Hi,
ein Beitrag aus der Rubrik (mein Nachbar ist ein A%§&$/%)
Wie lange darf ein KFZ auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ohne Bewegung abgestellt werden, und wie kann ich einen Nachweis darüber führen ohne gleich die Sherrifs mit Kreide zu rufen.
Andreas
Hallo Andreas,
solange das Auto kein „Makel“ aufweist z.B. fehlender TÜV oder ASU, das Fahrzeug nicht im Haltverbot, in einer Parkscheibenzone usw. steht. kann Dir zunächst nix passieren. Anders siehts bei Anhängern, Wohnwagen oder Fahrzeugen über 7,5 Tonnen aus. Sie dürfen üblicherweise nur 2 Wochen stehen.
Solange keine einschränkenden Schilder dort stehen, kann Dir also auch Dein lieber Nachbar nichts anhaben!
Gruß
Robert
ein Beitrag aus der Rubrik (mein Nachbar ist ein A%§&$/%)
Wie lange darf ein KFZ auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
ohne Bewegung abgestellt werden, und wie kann ich einen
Nachweis darüber führen ohne gleich die Sherrifs mit Kreide zu
rufen.
Andreas
Ergänzung
Hallo,
solange das Auto kein „Makel“ aufweist z.B. fehlender TÜV oder
ASU, das Fahrzeug nicht im Haltverbot, in einer
Parkscheibenzone usw. steht.
und natürlich muss das Fahrzeug zugelassen sein.
Solange keine einschränkenden Schilder dort stehen, kann Dir
also auch Dein lieber Nachbar nichts anhaben!
Na, ich glaube, Andreas will eher seinem Nachbarn was anhaben.
Gruss, Niels
Na, ich glaube, Andreas will eher seinem Nachbarn was anhaben.
Gruss, Niels
Hallo,
Treffer, versenkt ! Genau so ist es !
Nicht weil ich streitsüchtig oder sowas bin, ich habe es nur satt immer nachzugeben und mir alles gefallen zu lassen.
Vorgeschichte wäre zu lange.
Danke für die Tipps, auch wenn ich wieder den kürzeren ziehe (schnief)
Andreas