Hallo,
mit der Bitte um eine Einschätzung, ohne daß ich eine Klage oder ähnliches vorhätte:
Die unter mir wohnende Mieterin raucht auf ihrem Balkon am Tag ca. 10-15 Zigaretten. Bei offenem Küchenfenster, das in dieser Jahreszeit zum Lüften ganz hilfreich ist, zieht mir der Rauch direkt in die Wohnung. Sie will den Mief offensichtlich nicht in der Bude haben, verseucht mir aber meine, zumal sie irgendeinen ekligen Kuhmisttabak zu rauchen scheint.
Gemäß Hausordnung ist das Grillen auf dem Balkon untersagt. Ist die Raucherei in dieser Hinsicht ähnlich wie das Grillen zu werten?
Hintergrund der Frage: Die Dame pocht in so mancher Hinsicht hin und wieder auf die Einhaltung der Hausordnung. Die Art und Weise, wie sie das macht, nervt mich mehr, als die Tatsache, daß sie das macht. Bei der nächsten Diskussion über die Reinigung über das in jeder Hinsicht ohnehin recht versiffte Treppenhaus (unabhägig davon, ob man nun täglich, wöchentlich oder jährlich putzt), hätte ich gerne einen Ansatz, den Ball zu ihr zurückzuspielen.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
bisher gibt es meines Wissens keine Vorschriften, die das Rauchen unter freiem Himmel einschränken oder verbieten.
Zigarre auf dem Balkon
Wenn auch „nicht zu verkennen“ ist, daß Tabakrauch von Nichtrauchern als „störend und lästig empfunden“ wird, kann eine - wenn auch zu Migräneanfällen neigende - Frau ihrem Nachbarn nicht verbieten, auf seinem Balkon Zigarren zu rauchen, weil das geltende Recht tabakfreies Wohnen in einem Mehrfamilienhaus nicht gewährleisten kann. Sie muß notfalls die Fenster schließen.
(Amtsgericht Bonn, 6 C 510/98)
aus: http://www.gesichertes-leben.de/rechteck/haus.htm
Das Rauchen auf dem Balkon ist Mietern grundsätzlich erlaubt. Nach Ansicht des Amtsgerichts Wennigsen gehört der Tabakkonsum zur grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit (AZ: 9 C 156/01)
aus: http://www.neue-oz.de/service/recht_urteile/10_wohne…
Siehe auch: http://www.wohnung.de/super-markt/infos/recht_007.html
Gruß
Birgit
Hallo,
Die unter mir wohnende Mieterin raucht auf ihrem Balkon am Tag
ca. 10-15 Zigaretten. Bei offenem Küchenfenster, das in dieser
Jahreszeit zum Lüften ganz hilfreich ist, zieht mir der Rauch
direkt in die Wohnung. Sie will den Mief offensichtlich nicht
in der Bude haben, verseucht mir aber meine, zumal sie
irgendeinen ekligen Kuhmisttabak zu rauchen scheint.
Gemäß Hausordnung ist das Grillen auf dem Balkon untersagt.
Ist die Raucherei in dieser Hinsicht ähnlich wie das Grillen
zu werten?
Nein, Rauchen gehört zum Gebrauch der Mietsache. Gegen das Rauchen ist nichts zu machen. Rauchen im Treppenhaus und/oder auf dem Balkon kann nicht untersagt werden. Das BayObLG WM, 99, 536 hält sogar Rauchen im Fahrstuhl für zulässig. Es gibt kein Recht auf automatische Mietminderung wegen Geruchsbelästigung in diesen Fällen.
Es gibt jedoch Fälle, bei denen eine anderer Bewertung vorgenommen werden muss. Hier ist die Gesundheitsgefährdung von Allergikern oder Asthmatikern, deren Gesundheitszustand sich verschlimmern könnte, zu beachten. Dieser Personenkreis kann zwar Rauchen auch nicht verbieten lassen, aber er kann verlangen, dass z.B. Kettenraucher mehr Rücksicht auf die Nachbarn nehmen (Wobei die Gerichte bis heute nicht festgelegt haben, wo die Rücksichtsnahme bei einem Süchtigen ( habe selbst fast 30 Jahre zweitweise drei Schachteln geraucht, weiss von was ich poste) beginnt). Versuche mal mit Deiner Nachbarin in einem netten Gespräch Sensibilität zu erzeugen. Mehr ist leider nicht möglich.
Hintergrund der Frage: Die Dame pocht in so mancher Hinsicht
hin und wieder auf die Einhaltung der Hausordnung. Die Art und
Weise, wie sie das macht, nervt mich mehr, als die Tatsache,
daß sie das macht. Bei der nächsten Diskussion über die
Reinigung über das in jeder Hinsicht ohnehin recht versiffte
Treppenhaus (unabhägig davon, ob man nun täglich, wöchentlich
oder jährlich putzt), hätte ich gerne einen Ansatz, den Ball
zu ihr zurückzuspielen.
Treppenhausreinigung und Rauchen sind zweierlei Dinge, also hier den „Ball zurück spielen“ ist nicht sinnvoll.
Gruss Günter
Hi Christian.
