Hallo Kollegen,
ich habe folgende Fragen zum Thema Mietrecht:
Ich bin in zum ersten Mal in meinem Leben am 10.03.03 in eine Neubau-Wohnung eingezogen und habe mich darauf gefreut. Nun habe ich 4 volle Mieten bezahlt und die Wohnung wird und wird nicht fertig.
Rolläden sollten gleich nach dem Gipser kommen, der ist aber seit Ostern fertig
Da die Wohnung keinen Keller hat war ausgemacht, die Garage als solchen zu nutzen, aber das Tor kommt nicht - meie Sachen stehen im Freien.
Die Terrasse ist seit 4 Wochen in Bearbeitung und immer noch eine Baustelle.
Die Schalterabdeckungen fehlen
An Fliesen und Fensterrahmen sind Flecken von Handwerkern, die teilweise gar nicht zu beseitigen sind … usw. usw.
Nun will man ja nicht gleich nach dem Einzug Ärger mit dem Vermieter - ein Gespräch habe ich vor 6 Wochen mit ihm geführt und seither macht er jedes Wochenende ein bischen was. (Er scheint überfordert zu sein.)
so leid es mir für Dich tut, aber Du kannst und darfst nicht länger Rücksicht nehmen. Du hast zwar nach dem heute veröffentlichten neuen Urteil des BGH jederzeit die Möglichkeit Mängel auch später anzumelden, jedoch bleibt in der Praxis es immer noch so, dass der Mangel gemeldet und die Miete unter Vorbehalt gezahlt werden muss.
Hier ist es nun so, dass die Mängel ( oder die nicht bisher erledigten Arbeiten) gemeinsam aufgenommen werden müssen und hier müssen gemeinsam feste Termine zur Erledigung der Arbeiten abgeklärt wreden. Ausserdem müsst ihr gemeinsam eine bis zur Mängelbeseitigung einvernehmliche Mietminderung schriftlich fixieren. Wenn freiwillig nichts hilft, muss es leider eben dann ganz formell gehen. Deinem Vermieter ist möglicherweise kurz vor dem Ziel das Geld ausgegangen und er versucht nun, so wie die Miete eingeht und Geld vorhanden ist, die Zusagen zu erfüllen.
ich habe folgende Fragen zum Thema Mietrecht:
Ich bin in zum ersten Mal in meinem Leben am 10.03.03 in eine
Neubau-Wohnung eingezogen und habe mich darauf gefreut. Nun
habe ich 4 volle Mieten bezahlt und die Wohnung wird und wird
nicht fertig.
Rolläden sollten gleich nach dem Gipser kommen, der ist
aber seit Ostern fertig
Da die Wohnung keinen Keller hat war ausgemacht, die Garage
als solchen zu nutzen, aber das Tor kommt nicht - meie Sachen
stehen im Freien.
Die Terrasse ist seit 4 Wochen in Bearbeitung und immer
noch eine Baustelle.
Die Schalterabdeckungen fehlen
An Fliesen und Fensterrahmen sind Flecken von Handwerkern,
die teilweise gar nicht zu beseitigen sind … usw. usw.
Mängelliste aller Mängel erstellen. Dann mit dem Vermieter wie oben dargelegt besprechen und Temrine für die Erledigung der einzelnen Arbeiten festlegen. Die Nichtnutzung der Garage führt z.B. zu 25 EURO Mietminderung, so wie Du es kurz dargestellt hast, durch die im Sommer fehlende Terrasse ist eine Mietminderung schon aus den hier dargestellten Punkten von mindestens 75 EURO realistisch.
Nun will man ja nicht gleich nach dem Einzug Ärger mit dem
Vermieter - ein Gespräch habe ich vor 6 Wochen mit ihm geführt
und seither macht er jedes Wochenende ein bischen was. (Er
scheint überfordert zu sein.)