Mietminderung

Hi,

vor kurzem habe ich hier nützliche Tipps zur Mietminderung bekommen, weil ich eine Zeitlang meine Wohnung nicht bewohnen konnte (Gastherme war „abgeklemmt“ wegen Gaslecks in den Leitungen, also kein Warmwasser und außerdem den ganzen Tag Leute in der Wohnung).

Das ganze hat jetzt 10 Tage gedauert, seit Samstag kann ich wieder in Ruhe hier wohnen! :smile:

Jetzt meine Frage: Wie formuliere ich den Brief an den Vermieter am besten? Ich will ihn ja nicht wg der Mietminderung anbetteln, ich will aber auch nicht reinschreiben: Mietminderung und basta!

Danke im Voraus für Eure Hilfe,

Cess

Salü Cess

Ich würde vielleicht noch mal eine Woche warten. Evtl. kommt Dein Vermieter selbst auf die Idee, dass er Dir was schuldet.

Rät Walti

glaub ich nicht
Hi,

Ich würde vielleicht noch mal eine Woche warten. Evtl. kommt
Dein Vermieter selbst auf die Idee, dass er Dir was schuldet.

nein, glaube ich eher nicht. Er ist erstens unglaublich uninteressiert, was die Wohnung und deren Instandhaltung angeht, außerdem habe ich neulich mit ihm gesprochen - da wollte ich wissen, wie lange das Ganze dauern kann und habe in dem Rahmen mal angefragt, wie man das regeln kann (wg Mietminderung und so), da hat er nur gesagt, es wäre ja nicht seine Schuld, er hätte die Leitungen nicht kaputt gemacht.

Er hat nicht gemotzt oder so, ich glaube daher nicht, dass er Probleme macht, wenn ich ihm den Brief schreibe, er ist nur, wie gesagt, total uninteressiert. Er schien nicht recht zu begreifen, was ich eigentlich von ihm wollte, wirkte total abgelenkt - von alleine kommt der damit sicher nicht. Und die nächste Miete steht ja kurz bevor, darum würde ich es gerne möglichst schnell regeln!

Cess

Hallo Cess,
wenn die Info die du auf dem Brett bekomen richtig ist, kannst du mit einer freundlichen Formulierung deine Interessen darlegen:

Aufbau des Briefes:

1- Einleitung–> So ist der Schaden entstanden, so war der Schaden, so war die Reperaturzeit.
2- Hauptteil–> Darstellung der eigenen Nachteile (leider konnte ich wärend der Reperaturzeit nicht Ihre Wohnung benutzten und daher sind mir einige Nachteile entstanden… Darlegung deiner Rechte und Darlegung deiner Ansprüche (Muß einer Prüfung beim RA standhalten).
3- Schluß–> Es wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie meine Ansprüche anerkennen und mir in den nächsten Tagen eine Rückmeldung zukommen lassen.

Das wäre mein Vorschlag. Begründung:

  • Der VM kümmert sich nicht um deine Wohnung, also mußt du Ihm schon schriftlich darlegen was du willst.
  • Freundlichkeit sollte immer das oberste Gebot sein.
  • Zeige Ihm, das du dich informiert hast und weißt was dir zusteht.

Sei dir aber im klaren, das Infos aus dem Brett mit Vorsicht zu genießen sind.

In der Hoffnung dir einige Anregungen aufgezeigt zu haben verbleibe ich,

mfG
Martn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Cess,
bist du sicher, dass sich das lohnt ?
Hier ist eine Tabelle bezüglich Rechtsprechung zu Mietminderung.

http://www.ndr2.de/service/themen/mietrecht/mietmind…

Falls irgend ein Gericht irgendwann festellen sollte, das der Ausfall von warmem Wasser ungefähr dem Ausfall eines Warmwasserboilers im Bad gleichkommt, dann wären das entsprechend der obigen Tabelle 15% Mietminderung. wenn du bspw. 360 Euro Kaltmiete im Monat bezahlst, wären für 10 Tage 15% von 120 Euro, also 18 Euro.

Zudem dachte ich bislang immer, dass man Mietminderung nur dann geltend machen kann, wenn der Vermieter eine gesetzte Friest zu Behebung des Mangels verstreichen lässt, ohne dass was passiert, aber dazu kann Günter sicher was sagen.

Aber ok, ich bin ja kein Anwalt und kann hier nur laienhaft rummutmaßen, aber vielleicht erklärt das, warum dein Anwalt relativ desinteressiert an der ganzen Sache wirkt.

Gruss
Marion

Hallo Marion,

Hier ist eine Tabelle bezüglich Rechtsprechung zu
Mietminderung.

http://www.ndr2.de/service/themen/mietrecht/mietmind…

Falls irgend ein Gericht irgendwann festellen sollte, das der
Ausfall von warmem Wasser ungefähr dem Ausfall eines
Warmwasserboilers im Bad gleichkommt, dann wären das
entsprechend der obigen Tabelle 15% Mietminderung. wenn du
bspw. 360 Euro Kaltmiete im Monat bezahlst, wären für 10 Tage
15% von 120 Euro, also 18 Euro.

Durch die heisse Witterung in diesem Sommer sind an ein Bad dieselben Grundsätze anzulegen wie im Winter bei Warmwasserversorgung. Trotzdem mein Vorschlag, auch wenn das Recht zur Mietminderung besteht, die Kürzung mit dem Vermieter besprechen.