Ein Bekannter von mir wohnt 2 Stockwerke über einer alten Dame, (70-90), die ohne Pause raucht. im Sommer sitzt sie nahezu den ganzen tag auf dem Balkon zum Hof. In dem Haus sind meist 1-2 Zimmer Wohnungen. Über ihr befinden sich also etw 6 Parteien ion Reichweite der Rauchschwaden. Während sie eine Zigarrette raucht wird die nächste gebaut, die mit der Glut der letzten entzündet wird. Ich möchte nicht hochrechnen auf was für einen Tagessatz sie damit kommt. Es ist faktisch so, dass niemand der oberhalb dieser Wohnung wohnt seine Fenster zum lüften öffnen kann, da besonders bei Windstille der Qualm hineinzieht.
Das Treppenhaus ist in hellen Gebtönen gehalten, die auf der Etage der Wohnungstür dieser Dame deutlich dunker wird. die Fugen der Tür sind Braun verfärbt. Ich atme immer eine Etage tiefer ein und versuch mindestens eine Etage höher zu kommen ohne zu atmen. Einmal wartete Essen auf Rädern vor der Tür, und ich mußte ansehen wie die Türsich öffnete, Der Farbton der Türspalten setzte sich durch den Wohnungsflur bis ins dahinterliegende Zimmer in leichten Nuancen fort. ich vergaß die Luft anzuhalten und wäre fast erstickt. Die komplette Wohnung ist in brauntönen verfärbt.
Ich weiß nicht obmman diese Wohnung problemlos vermieten kann. Jedesmal wenn eine Zeitlang kein Husten zu hören ist, keimt die Hoffnung es wär vorbei - aber meist hustet sie dann wieder.
HH
Hallo Helge,
hierauf ein Hinweis, sowohl gültig für Mieter als auch für Vermieter. Wer übermässig raucht verursacht einen Schaden, der durch die übliche Abnutzung nicht gedeckt ist. Ein Mieter kann in solchen Fällen Schadenersatz leisten müssen. Zwar gehört Rauchen zum Gebrauch der Mietsache, wenn jemand jedoch durch Nikotin-Missbrauch eine Wohnung (Tapeten, Türen, Fenster, Teppichboden, Treppenhaus) beschädigt, ist Schadenersatz zu leisten. Bei jemand, der täglich fünfzig und mehr Zigaretten raucht wird Nikotin - Missbrauch unterstellt.
Gruss Günter
Hi
Die Hausverwaltung wartet ab… Die dame wohnt in dieser wohnung seit etwa 50 Jahren… allerdings haben die Ummieter meist weniger Geduld und sie überlebt bisher alle 
Was bei Auszug (vermutlich durch versterben) dann mit der Wohnung passiert… k.A.
HH
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Dank an alle
Hallo,
danke für die Antworten. Werde mir dann mal überlegen, wie ich der Dame ihre wenn auch nicht rechtliche aber doch zumindest nachbarschaftliche Verfehlung austreibe.
Gruß,
Christian
Hallo Helge,
wenn es keine Erben gibt, sieht die Hausverwaltung und der Vermieter ziemlich alt aus. Das lässt sich ändern. Unter diesen Voraussetzungen, die Du hier geschildert hast, hat der Vermieter einen Anspruch auf Besichtigung der Wohnung. Er kann dies damit begründen, dass durch übermässigen Nikotin-Genuss Schäden an der Substanz der Wohnung zu befürchten sind. Nach der Besichtigung muss der Vermieter dann die vollständige Renovierung der Wohnung gemäß Mietvertrag verlangen ( sofern dies vereinbart ist). Hier ist eine Frist von vier Wochen angemessen. Reagiert die Dame nicht und hat sie Geld, sollte der Vermieter die Renovierung auf jeden Fall gerichtlich durchsetzen. Ist das Sozialamt zuständig, muss der Vermieter das Sozialamt informieren und die Dame muss aufgeordert werden, Kosten zur Renovierung zu beantragen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, wenn Geld vorhanden ist, aus dem zu erwartenden Erbe die Mieterin zu verpflichten einen Kostenanteil der zu erwartenden Schönheitsrenovierung zu hinterlegen als Sicherheit.
Gruss Günter
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Hallo Christian,
ein Tipp habe ich um 19.33 hier ins Forum gestellt. Schau ihn Dir mal an.
Gruss Günter
danke für die Antworten. Werde mir dann mal überlegen, wie ich
der Dame ihre wenn auch nicht rechtliche aber doch zumindest
nachbarschaftliche Verfehlung austreibe.
Gruß,
Christian
Hi
Ich glaube die werden das aussitzen. Seit drei Jahren rechnen alle mit dem baldigen Ende - nur ist sie zäher als alle glaubten 
Wie gesagt, die Dame hustet im Minutentakt, laut, und immer wenn mal ne weile nix zu hören ist gehen schon Gerüchte um, Menschen kommen an die Fenster, lauschen, werfen sich fragende Blicke zu - und dann hustet sie wieder.
Ich denke, da das ganze Haus peu a peu saniert wird und immer irgendwer von irgendwo nach irgendwo wanderrt um dies zu ermöglichen, die wollen wirklich warten bis das Problem sich von selbst erledigt. Sicher wollen sie sie nicht in eine sanierte Wohnung setzen!
Helge