Gehalt wird nicht ausgezahlt!

Hi,

ich mal wieder… :frowning:

Aaalso: ich habe kürzlich einen Job auf Basis von 400 Euro gemacht. Ohne Arbeitsvertrag (nicht schwarz, nur nicht schriftlich). Der Chef wusste, dass ich außerdem Sozialhilfe bekomme (das Sozialamt wusste auch vom Job), also konnte er nicht davon ausgehen, dass ich bei ihm bleibe, wenn ich was „Besseres“ finde, denke ich.

Dann wurde mir mein jetziger Job angeboten, ganztags, also besseres Gehalt und keine Sozialhilfe mehr. Natürlich habe ich zugesagt und bei dem anderen fristlos gekündigt.

Jetzt weigert sich mein Ex-Chef, mir mein Restgehalt in Höhe von immerhin noch knapp 230 Euro auszuzahlen - für mich gerade ziemlich viel, für ihn relativ unbedeutend. Er sagt, durch meine fristlose Kündigung seien ihm Unkosten entstanden, ich solle froh sein, dass er mir die nicht noch anrechnet, aber wir könnten uns ja vor Gericht wieder sehen.

Wie sieht meine Lage aus? Welche Chancen habe ich, doch noch an das Geld zu kommen? Wg dem Job hat mir das Sozialamt immerhin weniger gezahlt, und jetzt bekomm ich den Lohn nicht mal. Da wäre es für mich schlauer gewesen, erst gar nicht zu arbeiten…

Habe ich nicht das Recht, fristlos zu kündigen UND mein Gehalt zu bekommen? Immerhin hätte er seinerseits mich ja auch jederzeit rausschmeißen können…

Bitte mal wieder um Hilfe,

Cess

Shit happens!
Salü Cess

Aaalso: ich habe kürzlich einen Job auf Basis von 400 Euro
gemacht. Ohne Arbeitsvertrag (nicht schwarz, nur nicht
schriftlich).

Auch mündliche Abmachungen sind ein Vertrag.

Der Chef wusste, dass ich außerdem Sozialhilfe
bekomme (das Sozialamt wusste auch vom Job), also konnte er
nicht davon ausgehen, dass ich bei ihm bleibe, wenn ich was
„Besseres“ finde, denke ich.

Korrekt. Aber er konnte auch nicht davon ausgehen, dass Du ihn von von jetzt auf gleich verlässt, es sei denn, das war so ausgemacht.

Dann wurde mir mein jetziger Job angeboten, ganztags, also
besseres Gehalt und keine Sozialhilfe mehr.

Klasse! Gratuliere!

Natürlich habe ich
zugesagt und bei dem anderen fristlos gekündigt.

Erster Teil gut, zweiter schlecht wg. „fristlos“

Jetzt weigert sich mein Ex-Chef, mir mein Restgehalt in Höhe
von immerhin noch knapp 230 Euro auszuzahlen - für mich gerade
ziemlich viel, für ihn relativ unbedeutend. Er sagt, durch
meine fristlose Kündigung seien ihm Unkosten entstanden, ich
solle froh sein, dass er mir die nicht noch anrechnet, aber
wir könnten uns ja vor Gericht wieder sehen.

Bis auf den Begriff „Unkosten“ (er meint wohl Kosten) hat er recht. Du hättest fristgerecht kündigen müssen. Was hättest Du gesagt, wenn er Dich fristlos gefeuert hätte, weil er eine/n bessere/n AN gefunden hätte?

Wie sieht meine Lage aus?

Schlecht.

Welche Chancen habe ich, doch noch
an das Geld zu kommen?

Geringe.

Wg dem Job hat mir das Sozialamt
immerhin weniger gezahlt, und jetzt bekomm ich den Lohn nicht
mal. Da wäre es für mich schlauer gewesen, erst gar nicht zu
arbeiten…

Nein, es wäre schlauer gewesen fristgerecht zu kündigen.

Habe ich nicht das Recht, fristlos zu kündigen UND mein Gehalt
zu bekommen?

Doch, aber aus anderen Gründen.

Immerhin hätte er seinerseits mich ja auch
jederzeit rausschmeißen können…

Hat er aber nicht getan. Und wenn hättest Du die gleichen Rechte gehabt wie er jetzt.

Bitte mal wieder um Hilfe,

Das war sie, obwohl ich mal annehme, dass Du eine andere Info erwartet hast.

