Kühlschrank in Wohnung stinkt -> nicht benutzba

Hallo,

ich brauche dringend einen guten Rat. Bin gerade am umziehen, in der neuen Wohnung war (vor Vertragsabschluss) im Eisfach des ausgeschalteten Kühlschranks noch eine Packung Hackfleisch vom Vormieter gewesen, sowie einiges an Schimmel = Bestialischer Gestank. Ich bat die Wohnungsgesellschaft, dass das vor Einzug „in Ordnung gebracht“ werden solle, bei der Wohnungsbegehung schien er mir dann auch schön sauber (da war noch kein Strom/Licht in der Wohnung). Es roch schon ein bischen komisch in der Wohnung, aber das war recht schwach und ich dachte, es käme auch von den frisch gestrichenen Wänden und weil die Küche noch nicht geputzt/gelüftet war.
Jetzt putze und lüfte ich seit ein paar Tagen an dieser Wohnung rum, und als ich zum Kühlschrank kam bemerkte ich, dass dieser noch immer stinkt, und zwar so sehr, dass einem nach ein paar Minuten richtig übel wird davon. Alles putzen und wischen hilft nichts! Ich entdeckte noch Maden und Madeneier unter dem Kühlschrank sowie im Kondensaatbehälter, immer wieder tote kleine Fliegen, doch vor allem dieser üble Gestank! Ich kann nicht einziehen/den Kühlschrank nutzen, bevor der Geruch weg ist.

Kann ich wohl vom Vermieter einen neuen Kühlschrank verlangen, obwohl ich die Wohnung in diesem Zustand akzeptiert hatte? Wie amche ich es am besten? Brief schreiben? Was schreib ich denn da?

Vielen Dank für jeden Tipp!

Melly

Hallo,

ist der Kühlschrank in irgendeiner Form Bestandteil des Mietvertrages?
Wenn ja, in welcher?

Gruß,

Malte.

Hallo,
danke, für die schnelle Reaktion :smile:

ist der Kühlschrank in irgendeiner Form Bestandteil des
Mietvertrages?
Wenn ja, in welcher?

Im Mietvertrag ist der Kühlschrank bei der Auflistung der Kücheneinrichtung aufgelistet, jedoch nicht näher beschrieben. Im Übergabeprotokoll steht noch, dass die elektrischen Geräte nicht auf funktionsfähigkeit geprüft werden konnten.

Melly.

Hallo Melanie,

schreieb die Wohnungsgesellschaft an. Verweise nochmals auf den ursprünglichen Zustand und dass sich nunmehr zeigt, dass durch den Zustand ganz erhebliche versteckte Mängel vorhanden sind. Fordere die Gesellschaft auf, den Kühlschrank auszutauschen, da es Dir nicht zumutbar ist, nachdem der Mangel durch die Gesellschaft nicht rückstandslos beseitigt wurde, diesen so hinzunehmen. Erkläre, dass Du die Miete unter Vorbehalt zahlst, setze einen Termin zum Austausch - ersatzweise chemische Reinigung durch einen Fachmann - und erkläre eine Mietmindeurng ( die aber nicht sofort vorgenommen werden soll) von monatlich 15 EURO wegen nicht Benutzbarkeit des Kühlschrankes.

Sobald die Antwort vorliegt,melde Dich nochmals.

Gruss Günter