Strafzettel, wie funktioniert das?

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Jul 2003

Ich habe Ende Juni einen Strafzettel erhalten.
Wie funkioniert das mit dem Einspruch?
Wie lange kann ich Einspruch einlegen?
Kostet mich ein Einspruch zusätzliche Gebühren,
wenn er abgelehnt wird?

Danke für Auskünfte!


Grüße
Carolin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 52 Minuten 3 hilfreich
    Re: Strafzettel, wie funktioniert das?

    Hallo Carolin, Ich habe Ende Juni einen Strafzettel erhalten.
    Du meinst sicher eine "Gebührenpflichtige Verwarnung". Wie funkioniert das mit dem Einspruch?
    Gibt es nicht ;-)
    Eine Verwarnung kannst du nur annehmen (zahlen) oder nicht - dich äußern.
    Die Folgen stehen auf der Verwarnung drauf, mW sogar im Fettdruck.
    Der Test lautet in etwa: Wenn Sie sich zu der Verwarnung äußern wird unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung entschieden ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Rückäußerung der Behörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Wie lange kann ich Einspruch einlegen?
    Wie gesagt: kein Einspruch, keine Frist.
    Wenn du nicht zahlst, kommt der Bußgeldbescheid. Kostet mich ein Einspruch zusätzliche Gebühren,
    wenn er abgelehnt wird?
    s.o.
    Danke für Auskünfte!

    Gruß
    HaWeThie

    PS: Wenn du mit Strafzettel einen Bußgeldbescheid maeinst, so empfehle ich einen Blick in die Rechtsbehelfsbelehrung.

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