Rechtslage Nachbesserungsversuch Handwerker

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: In unserer Wohnung sollen Ausbesserungen an einer lasierten Betonwand vorgenommen werden. (Hintergrund: Wir wollten eine Sichtbetonwand in der Wohnung - Wir hatten alle Handwerker bekniet, diese Wand in Ruhe zu lassen - Leider waren dann doch irgendwann die Fugen mit weissem Gips verspachtelt… Dieser wurde dann herausgebrochen/-geschliffen - Leider sindauch nach Anbringung einer grauen Lasur deutliche Spuren sichtbar - zu unserm Aerger. Wir klären nun gerade die Zuständigkeiten (sprich: wird die Wand ausgebessert? neu abgeschlifen? Gibt es eine Minderung?)

Der Maler (nicht der, der die Lasur angebracht hat, sondern der, der gegipst hat) bietet nun an, eine Ausbesserung zu versuchen.
Die Chance soll er haben - allerdings möchte ich nicht auf dem Risiko sitzenbleiben, dass es potentiell hinterher schlimmer ist als jetzt.

Wie ist da die Lage? Wer beurteilt die Ausführung der Arbeiten? Mein Bedenken ist, dass dieser Maler danach behauptet „jetzt sei alles gut“ - er hebt jetzt immer schon auf „Geschmacksache“ ab (er kann sich nicht vorstellen, dass jemand mit Sichtbeton (oder eben lasierter Betonwnad) im Wohnzimmer leben kann…

Danke euch!
o

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: In unserer Wohnung sollen
Ausbesserungen an einer lasierten Betonwand vorgenommen
werden. (Hintergrund: Wir wollten eine Sichtbetonwand in der
Wohnung - Wir hatten alle Handwerker bekniet, diese Wand in

bekniet - was heist da konkret, gibt es da vertragliche (sprich beweisbare) Absprachen mit irgendwem ???

Ruhe zu lassen - Leider waren dann doch irgendwann die Fugen
mit weissem Gips verspachtelt… Dieser wurde dann
herausgebrochen/-geschliffen - Leider sindauch nach Anbringung
einer grauen Lasur deutliche Spuren sichtbar - zu unserm
Aerger.

wer hat die „nachbesserung“ durchgeführt? wurden diese abgenommen (zumindest durch ingebrauchnahme)?

Wir klären nun gerade die Zuständigkeiten (sprich:
wird die Wand ausgebessert? neu abgeschlifen? Gibt es eine
Minderung?)

fast !!! richtig, aber erstmal klären wer überhaupt dafür zuständig ist und !!! dies auch bewesibar anerkennt.

Der Maler (nicht der, der die Lasur angebracht hat, sondern
der, der gegipst hat) bietet nun an, eine Ausbesserung zu
versuchen.

sieht so aus als ob der richtige die nachbesserung anbietet, aber der maler der lasiert hat ist evtl. auch in der pflicht - da er auf einer (evtl. nichtfreigegebenen) Oberfläche schon gestrichen hat (siehe meine 2 vorherigen abschnitte - verträge, abnahme)

Die Chance soll er haben - allerdings möchte ich nicht auf dem
Risiko sitzenbleiben, dass es potentiell hinterher schlimmer
ist als jetzt.

darauf bleibst du im allg. nicht sitzen, wenn du es richtig machst/ gemacht hast. du hast anspruch auf vertraglich vereinbarte und/ oder gestzl. vorgeschriebene (z.B. DIN) !!! Leistungen/ Ausführungen

Wie ist da die Lage? Wer beurteilt die Ausführung der
Arbeiten?

