selbstverstümmelung

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Mär 2000

nach dem italienischen codice civile soll die selbstverstümmelung und suizid (falls er nicht gelingt, versteht sich von selbst) ein
strafrechtliches delikt sein.
wie sieht es mit dem deutschen gesetz aus?
geht es dabei "nur" darum den unterhalt der familie zu gewährleisten?
und die singles, wie sieht es der staat mit denen? oder geht es nur um die steuern, die dann ja wegfallen, da erwerbsunfähig?
also, was meint ihr?

grüße von francesca

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten hilfreich
    Re: selbstverstümmelung

    In Deutschland darf man beides, Selbstverstümmelung und Suizid sind nicht mit Strafe bedroht. Man muß aber damit rechnen, durch richterlichen Beschluß in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden (Einweisung), wenn ein Amtsarzt dies für nötig hält. Außerdem kann man zivilrechtlich belangt werden, wenn man bei einem Suizidversuch einen anderen schädigt (Schadensersatz). Eine Ausnahme besteht allerdings im Militär: Für Angehörige der Bundeswehr ist Selbstverstümmelung strafbar.

    Die Gründe für eine generelle Strafbedrohung in anderen Staaten liegen wohl eher im ethischen Bereich, als in der Sorge um wegfallende Steuern. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: selbstverstümmelung


      aha, jetzt wird mir einiges klarer...
      danke karl!
      Die Gründe für eine generelle
      Strafbedrohung in anderen Staaten liegen
      wohl eher im ethischen Bereich, als in
      der Sorge um wegfallende Steuern.

      tja, dachte ich eigentlich auch (und hoffe es noch immer!), aber so wie es mir dargelegt wurde, geht es ausdrücklich darum
      "arbeitsfähig" zu bleiben...

      servus, francesca

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