Ich bin ein wenig stutzig geworden, als ich unlängst von meinem DSL-Anbieter (EWEtel) mit der letzten Rechnung auch eine Auflistung von Einzelverbindungsnachweisen erhalten habe.
Aus denen geht hervor, wann und wie lange ich mit DSL im Netz war. Das eigentliche Problem sehe ich jedoch darin, dass ich derzeit noch mit dem Produkt Flat24 im Netz bin.
Hierbei handelt es sich um eine echte Flatrate (also im klassischen Sinne des Wortes). Ist es nicht vom Gesetz so vorgeschrieben, dass bei derartigen Pauschalangeboten keine Einzelverbindungen geführt werden dürfen? Zumal diese ja nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden!?
Dieser Verdacht bestätigt sich sogar dadurch, dass ich heute ein Schreiben der EWEtel erhalten habe, welches mich über die Einstellung des Produktes Flat24 informiert. Die Flatrate wird für mich irgendwann nach September in einen zeit- oder volumenabhängigen Tarfi übergeben, weil die Flatrate vom Markt genommen wird.
Innerhalb des Schreibens finde ich aber auch die Äußerung: „Da Sie bisher eine DSL-Flatrate haben, dürfen wir Ihr aktuelles Datenvolumen und Ihre Onlinezeit nicht auswerten und können deshalb dazu keine Auskünfte geben.“ ???
Damit widerspricht sich die EWEtel selbst. Erst Einzelverbindungsnachweis, dann der obige Hinweis.
Wie ist denn nun die aktuelle Rechtslage? Dürfen die Mitprotokollieren oder nicht?
Und wenn nicht, wie sollte ich mich verhalten? Kann ich gegen die Mitprotokollierung irgendwelche rechtlichen Schritte unternehmen?
es durfen nur „abrechnungsrelevante Daten“ gespeichert werden. DH, bei einer echten Flat darf _nichts_ gespeichert werden.
Allerdings kann man bei der Anmeldung dem Anbieter die Speicherung erlauben. Dies geschieht üblicherweise durch die Anforderung eines Einzelverbindungsnachweises. Das ist dann in den AGB so hinterlegt, damit der Provider Tel & Flat nicht trennen muss.
Ich bin bei Osnatel mit Tel & Flat. Die haben das fein säuberlich getrennt: Für Tel den Einzelnachweis - Flat taucht nirgens auf.
Das dein Provider dir nur die Zeiten, nicht aber den Traffic nennen kann deutet darauf hin, dass er die Einwahlen nicht trennt, im Netz aber keine weiteren Daten erhebt.
Das dein Provider dir nur die Zeiten, nicht aber den Traffic
nennen kann deutet darauf hin, dass er die Einwahlen nicht
trennt, im Netz aber keine weiteren Daten erhebt.
Die Auflistung der Einzelverbindungsnachweise bezieht sich ausschließlich auf die DSL-Einwahlen. Für die Telefongespräche erhalte ich regelmäßig eigenständige Nachweise. Deshalb gehe ich davon aus, dass die EWEtel hier technisch zu einer Trennung in der Lage ist.
Sofern ich einem Einzelverbindungsnachweis nicht zugestimmt habe, wie kann ich mich jetzt verhalten? Ich fühle mich hier, gelinde ausgedrückt, etwas veräppelt.
Ich verstehe Dein Problem nicht. Was für einen Nachteil befürchtest Du, wenn Deine Einwahlzeiten mitprotokolliert werden ? Eine interne Speicherung Deiner genauen Einwahlen beim Provider ist ja sogar m.E. vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt Dir jetzt Deine Abrechnung Aufschluß über Dein Surfverhalten und Du kannst demnächst beim notwendig werdenden Abschluß eines Nicht-Flatvertags bzw. Wechsel zu einem anderen Anbieter den für Dich günstigsten Tarif besser ermitteln…
Gruß,
Tommy (dies ist ein Schlußgruß)
P.S.: Möglicherweise bekommst Du mehr und bessere Antworten, wenn Du einige simple Formen der Höflichkeit beachtest, hierzu zählen Anrede und Schlußgruß.
sieh es einfach mal von der anderen Seite und betrachte es als Service Deines Anbieters.
Stelle Dir vor Du besitzt keine Flat und betreibst DSL oder Internet bei Call, kannst die Abrechnungen nicht nachvollziehen und beantragst zur Überprüfung einen EVN.
Nicht „kundenorientierte“ Anbieter könnten Dir die lange Nase zeigen da sie keinen EVN zur Verfügung stellen müssen.
