Mietrecht! Fernsehanschluss irgendwo geregelt???

Von: , Frage gestellt am So, 13. Jul 2003

Hallo, ich habe folgendes dringendes Problem:
Ein Vermieter hat im Mietvertrag einen Breitbandanschluss im Mietpreis incl. angegeben! Jetzt werden jedoch im Monat zusätzlich noch 6 Euro für das Fernsehen an den Vermieter in bar fällig! Ist das so rechtens?
Außerdem gibt es nur 10 Kanäle und 4 davon kann man fast nicht anschauen, weil ständig Störungen sind! Dies wurde dem Vermieter mitgeteilt und dieser hat daraufhin den Monteur bestellt! Dieser bestätigte mündlich, dass die gesamte Anlage Schrott ist! Er würde später wieder kommen! Leider kam er nie wieder! Der Vermieter hat allerdings behauptet mit der Anlage sei laut Aussage des Monteurs alles in Ordnung und 10 Kanäle´sind gesetzlich ausreichend! Die Kosten in Höhe von 30 Euro verlangt der Vermieter jetzt von dem Mieter! Das kann doch nie und nimmer rechtens sein, oder???


Danke im Voraus!

MFG

Ralph

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietrecht! Fernsehanschluss irgendwo geregelt?

    Hallo, Ein Vermieter hat im Mietvertrag einen Breitbandanschluss im
    Mietpreis incl. angegeben! Jetzt werden jedoch im Monat
    zusätzlich noch 6 Euro für das Fernsehen an den Vermieter in
    bar fällig! Ist das so rechtens?
    Dann ist an den Vermieter nichts zu bezahlen. Die Kosten für Kabel Deutschland werden jedoch fällig. Außerdem gibt es nur 10 Kanäle und 4 davon kann man fast nicht
    anschauen, weil ständig Störungen sind! Dies wurde dem
    Vermieter mitgeteilt und dieser hat daraufhin den Monteur
    bestellt!
    Dies ist ein Mangel. Der Vermieter muss ohne Kabel wenigstens die ARD, das ZDF und das für Deinen Bereich zuständige 3. Programm zur Verfügung stellen. Bietet er hingegen Kabelanschlauss an, kann der Mieter davon ausgehen, dass ihm alle im Kabel eingespeisten Programmen zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall besteht ein Mangel.

    Dieser bestätigte mündlich, dass die gesamte Anlage Schrott ist! Er würde später wieder kommen! Leider kam er nie
    wieder! Der Vermieter hat allerdings behauptet mit der Anlage
    sei laut Aussage des Monteurs alles in Ordnung und 10
    Kanäle´sind gesetzlich ausreichend!
    Nein, wer Kabel hat, dem stehen in der Regel mindestens 30 Kanäle zur Verfügung. Fordere den Vermieter auf, alle Kanäle zugänglich zu machen. Funktioniert es nicht, beantrage bei Kabel Deutschland eine Überprüfung Deines Anschlusses. Weise daraufhin, dass Du Zahlungen an den Vermieter richten musst. Ich egeh davon aus, dass die sechs EURO wahrscheinlich die Gebühren für Kabel DE betreffen.

    Die Kosten in Höhe von 30 Euro verlangt der Vermieter jetzt von dem Mieter! Das kann
    doch nie und nimmer rechtens sein, oder???
    Nein, Mieter hat diese Kosten nicht zu zahlen.

    Gruss Günter

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