Vollmacht im Krankheitsfall
Von: , Frage gestellt am So, 27. Jul 2003
Ich habe im (österreichischen) Konsumenten einen Artikel zum Thema "Alles KLAR in der Lebensgemeinschaft" gelesen, bei der es um rechtliche Absicherungen ging. Unter anderem auch, dass man sich gegenseitig bevollmächtigen kann, wenn jemand einen Unfall hat und ins Krankenhaus muss, dass der Partner und nicht die Eltern die ersten Ansprechpartner sind bzw. etwas entschieden werden muss.
Da mir mein Freund die wichtigste Person geworden ist, möchte ich auch so eine Vollmacht machen. Wie funktioniert das - muss das notariell beglaubigt sein, genügt ein formloses schreiben?
Bitte um Tipps bzw. Erfahrungen.
Danke, Eva