Grundsätzlich hast Du recht. Eine Mietminderung kann dann vorgenommen werden, wenn der Vermieter diese kennt und überhaupt in der Lage ist einen Mangel zu beseitigen. Das neue BGH-Urteil erlaubt nun sogar rückwirkend eine Minderung der Miete. Jedoch sind bei der Prüfung sehr strenge Maßstäbe anzusetzen, denn der Mieter kann durchaus durch Unterlassen der Mängelanzeige einen Anspruch auf Mietminderung rückwirkend verwirkt haben.

Bei der Kalt - und Warm - Wasserversorgung und im Winter bei der Heizung und darf der Mieter ab dem Tag des Mangels mindern.

Zudem dachte ich bislang immer, dass man Mietminderung nur
dann geltend machen kann, wenn der Vermieter eine gesetzte
Friest zu Behebung des Mangels verstreichen lässt, ohne dass
was passiert, aber dazu kann Günter sicher was sagen.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

http://www.ndr2.de/service/themen/mietrecht/mietmind…

Falls irgend ein Gericht irgendwann festellen sollte, das der
Ausfall von warmem Wasser ungefähr dem Ausfall eines
Warmwasserboilers im Bad gleichkommt, dann wären das
entsprechend der obigen Tabelle 15% Mietminderung. wenn du
bspw. 360 Euro Kaltmiete im Monat bezahlst, wären für 10 Tage
15% von 120 Euro, also 18 Euro.

Durch die heisse Witterung in diesem Sommer sind an ein Bad
dieselben Grundsätze anzulegen wie im Winter bei
Warmwasserversorgung.

Das hieße in diesem Fall also tatsächlich vermutlich ca. 15% ?

Bei der Kalt - und Warm - Wasserversorgung und im Winter bei
der Heizung und darf der Mieter ab dem Tag des Mangels
mindern.

ok, aber so ganz hab ich das jetzt noch nicht verstanden. Mal angenommen der Vermieter lässt im Sommer eine neue Heizungsanlage einbauen (wenn nicht geheizt wird). Er teilt dies vorher seinen Mietern mit und auch, dass zu diesem Zweck die Heißwasserversorgung für 7 Tage unterbrochen werden muss. (kaltes Wasser gibt es weiterhin).

Dann muss ich doch als Mieter nicht an dem Tag, an dem die Heißwasserversorgung abgeklemmt wird, dem Vermieter diesen Mangel melden und eine Frist zur Mängelbehebung setzten, um dann nach Ablauf dieser Frist Mietminderung zu beanspruchen, oder ? Das klingt in meinen Augen reichlich kurios.

Gruss
Marion

Hallo Marion,

Durch die heisse Witterung in diesem Sommer sind an ein Bad
dieselben Grundsätze anzulegen wie im Winter bei
Warmwasserversorgung.

Das hieße in diesem Fall also tatsächlich vermutlich ca. 15% ?

Ja, eine höhere Mietminderung würde ich keinesfalls empfehlen. Gerichtlich ist eine höhere Mietminderung kaum durchsetzbar.

Bei der Kalt - und Warm - Wasserversorgung und im Winter bei
der Heizung und darf der Mieter ab dem Tag des Mangels
mindern.

ok, aber so ganz hab ich das jetzt noch nicht verstanden. Mal
angenommen der Vermieter lässt im Sommer eine neue
Heizungsanlage einbauen (wenn nicht geheizt wird). Er teilt
dies vorher seinen Mietern mit und auch, dass zu diesem Zweck
die Heißwasserversorgung für 7 Tage unterbrochen werden muss.
(kaltes Wasser gibt es weiterhin).

Dann muss ich doch als Mieter nicht an dem Tag, an dem die
Heißwasserversorgung abgeklemmt wird, dem Vermieter diesen
Mangel melden und eine Frist zur Mängelbehebung setzten, um
dann nach Ablauf dieser Frist Mietminderung zu beanspruchen,
oder ? Das klingt in meinen Augen reichlich kurios.

Moment. Wenn das Warmwasser ausfällt, weil der Warmwasserboiler oder die dafür zuständige Heizung ausfällt, ist es ein Mangel. Mietminderung ist ab dem 1. Tag also möglich. Insbesondere die neue Rechtssprechung des BGH Nr. 95/2003 zum Urteil VIII ZR 274/02 erlaubt nun diese rückwirkende Regelung - aber nur für Fälle, die seit dem 01.09.2001 eingetreten sind. Wobei, wie hingewiesen, bei der rückwirkenden Mietminderungen künftig immer zu klären ist, ob der Mieter nicht durch eigenes Verschulden länger als notwendig den Mangel nicht gemeldet hat.

Wenn der Vermieter jedoch dem Mieter mitteilt, dass Arbeiten an der Heizung entstehen, kein Warmwasser für einige Zeit zur Verfügung steht, ist es eine ganz andere Rechtslage. Reagiert der Mieter nicht bei der Ankündigung der Massnahme ist das Recht zur Mietminderung erheblich eingeschränkt. Dem Mieter steht zwar das Recht zu, dass er in dieser Zeit täglich ein öffentliches Schwimmbad besuchen kann (der Vermieter hat diese Kosten zu tragen) - fällt der Strom aus - muss er täglich zu üblichen Abo-Preisen in einem Lokal essen können - die Kosten hat der Vermieter zu tragen. Dies muss jedoch vor Beginn der Arbeiten abgesprochen sein, denn es ist ja möglich, dass der Vermieter andere Duschmöglichieiten anbieten kann. Wer also auf eine angekündigte Massnahme nicht reagiert, kann nachträglich nicht immer Mietminderungen geltend machen. Hier muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Ohnehin hat uns in der Praxis der BGH in mehren Fällen aufgegeben, dass in der Zukunft die Rechtslage noch umfassender als bisher zu prüfen ist.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

vielen Dank. So macht das für mich auch Sinn.

lieben Gruss
Marion