selbstverstümmelung
Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Mär 2000
nach dem italienischen codice civile soll die selbstverstümmelung und suizid (falls er nicht gelingt, versteht sich von selbst) ein
strafrechtliches delikt sein.
wie sieht es mit dem deutschen gesetz aus?
geht es dabei "nur" darum den unterhalt der familie zu gewährleisten?
und die singles, wie sieht es der staat mit denen? oder geht es nur um die steuern, die dann ja wegfallen, da erwerbsunfähig?
also, was meint ihr?
grüße von francesca