Gutachter und/ oder Du (im Grenzrahmen wo es die gestzl. Vorschriften nicht zulassen, z.b. wenn du klare vertragliche vorgaben gemacht hast)

Mein Bedenken ist, dass dieser Maler danach
behauptet „jetzt sei alles gut“

hm, spielt alles mit rein was ich schon gesagt habe,

  • er hebt jetzt immer schon
    auf „Geschmacksache“ ab (er kann sich nicht vorstellen, dass
    jemand mit Sichtbeton (oder eben lasierter Betonwnad) im
    Wohnzimmer leben kann…

prinzipiell hat der Maler „handwerkliche Leistungen nach Stand der Technik und nach dem vertraglich vorrausgesetzten Gebrauch“ (so die off. Beschr.) durchzuführen. Da ist seine „Geschmacksache“ wohl so wichtig wie ein „Sack Reis in China“

konkreter Rat:

  1. Beweise sichern (Fotos, Protokolle)- gilt für alle Punkte)
  2. Zuständigkeiten und !!! Vorgaben klären - wenn unklare vereinbarungen getroffen kannst du weitere Punkte vergessen und die Handwerker lediglich höflich bitten -
  3. Mängelbeseitungen beweisbar anordnen (Termin)
  4. Nachfrist setzen - wenn Termin aus 3. überschritten
  5. Zahlungen einfrieren (bis zum 3fachen der gesch. Nachbesserungskosten
  6. Vertrag kündigen
  7. neuen Handwerker suchen/ beauftragen
  8. werk begutachten …

Haupthinweise: Klare Verträge erhalten die Freundschaft. Tgl. Kontrolle der Baustelle vermindert den Stress.

u

Danke für die fixe Antwort!
Ein paar Antworten unten im Text.

Im Grunde versucht hier der Verursacher eines Schadens (der es niocht direkt zugibt) eine Nachbesserung. Das mit Fotos ist nochmal ein guter Tipp!
Wie wäre es ünerhaupt in dem Fall, dass die Nachbeserung fehlschlägt und wir uns entscheiden würden, alles abschliefen zu lassen und neu zu streichen? Das Schleifen wird ein Riesen-Sauerei bedeuten… (es geht um ein offenes Wohn-Ess-Küchen-Treppenhaus Zimmer… Ist das Abkleben/Saubermachen in der Verantwortung des Auftraggebers (sprich bei mir?)?

Merci!
o

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt: In unserer Wohnung sollen
Ausbesserungen an einer lasierten Betonwand vorgenommen
werden. (Hintergrund: Wir wollten eine Sichtbetonwand in der
Wohnung - Wir hatten alle Handwerker bekniet, diese Wand in

bekniet - was heist da konkret, gibt es da vertragliche
(sprich beweisbare) Absprachen mit irgendwem ???

Absprache (auch schriftlich mit Bauleitung)

Ruhe zu lassen - Leider waren dann doch irgendwann die Fugen
mit weissem Gips verspachtelt… Dieser wurde dann
herausgebrochen/-geschliffen - Leider sindauch nach Anbringung
einer grauen Lasur deutliche Spuren sichtbar - zu unserm
Aerger.

wer hat die „nachbesserung“ durchgeführt? wurden diese
abgenommen (zumindest durch ingebrauchnahme)?

Es ist im Abnahmeprotokoll (wir mit Bauträger/Bauleiter) festgehalten. Der Bauleiter hat das Problem, dass es keiner gewesen sein will… Aber das ist wohl nicht unser Problem.

Wir klären nun gerade die Zuständigkeiten (sprich:
wird die Wand ausgebessert? neu abgeschlifen? Gibt es eine
Minderung?)

fast !!! richtig, aber erstmal klären wer überhaupt dafür
zuständig ist und !!! dies auch bewesibar anerkennt.

