Abfindung mit Sperrzeit

Hallo Forum,
meiner Frau wurde im Rahmen eines Auflösungsvertrages eine Abfindung gezahlt. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Bei vorheriger Nachfrage beim Arbeitsamt wie auch beim Betriebsrat wurde uns versichert, dass es keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geben würde. Es hätte auf jeden Fall eine betriebsbedingte Kündigung gegeben, da die Stelle wegfällt. Außerdem ging die Veranlassung vom Arbeitgeber aus.
Jetzt ist es so, dass eine 12-wöchige Sperrzeit verhängt wurde. Ist das Gesetz oder die Auslegung geändert worden? Bei ähnlichen Fällen, die ich im Internet recherchiert habe wurde das Arbeitslosengeld gezahlt.
Bitte gebt mir Tipps!!

Danke
Burkhard

Moin Burkard,

Es hätte auf jeden Fall eine

betriebsbedingte Kündigung gegeben, da die Stelle wegfällt.

Wieso „hätte“ ? War das denn letztendlich keine betriebsbedingte Kündigung? Hat deine Frau die Kündigung abgewartet? Hat deine Frau einen Aufhebungsvertrag o.ä. unterschrieben ?

Vielleicht hilft folgendes etwas weiter:
http://home.t-online.de/home/0405110370/afg.htm

Gruss
Marion

Hallo Marion,
danke für Deine Infos.
Meine Frau hat den Auflösungsvertrag unterschrieben um eben dieser betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen.

Gruss,
Burkhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Forum,
meiner Frau wurde im Rahmen eines Auflösungsvertrages eine
Abfindung gezahlt. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Bei
vorheriger Nachfrage beim Arbeitsamt wie auch beim Betriebsrat
wurde uns versichert, dass es keine Sperrzeit beim
Arbeitslosengeld geben würde. Es hätte auf jeden Fall eine
betriebsbedingte Kündigung gegeben, da die Stelle wegfällt.
Außerdem ging die Veranlassung vom Arbeitgeber aus.
Jetzt ist es so, dass eine 12-wöchige Sperrzeit verhängt
wurde. Ist das Gesetz oder die Auslegung geändert worden? Bei
ähnlichen Fällen, die ich im Internet recherchiert habe wurde
das Arbeitslosengeld gezahlt.
Bitte gebt mir Tipps!!

Danke

Hallo Burkhard

Das Abschließen eines Aufhebungs-, Auflösungsvertrages birgt immer das Risiko einer Sperrfrist, auch wenn er fristgerecht abgeschlossen wurde. Ganz besonders ärgerlich ist natürlich, daß Du die Zusicherung des AA, daß von einer Sperre abgesehen wird, vermutlich nicht schriftlich hast? Du kannst gegen den Bescheid des AA Widerspruch einlegen. Sollte das nichts bringen, wäre Schritt Zwei der Gang zum RA und eine Klage. Vorher solltest Du aber erst einmal erfragen, warum konkret das AA eine Sperre verhängt hat. Ich weiß ja nicht, welcher Wortlaut im Auflösungsvertrag steht und was der AG dem AA gemeldet hat. Eventuell steht da zum Beispiel etwas drin, was darauf hindeutet, daß der Aufhebungsvertrag auf Initiative Deiner Frau abgeschlossen wurde?

Gruß,
LeoLo

Hi!

Meine Frau hat den Auflösungsvertrag unterschrieben um eben
dieser betriebsbedingten Kündigung zuvor zu kommen.

Steht das denn so nicht im Auflösungsvertrag?

„zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung“…

Das Problem ist, dass es ziemlich abhängig von der Tagesform des AA-Sachbearbeiters ist! Deshalb haben wir uns als AG die Zusagen immer schriftlich geben lassen!

Grüße
Guido

Hallo,

zu der Thematik gibt es ein neues Merkblatt der Arbeitsämter, derzeit nur als Download erhältlich:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…

Ich sehe, Du wohnst in NRW. Da kann ich DIr gleich noch berichten, daß die AA in NRW seit ein paar Monaten noch den ein oder anderen Gang zugelegt haben, was die Arbeitnehmerbehandlung angeht.

Es gibt im übrigen ein BGH-Urteil, nachdem die AG bei Aufhebungsverträgen eine sehr weitgehende Beratungspflich haben, was die Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf Pensions-/Rentenansprüche und eben das Arbeitslosengeld haben. Meist findet sich in den Verträgen wohl eine Klausel, daß die Beratung stattgefunden habe, die oft kritiklos auch unterschrieben wird, wenn gar keine Beratung seitens des AG stattgefunden hat. Dazu gab es neulich einen Artikel in der FAZ, den ich im Notfall beschaffen kann. Dort wird auch das Aktenzeichen des Urteils genannt.

Mal abgesehen von der problematischen Beweislage, hat Deine Frau gute Chancen, Ansprüche an den ex-AG stellen zu können.

Gruß,
Christian