wir wohnen in einer mietswohnung und in der küche ist nur kaltes wasser… es ist weder ein durchlauf noch ein sonstwas erhitzer vorhanden! (ich kenn mich mit den nötigen installationsvorrichtungen leider nicht so aus
) im mietvertrag stand nichts davon, dass wir uns selber um warmes wasser in der küche zu kümmern haben! nun meine frage… ist das überhaupt zulässig? ist es nicht eigentlich selbstverständlich, dass sowas im mietvertrag aufgeführt ist, dass man uns vor einzug darauf aufmerksam macht bzw dass der vermieter für sowas zuständig ist? die warmwasser versorgung aus dem bad kann lt. vermieter aus baulichen gründen nicht mitgenutzt werden, da der weg vom bad in die küche zu lang wäre für das warme wasser…
ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir jemand auskunft geben kann!!!
vielen lieben dank!
julia