Kann mir da jemand eine exakte Definition geben ?
Im Internet bin ich nicht fündig geworden.
Danke
kai
Kann mir da jemand eine exakte Definition geben ?
Im Internet bin ich nicht fündig geworden.
Danke
kai
Klingt nicht nach einer off. Bezeichnung
Salü kai
Ich denke es handelt sich um eine normale GmbH, deren Mitglieder gleichzeitig in familiärer Bande stehen.
Meint Walti
Hallo Walti,
doch, es ist eine offizielle Bezeichnung.
Mit Mitglieder meinst Du dann wohl die Gesellschafter.
Dann wäre also jede 1-Mann-GmbH (auch) eine Familien-GmbH ?
Oder müssen auch alle Angestellten zur Familie gehören ?
Grübel
kai
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nun gut!
Salü kai
Ich googlete und fand folgene Links
http://www.erbrechtstips.de/pages/un/un7.html
http://www.unternehmer-office.de/lexikon/Inhalt.asp?..
Insbesondere der zweite Link bestätigt Waltis erstes Posting.
Zufriedener Gruss von Walti
Hallo Kai,
könnte es sein, dass es da um das immer mal wieder von pfiffigen Vätern und Müttern angestrebte Modell einer Familien-Betriebs-GmbH geht? Das Thema ist allerdings rechtlich in D längst durch und als (wie sollte es auch anders sein) abgelehnt worden.
Ziel einer solchen Regelung sollte sein, dass man als Eltern eine GmbH gründet mit dem Geschäftszweck der Kinderbetreuung. D.h. alle Kosten der „Aufzucht“, z.B. auch für Betreuungspersonal, des eigenen Nachwuchses wären dann steuerlich absetzbare Kosten. Zudem würde die Familie auch in der Lage sein Vorsteuer abziehen zu können, also die MwSt. zu sparen (nicht schlecht, wenn man sich ansieht, was man als Privatmensch so im Jahr dafür abdrückt, dürfte einer Gehaltssteigerung von ca. 11% vergleichbar sein). Schlussendlich hätte man natürlich auch noch die Haftungsbegrenzung der GmbH auf das Stammkapital.
Die Befürworter einer solchen Regelung haben immer auf den gesellschaftlichen Wert der Familie verwiesen und behauptet, es wäre eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Familien z.B. gegenüber gewerblich geführten Heimen, den Familien den GmbH-Status zu verweigern. Hat natrlich nicht funktioniert, weil der „Betrieb“ einer Familie natürlich kein Erbwerbsgeschäft ist, also nicht auf Gewinnerziehlung ausgerichtet ist und somit die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nicht im Verhältnis zu zu versteuerten Einnahmen zu sehen sind.
Gruß vom Wiz
Kann mir da jemand eine exakte Definition geben ?
Im Internet bin ich nicht fündig geworden.Danke
kai
Hallo Wiz,
darum geht es nicht.
Es geht um die Feststellung eines sozialversicherungsrechtlichen Statuses durch eine Behörde.
Und da gibt es ein Feld zum Ankreuzen: „Familien-GmbH“.
Ist also hochoffiziell und muss dann doch eigentlich auch fjür jeden nachvollziehbar definiert sein.
Gruss
kai