Gehalt wird nicht ausgezahlt!

Von: , Frage gestellt am Do, 17. Jul 2003

Hi,

ich mal wieder... :-(

Aaalso: ich habe kürzlich einen Job auf Basis von 400 Euro gemacht. Ohne Arbeitsvertrag (nicht schwarz, nur nicht schriftlich). Der Chef wusste, dass ich außerdem Sozialhilfe bekomme (das Sozialamt wusste auch vom Job), also konnte er nicht davon ausgehen, dass ich bei ihm bleibe, wenn ich was "Besseres" finde, denke ich.

Dann wurde mir mein jetziger Job angeboten, ganztags, also besseres Gehalt und keine Sozialhilfe mehr. Natürlich habe ich zugesagt und bei dem anderen fristlos gekündigt.

Jetzt weigert sich mein Ex-Chef, mir mein Restgehalt in Höhe von immerhin noch knapp 230 Euro auszuzahlen - für mich gerade ziemlich viel, für ihn relativ unbedeutend. Er sagt, durch meine fristlose Kündigung seien ihm Unkosten entstanden, ich solle froh sein, dass er mir die nicht noch anrechnet, aber wir könnten uns ja vor Gericht wieder sehen.

Wie sieht meine Lage aus? Welche Chancen habe ich, doch noch an das Geld zu kommen? Wg dem Job hat mir das Sozialamt immerhin weniger gezahlt, und jetzt bekomm ich den Lohn nicht mal. Da wäre es für mich schlauer gewesen, erst gar nicht zu arbeiten...

Habe ich nicht das Recht, fristlos zu kündigen UND mein Gehalt zu bekommen? Immerhin hätte er seinerseits mich ja auch jederzeit rausschmeißen können...

Bitte mal wieder um Hilfe,

Cess

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Shit happens!

    Salü Cess Aaalso: ich habe kürzlich einen Job auf Basis von 400 Euro
    gemacht. Ohne Arbeitsvertrag (nicht schwarz, nur nicht
    schriftlich).
    Auch mündliche Abmachungen sind ein Vertrag. Der Chef wusste, dass ich außerdem Sozialhilfe
    bekomme (das Sozialamt wusste auch vom Job), also konnte er
    nicht davon ausgehen, dass ich bei ihm bleibe, wenn ich was
    "Besseres" finde, denke ich.
    Korrekt. Aber er konnte auch nicht davon ausgehen, dass Du ihn von von jetzt auf gleich verlässt, es sei denn, das war so ausgemacht. Dann wurde mir mein jetziger Job angeboten, ganztags, also
    besseres Gehalt und keine Sozialhilfe mehr.
    Klasse! Gratuliere! Natürlich habe ich
    zugesagt und bei dem anderen fristlos gekündigt.
    Erster Teil gut, zweiter schlecht wg. "fristlos" Jetzt weigert sich mein Ex-Chef, mir mein Restgehalt in Höhe
    von immerhin noch knapp 230 Euro auszuzahlen - für mich gerade
    ziemlich viel, für ihn relativ unbedeutend. Er sagt, durch
    meine fristlose Kündigung seien ihm Unkosten entstanden, ich
    solle froh sein, dass er mir die nicht noch anrechnet, aber
    wir könnten uns ja vor Gericht wieder sehen.
    Bis auf den Begriff "Unkosten" (er meint wohl Kosten) hat er recht. Du hättest fristgerecht kündigen müssen. Was hättest Du gesagt, wenn er Dich fristlos gefeuert hätte, weil er eine/n bessere/n AN gefunden hätte? Wie sieht meine Lage aus?
    Schlecht. Welche Chancen habe ich, doch noch
    an das Geld zu kommen?
    Geringe. Wg dem Job hat mir das Sozialamt
    immerhin weniger gezahlt, und jetzt bekomm ich den Lohn nicht
    mal. Da wäre es für mich schlauer gewesen, erst gar nicht zu
    arbeiten...
    Nein, es wäre schlauer gewesen fristgerecht zu kündigen. Habe ich nicht das Recht, fristlos zu kündigen UND mein Gehalt
    zu bekommen?
    Doch, aber aus anderen Gründen. Immerhin hätte er seinerseits mich ja auch
    jederzeit rausschmeißen können...
    Hat er aber nicht getan. Und wenn hättest Du die gleichen Rechte gehabt wie er jetzt. Bitte mal wieder um Hilfe,
    Das war sie, obwohl ich mal annehme, dass Du eine andere Info erwartet hast.

    Kopf nicht hängen lassen, meint Walti

    • Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
      Re: Shit happens!

