Grauer Lappen (Führerschein)

Hallo,
verwundert las ich einen Artikel in der FR, dass der „Graue Lappen“ nach Verhandlungen weiter gültig ist.
Meine Frage:
Ich habe mit dem Erwerb des Führerscheins Rechte erworben, die mir, so meine ich, nicht genommen werden dürfen.
Die entsprechende Klasse hat aber Einschränkungen, wenn ich mich richtig erinnere, als der EU-FS aufkam hatte ich mir das alles mal angesehen.
Wiewiet funktioniert die Komminikation, ich hatte mal Probleme, als ich mit dem neuen Personalausweis nach DK einreisen wollte.

Hallo,
verwundert las ich einen Artikel in der FR, dass der „Graue
Lappen“ nach Verhandlungen weiter gültig ist.
Meine Frage:
Ich habe mit dem Erwerb des Führerscheins Rechte erworben, die
mir, so meine ich, nicht genommen werden dürfen.
Die entsprechende Klasse hat aber Einschränkungen, wenn ich
mich richtig erinnere, als der EU-FS aufkam hatte ich mir das
alles mal angesehen.

Hallo,
wenn du deinen FS umschreiben lässt, bleiben dir die „erworbenen Rechte“ erhalten. Du darfst weiterhin bis 7,5 t zul.Gesamtgewicht fahren, einen Anhänger an dein Auto hängen etc.
Ein paar Dinge müssen mW extra beantragt werden (7,5t. mit Anhänger).
Sie werden dir auch zuerkannt, jedoch musst du dann, wenn du 50 oder älter wirst, regelmäßig durch ärztl.Untersuchungen nachweisen, dass du gesundheitlich geeignet bist.

Da mit der Kommunikation weiß ich leider auch nicht, nur ist mir bekannt, dass nicht alle Länder sich an internationale Abkommen halten.

Gruß
HaWeThie

Hi,
dass der graue Lappen nicht mehr gültig sein sollte, heisst nicht, dass du nicht mehr das Recht hast, ein Fahrzeug zu bedienen sondern nur, dass du dies nicht ausweisen kannst, da dieser Ausweis ungültig ist…

Ralph

Hallo HaWeThie,

verwundert las ich einen Artikel in der FR, dass der "Graue

50 oder älter wirst, regelmäßig durch ärztl.Untersuchungen
nachweisen, dass du gesundheitlich geeignet bist.

ich halte solche Untersuchungen für sinnvoll, trotzdem ist es eine Einschränkung meiner Rechte, die ich mir mit dem Erwerb des FS erworben habe. Gilt hier nich auch das „Rückwirkungverbot“. Sorry, ich bin kein Jurist, aber irgend so etwas gibt es.
Aber, erstmal „Danke“.
Ein schönes Wochenende

Volker

Hi Volker,
das ganze fällt unter den Bestandsschutz oder so ähnlich. D.h.: Du darfst weiterhin alles fahren, was Du auch vorher durftest. Die medizinische Untersuchung dagegen ist ein neues Gesetz, nachdem sich jeder richten muss. Schliesslich darfst Du ja auch nicht alle neueren Verkehrsregeln missachten, weil es sie zu Zeiten Deines Führerscheinerwerbs noch nicht gab :wink:
Gruss Sebastian