Verjährung Gebührenbescheid

Im September 1999 wurde mein PKW von einem Parkplatz, den ich unberechtigterweise benutzt habe, umgesetzt (zu deutsch abgeschleppt).
Anfang März 2000 erhielt ich dazu einen Gehührenbescheid über DM 255.
Meine Frage: Ist es rechtens, wenn der Gebührenbescheid 4 Monate später eintrifft?
Was kann ich dagegen tun?

Danke und freundliche Grüße.

Ist leider rechtens.
Gemäß § 31 Absatz 2 Nr.2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünftausend bis zu dreißigtausend Deutsche Mark bedroht sind.

Roland