dieben ziemlich übel zugerichtet worden (Beulen, Antenne abgebrochen, Polster beschädigt, Kabelbaum unter dem Lenkrad herausgebrochen...). Es handelt sich um einen fast 11 Jahre alten Golf 3 Turbodiesel mit 75 Ps und einem Marktwert (vorher!) von ca. 2000 bis 2500 Euro. Der Meister von ATU hat mir erklärt dass der Wagen nicht reparabel sei (wirtschaftlicher Totalschaden). Ich wollte noch eine zweite Meinung und bin zu VW gegangen. Habe dem Kundendienst dort erklärt die Beulen seien egal, hauptsache der Wagen fährt wieder und bekommt TÜV. Er hat gesagt dass sei kein Problem und würde so 750 Euro kosten. Auftrag wurde geschrieben (ohne Nennung von Kosten und mit der Formulierung: ...alle notwendigen Reperaturen für den TÜV...). Ich habe gesagt dass ich nicht mehr als 1000 Euro zu bezahlen bereit bin! Nach einem Tag der Anruf dass eine neue Windschutzscheibe rein muss da die alte einen kleinen Sprung hat und dass das 450 Euro kostet, dem habe ich zugestimmt und dann wurde noch was von einer Reperatur an der Achse erzählt aber auf mein NAchfragen nach den Kosten kam nur: Keine Sorgen, das machen wir ganz billig! Gestern wollte ich den Wagen abholen und soll jetzt 2450 Euro zahlen!!!
Das habe ich erstmal abgelehnt! Die Summe ist grotesk und übersteigt den Wert des Wagens bei weitem!!! Was mache ich denn jetzt? Schriftlich habe ich ja den Auftragszettel wo nur die Paar Sachen für 750 Euro draufstehen?? Ich werde mich am Montag mit dem Geschäftsstellenleiter unterhalten aber mehr als 1400 Euro kann und will ich nicht zahlen? Habe ich eher gute oder eher schlechte Chancen wenns vors Gericht geht??
Ich bin für jede Antwort dankbar!!!
Christian

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Horrende Kosten bei der Autoreperatur...

    Hallo Christian,

    guckst Du hier:

    http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/infos/schiedsste...

    Soweit ich weiss, sind alle (oder zumindest viele) Meister-Betriebe an die Schiedststelle angeschlossen.

    Die Schiedstelle soll eine aussergerichtliche Einigung herbeiführen.

    Für die Werkstätten ist das "Urteil" bindend, für Dich nicht, d.h. Du kannst dann immer noch vor Gericht ziehen (Anmerkung: hast Du eine Rechtschutzversicherung ?).

    Grüsse

    Sven

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!