Moin Community,
eine Freundin tritt mir ihr Auto ab, dazu ein paar Fragen:
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lt. KfZ-Schein ist das Fahrzeug hinten tiefergelegt, nun weiß ich aber nicht, ob es das vorne auch ist (würde ja Sinn machen). Letzteres ist jedoch nicht eingetragen. Davon ab, daß ich das mit ihr noch selbst klären werde, angenommen, sie erzählt mir nix davon, dann fahre ich mit einem Auto ohne Versicherungsschutz und ohne ABE durch die Gegend - ohne, daß ich davon wissen kann. Vermutlich würde mir das gem. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ dennoch angelastet werden (für mein Rechtsempfinden zu Unrecht) - wie sieht da die Gesetzeslage aus? Der TÜV, dem das am ehesten auffallen würde, ist ja nicht verpflichtet, auf solche Dinge überhaupt zu achten, und man kann mir ja kaum sagen, daß ich das hätte merken müssen - was kann ich dafür, wenn der Verkäufer mir das verschweigt.
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Welche Unterlagen muß ich ständig mitführen? Reichen KfZ-Schein und Führerschein im Original, oder müssen auch TÜV-Bericht und AU dazu? In Kopie oder auch Original? Wenn ja, wo steht das?
Dank & Gruß,
Malte.