Mietrecht - 1 Jahr Kündigungsfrist ?

Hallo allerseits,

vor einiger Zeit wurde durch ein BGH-Urteil die Gültigkeit der alten Kündigungsfristen auch für die Mieterseite bestätigt. Nun wohne ich seit ca. 15 Jahren in meiner derzeitigen Wohnung, und die Suche nach einer neuen Wohnung habe ich nach diesem Urteil erst einmal abgebrochen. Denn wie soll das funktionieren ? Ich kündige auf gut Glück und hoffe, dass ich in ziemlich genau einem Jahr die gewünschte Wohnung findet ? Denn mehrere Monate doppelte Mietzahlungen kann wohl kaum jemand finanzieren. Und bei der derzeitigen Wohnungslage wird kaum ein Vermieter so einfach einer vorzeitigen Kündigung zustimmen.

Daher folgende Fragen:

  1. Gibt es irgendwelche Faktoren / Ereignisse, die eine kürzere Kündigungsfrist ermöglichen ? Z.B. bei einer Preiserhöhung bei Handyverträgen habe ich zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Vertrag - vorzeitig - zu kündigen. Gibt es vergleichbare Sonderkündigungsmöglichkeiten (die Gründe für fristlose Kündigungen lassen wir mal aussen vor) beim Mietrecht ?

  2. Eine mieterseitig ausgesprochene Kündigung mit 12 Monaten Kündigungsfrist vorausgesetzt: wenn ich vorzeitig meine Traumwohnung gefunden habe und anmiete, gilt die Doppelbelastung als „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Untervermietung, d.h. habe ich damit einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters ? Ggfs. könnte man ja mit ein bisschen Glück einen befristeten Untermietvertrag abschließen, um die Doppelbelastung zu reduzieren.

  3. Gibt es schon aktuelle Urteile, wonach Mietern kürzere Kündigungsfristen zugesprochen wurden (ausser bei beruflicher Versetzung oder Umzug ins Altersheim) ?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

der BGH hat enstcheiden, dass die Fristen in den Mietverträgen vor dem 01.09.2001 gültig sind, die ausdrücklich in den Fristen die Aufzählung enthalten, dass bis 5 Jahre die Frist drei Monate ist, bis 8 Jahre sechs Monate, bis zehn Jahre neun Monate und über zehn Jahre 12 Monate. Ein Verweis auf den alten § reicht natürlich auch aus.

In der Entscheidung des BGH wurde auch festgestellt, dass es d i e Altverträge nicht betrifft, die den Zusatz haben - ohne die Aufstellung nach Mietjahren - „Es gilt das Gesetz“ oder " Es gilt die gesetzliche Regelung".

  1. Gibt es irgendwelche Faktoren / Ereignisse, die eine
    kürzere Kündigungsfrist ermöglichen ? Z.B. bei einer
    Preiserhöhung bei Handyverträgen habe ich zu diesem Zeitpunkt
    die Möglichkeit, den Vertrag - vorzeitig - zu kündigen. Gibt
    es vergleichbare Sonderkündigungsmöglichkeiten (die Gründe für
    fristlose Kündigungen lassen wir mal aussen vor) beim
    Mietrecht ?

Nein, eien kürzere Kündigungsfrist ist - ausser der Vermieter stimmt zu - sonst nicht möglich.

  1. Eine mieterseitig ausgesprochene Kündigung mit 12 Monaten
    Kündigungsfrist vorausgesetzt: wenn ich vorzeitig meine
    Traumwohnung gefunden habe und anmiete, gilt die
    Doppelbelastung als „berechtigtes Interesse“ im Sinne der
    Untervermietung, d.h. habe ich damit einen Anspruch auf
    Zustimmung des Vermieters ? Ggfs. könnte man ja mit ein
    bisschen Glück einen befristeten Untermietvertrag abschließen,
    um die Doppelbelastung zu reduzieren.

Du kannst doch schriftlich kündigen und den Antrag auf Nachmieter stellen. Ich würde aber zuvor mit dem Vermieter einige persönliche Worte wechseln. Ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesne werden. Dieses kann üblicherweise nachgewiesne werden, wenn Du Deinen Arbeitsplatz wechseln musst und mehr las 50 Kilometer Anfahrtsweg hättets, wenn ein Einkommensbezieher in der Wohnung wegfällt, wenn durch Nachwuchs die Wohnung zu klein wird. Beamte haben dann noch im Rahmen der Versetzung andere Regeln.

Ich würde versuchen einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag eintritt. Bei Untervermietung, die Du natürlich beantragen kannst - aber sie wäre ja nur für den Rest der Mietzeit von Dir - also ab der Kündigung möglicherweise um die zehn Monate - wirst Du kaum jemand finden. Ausserdem haftest Du bis zum Ende Deines Mietverhältnisses inkl. dem Auszug des Untermieters für alles was anfallen kann.

  1. Gibt es schon aktuelle Urteile, wonach Mietern kürzere
    Kündigungsfristen zugesprochen wurden (ausser bei beruflicher
    Versetzung oder Umzug ins Altersheim) ?

Nein, ausserdem ist der Umzug ins Altersheim durch Nachmieterstellung zu regeln.

Gruss Günter