Trennung/Scheidung

Guten Tag,

vielleicht könnt ihr mir helfen, mir brummt nur so der Schädel.

Zu den Fakten:

  • Hochzeit 1993, beide sind voll erwerbstätig (angestellt),
  • Das gemeinsame Kind wird 1996 geboren, SIE nimmt Erziehungsurlaub, weil ER im mittleren Management wesentlich besser verdient.
  • 2002 die Trennung, ER zieht aus, das Kind lebt bei IHR, Sie arbeitet seitdem wieder halbtags.
  • ER zahlt nur für das Kind, gemäß Düsseldorfer Tabelle.
  • Beide vereinbaren, daß SIE finanziell so schnell wie möglich für sich selbst sorgen soll.
  • Nun wird SIE arbeitslos. Sie lebt seit ein paar Monaten mit einem neuen Partner (arbeitslos) in einer eheähnlichen Beziehung.
  • SIE möchte jetzt, aufgrund der finanziellen Situation ihren Unterhaltsanspruch geltend machen.
  • ER argumentiert mit IHREM neuen Partner und daß er dafür jetzt nicht mehr zuständig sei, sondern „der NEUE“.

Beide Ehegatten waren noch nicht bei einem Anwalt, obwohl die Trennung mehr als ein Jahr zurück liegt. Die Trennung war relativ freundschaftlich und so solltedas auch bleiben.

Fragen:
ist es tatsächlich so, daß jetzt IHR neuer Partner, der selbst arbeitslos ist, für SIE aufkommen muß? Sprich: SIE hat einen neuen Parner und automatisch erlischt IHR Anspruch auf Unterhalt?
Wie ist das, wenn beide geschieden sind?

Vielleicht könnt ihr mir helfen oder kennt ein paar hilfreiche links.

Danke
e.

Hi,

ist es tatsächlich so, daß jetzt IHR neuer Partner, der selbst
arbeitslos ist, für SIE aufkommen muß? Sprich: SIE hat einen
neuen Parner und automatisch erlischt IHR Anspruch auf
Unterhalt?

ja, allerdings sagt das Gesetz an dieser Stelle, das der neue Partner „leistungsfähig“ sein muss. Inwieweit Du durch diese Wortwahl weitere Ansprüche hast, ist aber sicher wirklich nur per Anwalt zu klären.

Wie ist das, wenn beide geschieden sind?

das ändert nichts, höchstens an der Leistungsfähigkeit des neuen Partners, wenn der auch Unterhalt zahlen muss.

Gruß,
Micha

P.S. unter http://www.mein-recht.de findest Du einiges dazu

Guten Tag,

vielleicht könnt ihr mir helfen, mir brummt nur so der
Schädel.

Zu den Fakten:

  • Hochzeit 1993, beide sind voll erwerbstätig (angestellt),
  • Das gemeinsame Kind wird 1996 geboren, SIE nimmt
    Erziehungsurlaub, weil ER im mittleren Management wesentlich
    besser verdient.
  • 2002 die Trennung, ER zieht aus, das Kind lebt bei IHR, Sie
    arbeitet seitdem wieder halbtags.
  • ER zahlt nur für das Kind, gemäß Düsseldorfer Tabelle.
  • Beide vereinbaren, daß SIE finanziell so schnell wie möglich
    für sich selbst sorgen soll.
  • Nun wird SIE arbeitslos. Sie lebt seit ein paar Monaten mit
    einem neuen Partner (arbeitslos) in einer eheähnlichen
    Beziehung.
  • SIE möchte jetzt, aufgrund der finanziellen Situation ihren
    Unterhaltsanspruch geltend machen.
  • ER argumentiert mit IHREM neuen Partner und daß er dafür
    jetzt nicht mehr zuständig sei, sondern „der NEUE“.

Beide Ehegatten waren noch nicht bei einem Anwalt, obwohl die
Trennung mehr als ein Jahr zurück liegt. Die Trennung war
relativ freundschaftlich und so solltedas auch bleiben.

Fragen:
ist es tatsächlich so, daß jetzt IHR neuer Partner, der selbst
arbeitslos ist, für SIE aufkommen muß?

Nö!

Sprich: SIE hat einen

neuen Parner und automatisch erlischt IHR Anspruch auf
Unterhalt?

Nö!

Wie ist das, wenn beide geschieden sind?

Vielleicht könnt ihr mir helfen oder kennt ein paar hilfreiche
links.

Danke
e.

Also:
zunächst muß man unterscheiden zwischen trennungsunterhalt und ehegattenunterhalt. Der Unterschied besteht darin , dass der eine vor, der andere nach scheidung angewendet wird. die kriterien zur unterhalsbestimmung sind zwischen beiden sehr unterschiedlich. vor der scheidung muss sie sich z.b. nicht um arbeit bemühen, nach der scheidung muss sie die bemühungen sogar nachweisen.

ich kann nur raten: unbedingt anwalt einschalten, sie vertritt ja nicht nur ihre eigenen interessen wenn sie für sich unterhalt fordert, sondern auch die des kindes,