Angeregt (nicht nur) durch eine Diskussion im Plauderbrett frage ich mich (und habe mich schon ergebnislos durch Google gequält):
Wie warm darf es (jetzt im Sommer) im Büro werden?
Wir haben zu dritt ein Büro (ca. 20 qm), den ganzen Tag Sonne auf den Fenstern, Rolläden sind vorhanden, bringen aber nicht wirklich etwas, dazu die PCs und Monitore. Fenster aufreißen macht es noch wärmer, Klimaanlage ist nicht vorhanden.
Habe leider kein Thermometer im Büro, aber finde es hier zu Hause wesentlich kühler (und hier sind es noch 28°!)
Gibt es irgendwelche Richtlinien, Vorschriften?
Der Arbeitsleistung ist die Hitze sicher nicht förderlich, ich gehe fast ein…
Danke euch, auch wenn es nur mal ein spendiertes Eis vom Chef wäre…
seit 01.08.2000 (wenn ich richtig liege) gibt es eine EU-Arbeitsplatzrichtlinie. Die regelt so ziemlich alles (Luftströmungsgeschwindigkeit, usw). Ist für den Verantwortlichen ein ziemlicher Krampf, hilft dir aber vielleicht.
Punkt 3.3.
„Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.“
Betonung auf SOLL = es gibt einen grossen Unterschied zu MUSS hinsichtlich der Möglichkeit, so was zu erzwingen.
Eher wäre eine Argumentation gegenüber dem Chef mit schnellerer Ermüdung, höherer Fehlerrate etc. sinnvoll wenn es oft vorkommt.
Einen Anspruch auf klimatisierte Büros gibts aber nicht.
Andreas hat es schon erwähnt - die Temperatur SOLL 26 Grad nicht übersteigen.
Sicherlich ist auch der Arbeitgeber gefragt, wenn es darum geht, positiv auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter einzuwirken (Fürsorgepflicht).
Nur: Das Ganze steht meiner Meinung nach auf derart wackeligen Füßen, dass ich da noch keinen Rechtsanspruch erkennen kann! Das in Dianas Link zitierte Urteil ist auch nicht gerade aussagekräftig, da es sich nicht gerade um ein höchstrichterliches handelt.
Ich denke, das einfache Reden mit dem Arbeitgeber bringt hier den größten Erfolg - und sei es nur ein Ventilator…
Große „Miefquirls“ haben sich schon viele Kollegen in anderen Büros (privat!) mitgebracht, das bringt zwar Bewegung in die Luft und eine scheinbare Abkühlung, aber auf Dauer bringt es nichts (die Temperatur kann so ein Teil eben nicht senken).
Es geht mir mehr darum, dass es wohl weit mehr als 30° sind und ich einfach vormittags schon fertig bin, aber das niemand interessiert. Unsere Arbeitszeit endet übrigens um 17 Uhr…
OK, die extremen Temperaturen herrschen hier nur wenige Wochen pro Jahr, aber ich bin abends erledigt! (Letzten Winter bin ich übrigens mehrere Wochen in einer anderen Abteilung eingesprungen, und da haben wir uns bei max. 15 Grad den Arsch abgefroren, mit 2 Heizlüftern…)
Es geht mir nicht ums Verklagen, sowas liegt mir fern!
Aber: Wie soll ich bei dieser extremen Hitze am Arbeitsplatz einen „kühlen Kopf“ bewahren??? Dass das der Konzentrationsfähigkeit alles andere als wohltuend ist, ist wohl jedem (???) bekannt?!
Bei jedem meiner Arbeitgeber war es wenigstens so, das wir immer mit Getränken versorgt wurden.
Da die Raumtemperatur ja nun mal in Ausnahmefällen über 26°C liegen darf - die Ausnahmen sind halt die heftigen warmen Tage…
Ein Arbeitskollege hat sich im letzten Jahr seine Klimaanlage selbst gebaut, indem er den Ventilator vor den geöffneten Kühlschrank stellte…
Habt ihr denn keinen Betriebsrat, den ihr mal ansprechen könnt?
Könnt Ihr nicht auf die Scheiben der sonnenzugewandten Fensterreihe Tönungsfolie aus dem Kfz-Bereich aufkleben ?? Es gibt ganz leichte Tönungen, aber diese halten schon 95% der wärmenden Infrarotstrahlung aus dem Sonnenlicht auf.
Wir haben noch ein paar Omnibusse ohne Klimaanlage und mit den neumodischen elektrischen Dachluken, die nur einen Spalt öffnen. Uns geht es genauso wie Dir.
…
Es geht mir mehr darum, dass es wohl weit mehr als 30° sind
und ich einfach vormittags schon fertig bin, aber das niemand
interessiert. Unsere Arbeitszeit endet übrigens um 17 Uhr…
Die Arbeitsstättenverordnung sagt:
§ 6
Raumtemperaturen
(1) In Arbeitsräumen MUSS während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der
körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein.