      Hi, Was hättest Du
      gesagt, wenn er Dich fristlos gefeuert hätte, weil er eine/n
      bessere/n AN gefunden hätte?
      naja, das ist mir erst kürzlich passiert, da war ich freie Mitarbeiterin im Lektorat, und die haben mir von jetzt auf gleich (persönliche Differenzen) gesagt, dass ich gehen könne. Daraufhin durfte ich dann zum Sozialamt. Da hatte ich auch keine Rechte, also warum soll ich dann nicht auch kündigen dürfen? Der jetzige Job fing eine Woche nach der Zusage an, was hätte ich tun sollen? Absagen, weil ich eine moralische Verpflichtung habe, eine Kündigungsfrist abzuwarten, die nirgendwo in einem Vertrag festgehalten ist?

      Außerdem gibt es beim Sozialamt auch so eine Auflage, die besagt, dass man einen Job annehmen muss, wenn man die Möglichkeit hat - wie sieht es damit aus? Da hätte ich ja dann gegen "verstoßen", ich wollte ja u.a. auch dem Staat nicht weiter auf der Tasche liegen...

      Naja, aber das Geld kann ich wohl abschreiben, was? War ich wieder zu nett, hätte ich es wie einige schlauere Leute machen sollen, nicht arbeiten, auf "den Job" warten und vom Sozialamt Kohle kassieren - war zwar auch nicht genug zum Leben, aber im Endeffekt mehr als so...

      Total Sch...

      Cess

      • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
        und hier die §§

        Salü Cess

        Bitte nicht den Überbringer schlechter Nachrichten abmurksen.
        Hab da noch was gefunden:

        Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darüber hinaus können durch einen Tarifvertrag oder Bezug auf einen Tarifvertrag oder einen Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen vereinbart werden.

        Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsfristen, ebenso während der Ausbildung und während der Probezeit der Ausbildung.

        §622 BGB

        Auszug § 626 BGB

        Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
        (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

        (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

        Nun, da muss der Doc aber heute noch kräftige Aufbauarbeit leisten.

        Gruss Walti

        • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
          Re: und hier die §§

          Hi, Bitte nicht den Überbringer schlechter Nachrichten abmurksen.
          nein, keine Sorge! Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
          (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus
          wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
          gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer
          dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des
          Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider
          Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum
          Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten
          Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden
          kann.
          Lagen die denn bei mir nicht vor? (2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
          Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der
          Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden
          Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen
          Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich
          schriftlich mitteilen.
          Dann hätte ich dementsprechend beim Lektoratsjob doch Rechte gehabt? Kann ja nicht sein, dass die einen mich innerhalb von 5 Minuten rausschmeißen dürfen, ich bei den anderen unter den gleichen Bedingungen aber nicht einfach gehen darf... (Würde grad auch keinen Unterschied mehr machen, ich bin nur rückwirkend neugierig). Nun, da muss der Doc aber heute noch kräftige Aufbauarbeit
          leisten.
          Ja von wegen, die muss ich HEUTE abend leider alleine leisten!

          Cess

          • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: und hier die §§

            Hallo. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
            (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus
            wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
            gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer
            dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des
            Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider
            Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum
            Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten
            Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden
            kann.
            Lagen die denn bei mir nicht vor?
            Ja. Wichtige Gründe sind Vorkommnisse, die das Vertragsverhältnis (und auch ein mündlich abgeschlossenes ist ein solches) wesentlich beeinträchtigen. Also zum Bleistift Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen, sexuelle Übergriffe würden Dich zur fristlosen Kündigung berechtigen. Dass Du einen besseren Job mit mehr Kohle gefunden hast - übrigens Glückwunsch dazu - ist für Dich zwar schön und sicher auch wichtig, aber kein "wichtiger Grund" aus juristischer Sicht. Wie Leo schon schrob, würde dieses Spiel ja auch andersherum funktionieren ...

            wäge also ab, wie groß die Chancen Deines Ex-AG sind, Schadenersatz zu fordern, und wie sich der in Frage stehende Betrag zu den unberechtigterweise einbehaltenen 230 Piepen darstellt. Wenn er aufgrund Deines plötzlichen Verschwindens Umsatzausfälle hatte, oder Geld zur Beschaffung einer neuen Kraft ausgeben musste, bekommst Du im Ernstfalle vielleicht Recht, musst aber draufzahlen. Wenn Dir das Rechthaben bares Geld wert ist ;-)

            Gruß kw

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Shit happens!