Kopf nicht hängen lassen, meint Walti

Hi,

Was hättest Du
gesagt, wenn er Dich fristlos gefeuert hätte, weil er eine/n
bessere/n AN gefunden hätte?

naja, das ist mir erst kürzlich passiert, da war ich freie Mitarbeiterin im Lektorat, und die haben mir von jetzt auf gleich (persönliche Differenzen) gesagt, dass ich gehen könne. Daraufhin durfte ich dann zum Sozialamt. Da hatte ich auch keine Rechte, also warum soll ich dann nicht auch kündigen dürfen? Der jetzige Job fing eine Woche nach der Zusage an, was hätte ich tun sollen? Absagen, weil ich eine moralische Verpflichtung habe, eine Kündigungsfrist abzuwarten, die nirgendwo in einem Vertrag festgehalten ist?

Außerdem gibt es beim Sozialamt auch so eine Auflage, die besagt, dass man einen Job annehmen muss, wenn man die Möglichkeit hat - wie sieht es damit aus? Da hätte ich ja dann gegen „verstoßen“, ich wollte ja u.a. auch dem Staat nicht weiter auf der Tasche liegen…

Naja, aber das Geld kann ich wohl abschreiben, was? War ich wieder zu nett, hätte ich es wie einige schlauere Leute machen sollen, nicht arbeiten, auf „den Job“ warten und vom Sozialamt Kohle kassieren - war zwar auch nicht genug zum Leben, aber im Endeffekt mehr als so…

Total Sch…

Cess

und hier die §§
Salü Cess

Bitte nicht den Überbringer schlechter Nachrichten abmurksen.
Hab da noch was gefunden:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darüber hinaus können durch einen Tarifvertrag oder Bezug auf einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen, ebenso während der Ausbildung und während der Probezeit der Ausbildung.

§622 BGB

Auszug § 626 BGB

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Nun, da muss der Doc aber heute noch kräftige Aufbauarbeit leisten.

Gruss Walti

Hi,

Bitte nicht den Überbringer schlechter Nachrichten abmurksen.

nein, keine Sorge!

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer
dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider
Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten
Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden
kann.

Lagen die denn bei mir nicht vor?

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der
Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden
Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen
Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich
schriftlich mitteilen.

Dann hätte ich dementsprechend beim Lektoratsjob doch Rechte gehabt? Kann ja nicht sein, dass die einen mich innerhalb von 5 Minuten rausschmeißen dürfen, ich bei den anderen unter den gleichen Bedingungen aber nicht einfach gehen darf… (Würde grad auch keinen Unterschied mehr machen, ich bin nur rückwirkend neugierig).

Nun, da muss der Doc aber heute noch kräftige Aufbauarbeit
leisten.

Ja von wegen, die muss ich HEUTE abend leider alleine leisten!

Cess

Hallo.

Natürlich habe ich
zugesagt und bei dem anderen fristlos gekündigt.

Erster Teil gut, zweiter schlecht wg. „fristlos“

Jetzt weigert sich mein Ex-Chef, mir mein Restgehalt in Höhe
von immerhin noch knapp 230 Euro auszuzahlen - für mich gerade
ziemlich viel, für ihn relativ unbedeutend. Er sagt, durch
meine fristlose Kündigung seien ihm Unkosten entstanden, ich
solle froh sein, dass er mir die nicht noch anrechnet, aber
wir könnten uns ja vor Gericht wieder sehen.

Bis auf den Begriff „Unkosten“ (er meint wohl Kosten) hat er
recht. Du hättest fristgerecht kündigen müssen. Was hättest Du
gesagt, wenn er Dich fristlos gefeuert hätte, weil er eine/n
bessere/n AN gefunden hätte?

Wie sieht meine Lage aus?

Schlecht.

Welche Chancen habe ich, doch noch
an das Geld zu kommen?

Geringe.

Das war sie, obwohl ich mal annehme, dass Du eine andere Info
erwartet hast.

– Naja, wenn ich da mal kurz einlenken darf. Jetzt wollen wir das Ganze doch mal trennen. Die Tatsache, daß hier ohne Grund fristlos gekündigt wurde, gibt dem AG noch lange nicht das Recht, das Restgehalt einzubehalten. Natürlich steht es dem AG frei, auf gerichtlichem Wege Schadensersatz geltend zu machen. Den Schaden muß er aber erst einmal beweisen. Letztendlich sollte man Cess doch erst einmal fragen: welcher „Schaden“ soll dem AG denn durch Deine fristlose Kü entstanden sein?

