Hallo , Rechtsexperten !
In Artikel 94 des Grundgesetzes steht , daß das Bundesverfassungsgericht
"aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern " besteht.
Dazu folgende Fragen :
- Welche Qualifikation müssen diese " anderen Mitglieder " haben ?
- Brauchen diese " anderen Mitglieder " überhaupt eine juristische Ausbildung ( wenn ja , welche ? ) oder reicht schon das richtige Parteibuch , um berufen zu werden ?
3 . Wo kann man die entsprechenden Vorschriften nachlesen ? (falls möglich , bitte Bezeichnung des Gesetzestextes und Paragraphen angeben )
Vielen Dank im Voraus !
Jürgen