Hallo.
ich möchte mich füe eine Stelle bewerben. Die Berufsbezeichnung lautet Betreuerin auf der Grundlage des § 1896 Abs. 1, BGB.
Was ist das für ein § ?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir schnell helfen würdet.
Liebe Grüße, Daniela
§ 1896
(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, daß dieser seinen Willen nicht kundtun kann.
cu
Micha
Ich finde es erstaunlich, dass du dich auf eine Stelle bewerben möchtest ohne die geringste Ahnung, um was es sich handelt.
Gruß,
Delia