Bundesverfassungsgericht / Zusammensetzung

Hallo , Rechtsexperten !
In Artikel 94 des Grundgesetzes steht , daß das Bundesverfassungsgericht
"aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern " besteht.

Dazu folgende Fragen :

  1. Welche Qualifikation müssen diese " anderen Mitglieder " haben ?
  2. Brauchen diese " anderen Mitglieder " überhaupt eine juristische Ausbildung ( wenn ja , welche ? ) oder reicht schon das richtige Parteibuch , um berufen zu werden ?
    3 . Wo kann man die entsprechenden Vorschriften nachlesen ? (falls möglich , bitte Bezeichnung des Gesetzestextes und Paragraphen angeben )
    Vielen Dank im Voraus !

Jürgen

hi jürgen,

schau doch mal in § 3 BVerfGG - Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

  • vollendetes 40. Lj.
  • zum bundestag wählbar sein
  • schriftliche bereiterklärung
  • befäigung zum richteramt nach DRiG (also volljuristen)

mfg vom

showbee