Mietrecht, wie lange Kündigungsfrist?

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Jul 2003

Hallöle zusammen,

irgendwas bei mir im kopf klingelt wenn ich an kündigung denke, hab aber kein plan mehr wie es ganau war.

wir wohnen in einer wohnung die vor etwas über 2 jahren angemietet wurde, wegenst trennung ziehen wir nun aus und müssen kündigen.

wer weiss wie das mit den kündigungsfristen nun nach neuem recht ist?

irgendwer sagt nämlich es währen nur 2 monate, mir war so wie für alle 3.

kann mir wer aufklären bitte.

lieben gruß von

sonja

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietrecht, wie lange Kündigungsfrist?

    Moin,

    die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung durch MieterInnen wie Vermieter beträgt grundsätzlich drei Monate, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine andere Vereinbarung darf aber nicht zum Nachteil der MieterInnen sein - sie ist dann unwirksam.
    Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573 c Abs.1 BGB). Geht sie später zu, so verschiebt sich die Frist um einen Monat.

    Für die MieterInnen gilt immer die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist, unabhängig von der Mietdauer - es sei denn, die MieterInnen und Vermieter haben vor dem 1.9.2001 etwas anderes wirksam vereinbart. Dann gilt gemäß Art. 229 § 3 EGBGB die Frist, die vertraglich (also im Mietvertrag) vereinbart wurde.

    Gruß,
    hostrunner

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      du hast was vergessen

      Moin,


      und das gleich mehrfach... die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung
      durch MieterInnen wie VermieterInnen beträgt grundsätzlich
      Amüsierte Grüße,
      Micha

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Ohhh.......

        ...Du siehst mich jetzt hier leich errötet sitzen...

        Wird nie wieder vorkommen, versprochen!
        :-)

        Gruß,
        hostrunner

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