Der Maler (nicht der, der die Lasur angebracht hat, sondern
der, der gegipst hat) bietet nun an, eine Ausbesserung zu
versuchen.

sieht so aus als ob der richtige die nachbesserung anbietet,
aber der maler der lasiert hat ist evtl. auch in der pflicht -
da er auf einer (evtl. nichtfreigegebenen) Oberfläche schon
gestrichen hat (siehe meine 2 vorherigen abschnitte -
verträge, abnahme)

Der Lausur-Maler hat IMHO alles korrekt gamacht. Die Oberfläche war freigegeben. Leider wurden die Ausbesserungen durch den „Gips-Maler“ danach so richtig „schön“ sichtbar…

Die Chance soll er haben - allerdings möchte ich nicht auf dem
Risiko sitzenbleiben, dass es potentiell hinterher schlimmer
ist als jetzt.

darauf bleibst du im allg. nicht sitzen, wenn du es richtig
machst/ gemacht hast. du hast anspruch auf vertraglich
vereinbarte und/ oder gestzl. vorgeschriebene (z.B. DIN) !!!
Leistungen/ Ausführungen

Wie ist da die Lage? Wer beurteilt die Ausführung der
Arbeiten?

Gutachter und/ oder Du (im Grenzrahmen wo es die gestzl.
Vorschriften nicht zulassen, z.b. wenn du klare vertragliche
vorgaben gemacht hast)

Mein Bedenken ist, dass dieser Maler danach
behauptet „jetzt sei alles gut“

hm, spielt alles mit rein was ich schon gesagt habe,

  • er hebt jetzt immer schon
    auf „Geschmacksache“ ab (er kann sich nicht vorstellen, dass
    jemand mit Sichtbeton (oder eben lasierter Betonwnad) im
    Wohnzimmer leben kann…

prinzipiell hat der Maler „handwerkliche Leistungen nach Stand
der Technik und nach dem vertraglich vorrausgesetzten
Gebrauch“ (so die off. Beschr.) durchzuführen. Da ist seine
„Geschmacksache“ wohl so wichtig wie ein „Sack Reis in China“

konkreter Rat:

  1. Beweise sichern (Fotos, Protokolle)- gilt für alle Punkte)
  2. Zuständigkeiten und !!! Vorgaben klären - wenn unklare
    vereinbarungen getroffen kannst du weitere Punkte vergessen
    und die Handwerker lediglich höflich bitten -
  3. Mängelbeseitungen beweisbar anordnen (Termin)
  4. Nachfrist setzen - wenn Termin aus 3. überschritten
  5. Zahlungen einfrieren (bis zum 3fachen der gesch.
    Nachbesserungskosten
  6. Vertrag kündigen
  7. neuen Handwerker suchen/ beauftragen
  8. werk begutachten …

Haupthinweise: Klare Verträge erhalten die Freundschaft. Tgl.
Kontrolle der Baustelle vermindert den Stress.

u

Danke für die fixe Antwort!
Ein paar Antworten unten im Text.

Im Grunde versucht hier der Verursacher eines Schadens (der es
niocht direkt zugibt) eine Nachbesserung. Das mit Fotos ist
nochmal ein guter Tipp!
Wie wäre es ünerhaupt in dem Fall, dass die Nachbeserung
fehlschlägt und wir uns entscheiden würden, alles abschliefen
zu lassen und neu zu streichen? Das Schleifen wird ein
Riesen-Sauerei bedeuten… (es geht um ein offenes
Wohn-Ess-Küchen-Treppenhaus Zimmer… Ist das
Abkleben/Saubermachen in der Verantwortung des Auftraggebers
(sprich bei mir?)?

hi o,

sieht doch gar nicht so schlecht aus, prinzipiell fallen sämtliche kosten für nachbesserung (abkleben, säubern etc.) in den verantwortungsbereich des verurtsachers/ verantwortlichen (es gibt da noch ein paar ausnahmen aber die dürften hier nicht ins gewicht fallen)

also: solange bis nicht alles zu eurer zufriedenheit (auch neu schleifen evtl. Hotelkosten da alte wohnung gekündigt neue noch nicht bezugsfertig etc.) erfolgt ist fallen alle kosten zulasten des malers, falls der evtl. daran pleite geht (was hier unwahrscheinlich sein dürfte) und dieser Nachunternehmer des Bauträgers ist, hat der Bauträger alle Kosten zu ersetzen.

u.