In den wenigsten Fällen kann ein AG tatsächlich Schaden nachweisen. Klar ist, daß Du sicherlich nicht das Recht hattest, fristlos zu kündigen. Da hat der Walter Tell schon Recht. Trotzdem solltest Du den Differenzbetrag ein mal nachweislich anmahnen (Frist von 7 Tagen setzen). Zahl der AG bis dahin nicht, erwirkst Du beim Arbeitsgericht einen Mahnbescheid.

Es sei denn, dem AG ist wirklich ein nachweisbarer Schaden entstanden…

Gruß,
LeoLo

Moin Cess,

naja, das ist mir erst kürzlich passiert, da war ich freie
Mitarbeiterin im Lektorat, und die haben mir von jetzt auf
gleich (persönliche Differenzen) gesagt, dass ich gehen könne.
Daraufhin durfte ich dann zum Sozialamt. Da hatte ich auch
keine Rechte,

Doch, natürlich.

also warum soll ich dann nicht auch kündigen

dürfen?

weil es gesetzliche Kündigungsfristen auch für Arbeitnehmer gibt, vorbehaltlich aller Ausnahmen.

Der jetzige Job fing eine Woche nach der Zusage an,

was hätte ich tun sollen?

Wie hat denn dein vorheriger Arbeitgeber reagiert, als du ihm mitteiltest, du würdest nur noch eine Woche bei ihm arbeiten können ?

Absagen, weil ich eine moralische

Verpflichtung habe, eine Kündigungsfrist abzuwarten, die
nirgendwo in einem Vertrag festgehalten ist?

gesetzliche Kündigungsfristen müssen nicht vertraglich geregelt werden, sie gelten immer, wenn nichts anderes vereinbart wurde. (Hat dir dein vorheriger Arbeitgeber vielleicht mündlich zugesagt, du könntest jederzeit gehen, wenn du was besseres gefunden hast ?)

Außerdem gibt es beim Sozialamt auch so eine Auflage, die
besagt, dass man einen Job annehmen muss, wenn man die
Möglichkeit hat - wie sieht es damit aus? Da hätte ich ja dann
gegen „verstoßen“, ich wollte ja u.a. auch dem Staat nicht
weiter auf der Tasche liegen…

Das weiss nicht nicht, die Frage kann dir sicher das Sozialamt beantworten.

Naja, aber das Geld kann ich wohl abschreiben, was?

War ich

wieder zu nett, hätte ich es wie einige schlauere Leute machen
sollen, nicht arbeiten, auf „den Job“ warten und vom Sozialamt
Kohle kassieren - war zwar auch nicht genug zum Leben, aber im
Endeffekt mehr als so…

hm…

Total Sch…

Damit es beim nächsten Mal vielleicht etwas besser läuft, hab ich dir hier mal einen link rausgesucht.

http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/arbeitsrec…

Gruss und Kopf hoch,
Marion

Hallo.

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer
dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider
Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten
Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden
kann.

Lagen die denn bei mir nicht vor?

Ja. Wichtige Gründe sind Vorkommnisse, die das Vertragsverhältnis (und auch ein mündlich abgeschlossenes ist ein solches) wesentlich beeinträchtigen. Also zum Bleistift Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen, sexuelle Übergriffe würden Dich zur fristlosen Kündigung berechtigen. Dass Du einen besseren Job mit mehr Kohle gefunden hast - übrigens Glückwunsch dazu - ist für Dich zwar schön und sicher auch wichtig, aber kein „wichtiger Grund“ aus juristischer Sicht. Wie Leo schon schrob, würde dieses Spiel ja auch andersherum funktionieren …

wäge also ab, wie groß die Chancen Deines Ex-AG sind, Schadenersatz zu fordern, und wie sich der in Frage stehende Betrag zu den unberechtigterweise einbehaltenen 230 Piepen darstellt. Wenn er aufgrund Deines plötzlichen Verschwindens Umsatzausfälle hatte, oder Geld zur Beschaffung einer neuen Kraft ausgeben musste, bekommst Du im Ernstfalle vielleicht Recht, musst aber draufzahlen. Wenn Dir das Rechthaben bares Geld wert ist :wink:

Gruß kw