Vollmacht im Krankheitsfall

Von: , Frage gestellt am So, 27. Jul 2003

Ich habe im (österreichischen) Konsumenten einen Artikel zum Thema "Alles KLAR in der Lebensgemeinschaft" gelesen, bei der es um rechtliche Absicherungen ging. Unter anderem auch, dass man sich gegenseitig bevollmächtigen kann, wenn jemand einen Unfall hat und ins Krankenhaus muss, dass der Partner und nicht die Eltern die ersten Ansprechpartner sind bzw. etwas entschieden werden muss.

Da mir mein Freund die wichtigste Person geworden ist, möchte ich auch so eine Vollmacht machen. Wie funktioniert das - muss das notariell beglaubigt sein, genügt ein formloses schreiben?
Bitte um Tipps bzw. Erfahrungen.
Danke, Eva

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vollmacht im Krankheitsfall

    Soweit ich weiß, gilt eine solche Vollmacht rechtlich nur, wenn´s notariell beglaubigt ist.
    Allerdings sind Ärzte und Pflegepersonal häufig sehr dankbar, überhaupt einen Ansprechpartner zu haben. Und wenn sie dann in einem Notfall eine Vollmacht finden, werden sie die hier gemachten Angaben auch berücksichtigen.
    Ein Formular für eine Vollmacht findest Du übrigens hier:
    http://www.formblitz.de/download.php?id=627&type=1&.pdf

    Viele Grüße,
    Reinhard

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vollmacht im Krankheitsfall

    Hallo Eva,

    es wird nicht ganz deutlich, ob du auch in Östereich wohnhaft bist, oder ob deutsches Recht anwendbar ist. In Deutschland ist es so, dass die nortarielle Vollmacht nur dann notwendig ist, wenn durch sie auch Grundstücksgeschäfte umfasst sein sollen. Ansonsten reicht die privatschriftliche Vollmacht. Allerdings stellen sich gerade Banken gerne mal quer, und verweisen auf eigene Vollmachtsformulare. Da hilft dann die notarielle Variante oft auch, bzw. man geht jetzt gleich zu Bank und fragt, wie die es handhaben würde.


    BTW: Du kannst die Vollmacht als Vorsorgevollmacht aufsetzen, die augenblicklich und nur dann in Kraft tritt, wenn du durch Krankheit gehindert bist, selbst tätig zu werden. In diesem Zusammenhang sollte man sich dann auch Gedanken über ein Testament und eine Patientenverfügung machen.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Vollmacht im Krankheitsfall

      Vielen Dank Leute,
      ich bin aus Österreich, denke aber, dass es nicht allzugroße Unterschiede gibt!

      Das Formular ist sehr hilfreich!
      Eva [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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