…
(3) In Pausen- , Bereitschafts- , Liege- , Sanitär- und Sanitätsräumen MUSS mindestens eine Raumtemperatur
von 21°C erreichbar sein.
(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, MÜSSEN im Rahmen des betrieblich
Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
(Quelle: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Ar…)
Aber was ist nun eine zuträgliche Temperatur?
Und was ist das im Rahmen des betrieblich möglichen?
Da ist also noch ein Hintertürchen in Absatz 4, dass (wie Andreas K. schon gesagt hat) in der ArbStättV / ASR 6 auch genannt wird. Da steht dann „Soll“ geschrieben.
OK, die extremen Temperaturen herrschen hier nur wenige Wochen
pro Jahr, aber ich bin abends erledigt! (Letzten Winter bin
ich übrigens mehrere Wochen in einer anderen Abteilung
eingesprungen, und da haben wir uns bei max. 15 Grad den Arsch
abgefroren, mit 2 Heizlüftern…)
Für tiefe Temperaturen sieht dass schon wieder ganz anders aus
Wieder aus ArbStättV / ASR 6
In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur
mindestens betragen:
…bei überwiegend sitzender Haltung und mittlerer Arbeitsschwere +19 °C…
3.2 Die Mindesttemperaturen sollen während der
gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
Ist das normal???
Es ist also relativ normsl.
Zumindestens ist es zulässig und solange wird es Firmenleiter geben, die es nicht interessiert und die anderen, die auf eine gute Arbeitsathmosphäre Wert legen.
Hi,
dein Kollege sollte sich mal bei W-W-W die Funktion eines Kühlschranks erklären lassen. Wenn Du die Tür offen lässt, läuft er auf vollen Touren und kühlt zwar innen, heizt dafür aber aussen um so mehr. Netto gesehen, heizt der Kollege also den Raum mit der Leistungsaufnahme des Kühlschrankes.
Er müsste sich dann schon bei geschlossener Tür IN den Schrank setzen
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich an sommerheißen Tagen, ob Arbeitnehmer ab einer bestimmten Außentemperatur hitzefrei verlangen können. Durch hohe Temperaturen, aber auch die damit einhergehenden Ozonwerte, sind besonders Wald- und Bauarbeiter gefährdet. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in § 9 Abs.2 , daß unmittelbare Sonneneinstrahlung durch lichtgebende Flächen (Fenster, Oberlichter) verhindert werden muß. Nach § 6 Abs. 4 der Verordnung müssen Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, im Rahmen des betrieblich möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden. Es gibt daher Kommentare zum Arbeitsschutz, die eine Arbeitszeit von höchstens 6 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 27 - 29°C bzw. eine Arbeitszeit von höchstens 4 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 29 - 31°C für zulässig halten. Bei einer Effektivtemperatur zwischen 31 - 35°C dürfen danach nur noch Notfallarbeiten durchgeführt werden.
Im Bergbau hält man neben den gesetzlichen Pausen zusätzliche bezahlte Pausen von 10 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 29 - 30°C und von 20 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 30°C für angemessen.
Es hängt jedenfalls immer von den Temperaturen am konkreten Arbeitsplatz und nicht von der Außentemperatur ab, ob eine Arbeitsbefreiung in Betracht kommt. Auch nach Meinung des DGB besteht aber ein genereller rechtlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ ab bestimmten Außentemperaturen nicht. Arbeitgeber sollten jedoch bedenken: Die Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter läßt zwangsläufig nach, die Fehlerhäufigkeit nimmt zu. Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern darf ein Chef auf keinen Fall in Kauf nehmen. Auf Ältere, Schwangere, Schwerbehinderte oder Gesundheitsgeschädigte ist daher besondere Rücksicht zu nehmen.
Besser sieht die Rechtslage in Betrieben mit Betriebsrat aus: dieser hat nach § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Vernünftige Initiativvorschläge, auch zum „Hitzefrei“ kann der Betriebsrat vor die Einigungsstelle bringen.
Könnt Ihr nicht auf die Scheiben der sonnenzugewandten
Fensterreihe Tönungsfolie aus dem Kfz-Bereich aufkleben ??
Das du dich da mal nicht täuschst. Die Folie muß außen an die Fenster geklebt werden, hält dementsprechend kurz und ist fast untrennbar mit der Scheibe verbunden. Klebt die Folie innen drauf, so wird direkte Wärmestrahlung zwar gemindert, nach einer „Aufheizphase“ jedoch massiv an die Raumluft abgegeben - Null Effekt. Folie innen bedeutet, das die Wärmestrahlung in die Scheibe zurückgegeben (-reflektiert) wird, in der Scheibe mehrmals innen hin- und herläuft (besonders bei Doppelglasscheiben) und dies der beste Backofen ist. Nee, solche Folien gehören ins Reich der Phantasie, zumindest was den Bereich des sinnvollen Nutzens angeht.