Div. Fragen Autokauf / StVO / StVZO

Moin Community,

eine Freundin tritt mir ihr Auto ab, dazu ein paar Fragen:

  1. lt. KfZ-Schein ist das Fahrzeug hinten tiefergelegt, nun weiß ich aber nicht, ob es das vorne auch ist (würde ja Sinn machen). Letzteres ist jedoch nicht eingetragen. Davon ab, daß ich das mit ihr noch selbst klären werde, angenommen, sie erzählt mir nix davon, dann fahre ich mit einem Auto ohne Versicherungsschutz und ohne ABE durch die Gegend - ohne, daß ich davon wissen kann. Vermutlich würde mir das gem. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ dennoch angelastet werden (für mein Rechtsempfinden zu Unrecht) - wie sieht da die Gesetzeslage aus? Der TÜV, dem das am ehesten auffallen würde, ist ja nicht verpflichtet, auf solche Dinge überhaupt zu achten, und man kann mir ja kaum sagen, daß ich das hätte merken müssen - was kann ich dafür, wenn der Verkäufer mir das verschweigt.

  2. Welche Unterlagen muß ich ständig mitführen? Reichen KfZ-Schein und Führerschein im Original, oder müssen auch TÜV-Bericht und AU dazu? In Kopie oder auch Original? Wenn ja, wo steht das?

Dank & Gruß,

Malte.

N´abend Malte,

eine Freundin tritt mir ihr Auto ab, dazu ein paar Fragen:

Also nur hinten tiefergelegt wäre schon recht kurios. Nur vorne tiefer und hinten höher kenne ich ja, aber umgekehrt? Nun, anyhow, wie Du schon richtig vermutest schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, schliesslich könnte sich da ja jeder auf doof stellen und behaupten, er habe den Wagen so gekauft, um bei einer Kontrolle ungeschoren davonzukommen.
Ist die Tieferlegung offensichtlich, kann man mit dem Verweis auf die Unwissenheit eh nicht weit kommen. Der TÜV beanstandet solche Dinge aber sofort. Schliesslich sorgt eine Wiedervorführung oder aber eine Eintragung für Auslastung der Prüfstellen :wink:
Vom rechtlichen Standpunkt ist die Frage schon interessant, denn es wird viel Zubehör verkauft und eingebaut, ohne zugelassen zu sein.
Nun kann aber nicht von einem Autokäufer erwartet werden, das er weiss, ob das Sportlenkrad nun zugelassenes Originalzubehör oder unzulässig ist. Würde mich auch interessieren. Also wenns jemand genau weiss…

  1. Welche Unterlagen muß ich ständig mitführen? Reichen
    KfZ-Schein und Führerschein im Original, oder müssen auch
    TÜV-Bericht und AU dazu? In Kopie oder auch Original? Wenn ja,
    wo steht das?

Kopien reichen im Zweifel nicht aus. Diese Papiere sind Dokumente, die im Original mitzuführen sind (§§4/2 u.24StVZO). Einige Bundesländer wollen dazu übergehen, diese Pflicht auf die Prüfberichte von TÜV und AU auszuweiten, da die Anzahl gefälschter Plaketten erschreckend zugenommen hat. Nach Aussage der DEKRA ist das aber zur Zeit noch nicht der Fall. Mitzuführen sind aber in jedem Fall
ABE für nicht eintragungspflichtige Teile und Anbauten (Sportauspuff, Spoiler etc.), sofern vorhanden.
Gruss Sebastian

Hallo,

  1. Welche Unterlagen muß ich ständig mitführen? Reichen
    KfZ-Schein und Führerschein im Original, oder müssen auch
    TÜV-Bericht und AU dazu? In Kopie oder auch Original? Wenn ja,
    wo steht das?

TÜV-Bericht und AU-Bescheinigung müssen mitgeführt werden und zwar nicht, weil die Länder das so wollen, sondern weil das in der StVZO steht (AU: §47 (4), wenn ich nicht irre und beim TÜV weiß ich es aus dem Kopf grad nicht, Quelle für die Texte ist immer wieder gern http://www.verkehrsportal.de)

Gruß,
Christian

Hi Christian,
mit der AU-Bescheinigung hast Du natürlich recht (Ist aber übrigens §47a/6). Mit dem TÜV-Bericht ist es tatsächlich so, das die Länder das so planen. Wir hatten dieses Thema mal im Brett „Motorräder“ und ich habe daraufhin mal Kontakt zur DEKRA aufgenommen. Noch muss der TÜV-Zettel nicht mitgeführt werden.
Gruss Sebastian