Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt: In unserer Wohnung sollen
Ausbesserungen an einer lasierten Betonwand vorgenommen
werden. (Hintergrund: Wir wollten eine Sichtbetonwand in der
Wohnung - Wir hatten alle Handwerker bekniet, diese Wand in
bekniet - was heist da konkret, gibt es da vertragliche (sprich beweisbare) Absprachen mit irgendwem ???
Ruhe zu lassen - Leider waren dann doch irgendwann die Fugen
mit weissem Gips verspachtelt… Dieser wurde dann
herausgebrochen/-geschliffen - Leider sindauch nach Anbringung
einer grauen Lasur deutliche Spuren sichtbar - zu unserm
Aerger.
wer hat die „nachbesserung“ durchgeführt? wurden diese abgenommen (zumindest durch ingebrauchnahme)?
Wir klären nun gerade die Zuständigkeiten (sprich:
wird die Wand ausgebessert? neu abgeschlifen? Gibt es eine
Minderung?)
fast !!! richtig, aber erstmal klären wer überhaupt dafür zuständig ist und !!! dies auch bewesibar anerkennt.
Der Maler (nicht der, der die Lasur angebracht hat, sondern
der, der gegipst hat) bietet nun an, eine Ausbesserung zu
versuchen.
sieht so aus als ob der richtige die nachbesserung anbietet, aber der maler der lasiert hat ist evtl. auch in der pflicht - da er auf einer (evtl. nichtfreigegebenen) Oberfläche schon gestrichen hat (siehe meine 2 vorherigen abschnitte - verträge, abnahme)
Die Chance soll er haben - allerdings möchte ich nicht auf dem
Risiko sitzenbleiben, dass es potentiell hinterher schlimmer
ist als jetzt.
darauf bleibst du im allg. nicht sitzen, wenn du es richtig machst/ gemacht hast. du hast anspruch auf vertraglich vereinbarte und/ oder gestzl. vorgeschriebene (z.B. DIN) !!! Leistungen/ Ausführungen
Wie ist da die Lage? Wer beurteilt die Ausführung der
Arbeiten?
Gutachter und/ oder Du (im Grenzrahmen wo es die gestzl. Vorschriften nicht zulassen, z.b. wenn du klare vertragliche vorgaben gemacht hast)
Mein Bedenken ist, dass dieser Maler danach
behauptet „jetzt sei alles gut“
hm, spielt alles mit rein was ich schon gesagt habe,
- er hebt jetzt immer schon
auf „Geschmacksache“ ab (er kann sich nicht vorstellen, dass
jemand mit Sichtbeton (oder eben lasierter Betonwnad) im
Wohnzimmer leben kann…
prinzipiell hat der Maler „handwerkliche Leistungen nach Stand der Technik und nach dem vertraglich vorrausgesetzten Gebrauch“ (so die off. Beschr.) durchzuführen. Da ist seine „Geschmacksache“ wohl so wichtig wie ein „Sack Reis in China“
konkreter Rat:
- Beweise sichern (Fotos, Protokolle)- gilt für alle Punkte)
- Zuständigkeiten und !!! Vorgaben klären - wenn unklare vereinbarungen getroffen kannst du weitere Punkte vergessen und die Handwerker lediglich höflich bitten -
- Mängelbeseitungen beweisbar anordnen (Termin)
- Nachfrist setzen - wenn Termin aus 3. überschritten
- Zahlungen einfrieren (bis zum 3fachen der gesch. Nachbesserungskosten
- Vertrag kündigen
- neuen Handwerker suchen/ beauftragen
- werk begutachten …
Haupthinweise: Klare Verträge erhalten die Freundschaft. Tgl. Kontrolle der Baustelle vermindert den Stress.
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