Es ist ein verbreiteter Irrglaube; denn ein EVN kann nach §14 TKV nur dann verlangt werden, sofern es sich um die Nutzung von Sprachdiensten handelt, nicht bei Nutzung von Internet oder SMS Diensten.
Abschließend noch ein genereller Tipp zum EVN; viele unterliegen der Annahme, dass sofern sie eine Auswertung der geführten Verbindungen aus Ihrer TK Anlage oder „lachhaft“ ihrem eigenen Notizbuch als beweiskräftig im Streitfall ansehen, so ist dieses zu verneinen, da diese Daten manipulierbar sind. Beweiskräftig ist lediglich der EVN, den der jeweilige Anbieter zur Verfügung stellt.
Die Auflistung der Einzelverbindungsnachweise bezieht sich
ausschließlich auf die DSL-Einwahlen. Für die Telefongespräche
erhalte ich regelmäßig eigenständige Nachweise. Deshalb gehe
ich davon aus, dass die EWEtel hier technisch zu einer
Trennung in der Lage ist.
Hallo,
was hat bitte das Telefon mit dem DSL zu tun? Du „wählst“ dich ins DSL doch nicht über eine Telefonnummer ein!
Danke erstmal für den Hinweis auf die Höflichkeitsklauseln. War nicht so gemeint, dass ich hier unhöflich auftreten wollte…
Ich verstehe Dein Problem nicht. Was für einen Nachteil
befürchtest Du, wenn Deine Einwahlzeiten mitprotokolliert
werden ? Eine interne Speicherung Deiner genauen Einwahlen
beim Provider ist ja sogar m.E. vorgeschrieben.
Einen direkten Nachteil befürchte ich nicht. Es geht mit letztendlich nur darum, jetzt in Erfahrung zu bringen, ob die Speicherung der Daten gesetzeswidrig ist. Konkret geht es mir also um die mir zustehenden Datenschutzrechte. Nenn es Prinzipienreiterei, aber ich möchte einfach nur wissen, welche Rechte ich habe.
So wie ich es bisher verstanden habe, dürfen die Zugangsdaten nur protokolliert werden, wenn diese als Grundlage der Abrechnung benötigt werden. Das fällt bei einer reinen Flat demensprechend weg, weil die Dauer meines Surfverhaltens den Pauschalpreis nicht tangiert.
In dieser Weise habe ich bisher meine Rechte verstanden und wollte hier lediglich in Erfahrung bringen, ob ich den rechtlichen Zusammenhang korrekt verstanden habe, bzw. ob diese Regelung bisweilen nocht gilt.
Ein weiteres Indiz für meinen Verdacht bietet mir die EWEtel ja selbst mit ihrem Schreiben, in dem Sie darauf hinweist, dass Sie derartige Daten nicht erheben darf - diese Daten dann allerdings im Vorfeld bereits mit den letzten Rechnungen versendet…!!!
mir ist schon klar, dass die Einwahl über Telefon nichts mit DSL zu tun hat und dass es sich hier um zwei getrennte Vorgänge handelt.
Meine Bemerkung bezog sich lediglich auf die Anmerkungen von Dirk, der in seinem vorigen Posting äußerte:
"Ich bin bei Osnatel mit Tel & Flat. Die haben das fein säuberlich getrennt: Für Tel den Einzelnachweis - Flat taucht nirgens auf.
Das dein Provider dir nur die Zeiten, nicht aber den Traffic nennen kann deutet darauf hin, dass er die Einwahlen nicht trennt, im Netz aber keine weiteren Daten erhebt."
Dir sieht es m.E. so, dass mein Provider bei der EVN nicht zwischen Telefon- und DSL-„Einwahlen“ unterscheidet. Dieser Sachverhalt ist aber bereits ausgeräumt worden. Siehe gestriges Posting.
Ist es nicht vom Gesetz so
vorgeschrieben, dass bei derartigen Pauschalangeboten keine
Einzelverbindungen geführt werden dürfen? Zumal diese ja nicht
für Abrechnungszwecke benötigt werden!?
Meines Wissens gibt es keine Bestimmung, die die Speicherung ausdrücklich davon abhängig macht, ob die Daten für Abrechnungszwecke benötigt werden. Die Speicherung ist nur zulässig, sofern sie erforderlich ist (warum auch immer). Bis vor einiger Zeit ist man davon ausgegangen, dass die Speicherung bei einer Flatrate nicht erforderlich ist, da man die Daten ja nicht für Abrechnungszwecke benötigt.
Inzwischen hat sich jedoch die Auffassung durchgesetzt, dass die Daten für andere Zwecke (z.B. Missbrauchsbekämpfung etc.) benötigt werden und daher die Speicherung auch dann als erforderlich anzusehen ist, wenn es sich um eine Flatrate handelt.