Verjährung Gebührenbescheid

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Mär 2000

Im September 1999 wurde mein PKW von einem Parkplatz, den ich unberechtigterweise benutzt habe, umgesetzt (zu deutsch abgeschleppt).
Anfang März 2000 erhielt ich dazu einen Gehührenbescheid über DM 255.
Meine Frage: Ist es rechtens, wenn der Gebührenbescheid 4 Monate später eintrifft?
Was kann ich dagegen tun?

Danke und freundliche Grüße.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Verjährung Gebührenbescheid

    Ist leider rechtens.
    Gemäß § 31 Absatz 2 Nr.2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünftausend bis zu dreißigtausend Deutsche Mark bedroht sind.

    Roland

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