        Moin Cess, naja, das ist mir erst kürzlich passiert, da war ich freie
        Mitarbeiterin im Lektorat, und die haben mir von jetzt auf
        gleich (persönliche Differenzen) gesagt, dass ich gehen könne.
        Daraufhin durfte ich dann zum Sozialamt. Da hatte ich auch
        keine Rechte,
        Doch, natürlich.

        also warum soll ich dann nicht auch kündigen dürfen?
        weil es gesetzliche Kündigungsfristen auch für Arbeitnehmer gibt, vorbehaltlich aller Ausnahmen.

        Der jetzige Job fing eine Woche nach der Zusage an, was hätte ich tun sollen?
        Wie hat denn dein vorheriger Arbeitgeber reagiert, als du ihm mitteiltest, du würdest nur noch eine Woche bei ihm arbeiten können ?

        Absagen, weil ich eine moralische Verpflichtung habe, eine Kündigungsfrist abzuwarten, die
        nirgendwo in einem Vertrag festgehalten ist?
        gesetzliche Kündigungsfristen müssen nicht vertraglich geregelt werden, sie gelten immer, wenn nichts anderes vereinbart wurde. (Hat dir dein vorheriger Arbeitgeber vielleicht mündlich zugesagt, du könntest jederzeit gehen, wenn du was besseres gefunden hast ?) Außerdem gibt es beim Sozialamt auch so eine Auflage, die
        besagt, dass man einen Job annehmen muss, wenn man die
        Möglichkeit hat - wie sieht es damit aus? Da hätte ich ja dann
        gegen "verstoßen", ich wollte ja u.a. auch dem Staat nicht
        weiter auf der Tasche liegen...
        Das weiss nicht nicht, die Frage kann dir sicher das Sozialamt beantworten. Naja, aber das Geld kann ich wohl abschreiben, was?
        War ich wieder zu nett, hätte ich es wie einige schlauere Leute machen
        sollen, nicht arbeiten, auf "den Job" warten und vom Sozialamt
        Kohle kassieren - war zwar auch nicht genug zum Leben, aber im
        Endeffekt mehr als so...
        hm.... Total Sch...
        Damit es beim nächsten Mal vielleicht etwas besser läuft, hab ich dir hier mal einen link rausgesucht.

        http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/arbeitsrec...

        Gruss und Kopf hoch,
        Marion

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: Shit happens!

      Hallo. Natürlich habe ich
      zugesagt und bei dem anderen fristlos gekündigt.
      Erster Teil gut, zweiter schlecht wg. "fristlos" Jetzt weigert sich mein Ex-Chef, mir mein Restgehalt in Höhe
      von immerhin noch knapp 230 Euro auszuzahlen - für mich gerade
      ziemlich viel, für ihn relativ unbedeutend. Er sagt, durch
      meine fristlose Kündigung seien ihm Unkosten entstanden, ich
      solle froh sein, dass er mir die nicht noch anrechnet, aber
      wir könnten uns ja vor Gericht wieder sehen.
      Bis auf den Begriff "Unkosten" (er meint wohl Kosten) hat er
      recht. Du hättest fristgerecht kündigen müssen. Was hättest Du
      gesagt, wenn er Dich fristlos gefeuert hätte, weil er eine/n
      bessere/n AN gefunden hätte? Wie sieht meine Lage aus?
      Schlecht. Welche Chancen habe ich, doch noch
      an das Geld zu kommen?
      Geringe.
      Das war sie, obwohl ich mal annehme, dass Du eine andere Info
      erwartet hast.
      -- Naja, wenn ich da mal kurz einlenken darf. Jetzt wollen wir das Ganze doch mal trennen. Die Tatsache, daß hier ohne Grund fristlos gekündigt wurde, gibt dem AG noch lange nicht das Recht, das Restgehalt einzubehalten. Natürlich steht es dem AG frei, auf gerichtlichem Wege Schadensersatz geltend zu machen. Den Schaden muß er aber erst einmal beweisen. Letztendlich sollte man Cess doch erst einmal fragen: welcher "Schaden" soll dem AG denn durch Deine fristlose Kü entstanden sein?

      In den wenigsten Fällen kann ein AG tatsächlich Schaden nachweisen. Klar ist, daß Du sicherlich nicht das Recht hattest, fristlos zu kündigen. Da hat der Walter Tell schon Recht. Trotzdem solltest Du den Differenzbetrag ein mal nachweislich anmahnen (Frist von 7 Tagen setzen). Zahl der AG bis dahin nicht, erwirkst Du beim Arbeitsgericht einen Mahnbescheid.

      Es sei denn, dem AG ist wirklich ein nachweisbarer Schaden entstanden...

      Gruß,
      LeoLo

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!