In einem Mehrfamilienhaus ist in jeder Wohnung eine
eigenständige Gas-Kesseltherme installiert.
Meine Frage:
Muss der Mieter oder der Vermieter für die Wartung der Heizung
aufkommen?
Ein Bekannter meinte, dass der Mieter für die Wartung und der
Vermieter für Reparaturen aufkommen muss. Liegt er damit
richtig?
Die Wartungskosten der Therme müssen im Mietvertrag als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Der Vermieter kann jedoch nicht vorschreiben, welche Firma die Therma warten muss. Reparaturen gehen selbstverständlich zu Lasten des Vermieters.