Autoverkauf

Hallo !

Ich hätte mal gern etwas gewußt.

Ich habe bei ebay ein Auto verkauft, nun möchte der Käufer das Auto von einem Dritten abholen lassen.

Wenn ich nun den Käufer in den Kaufvertrag eintrage, und der Dritte in seinem Namen unterschreibt (z.B.: i.A. Müller), ist die Sache dann in Ordnung ?

Und was wäre wenn ich das Auto ohne Kaufvertrag an eine Dritte Person für Summe x aushändige ?

was muß ich da beachten, sowas macht man halt nicht alle Tage.

Im vorraus für Eure Mühe schönen Dank

mfg
Tom

Hi!

Prinzipiell kann es dir ja egal sein, wer nun den Vertrag unterschreibt und wer den nachher fährt - Hauptsache du hast dein Geld und keinen Ärger bei der Versicherungsübernahme.

Bei Autoscout24.de gabs eine Seite mit Ratschlägen beim Autoverkauf, die du dir mal ansehen kannst.

Du musst halt darauf achten, das du die Personalien des Käufers genau festhältst und auch die Ausweisdaten notierst - auf Ebay-Angaben würde ich mich nicht verlassen - und wenn möglich würd ich mir nen Zeugen dazuholen (wärst nicht der erste Autokäufer, der nachher ohne Geld und Auto dastand ;o))
Normaler Weise wird auch geraten, daß Fahrzeug vor Übergabe abzumelden ist aber auch Vereinbarungssache.

Welchen Wert hat denn der Wagen und was für ein „Ebayler“ hat gekauft???

Bernd

Hallo !

Ich hätte mal gern etwas gewußt.

Ich habe bei ebay ein Auto verkauft, nun möchte der Käufer das
Auto von einem Dritten abholen lassen.

Das ist grundsätzlich kein Problem.

Wenn ich nun den Käufer in den Kaufvertrag eintrage, und der
Dritte in seinem Namen unterschreibt (z.B.: i.A. Müller), ist
die Sache dann in Ordnung ?

Ja das ist grundsätzlich in Ordnung. Ich würde allerdings verlangen, dass dieser Dritte eine schriftliche Vollmacht vorlegt, soweit du sicher bist, dass es den Käufer wirklich gibt. Solltest du das Gefühl haben, dass hier etwas nicht stimmt, dann würde ich darauf bestehen, dass der Käufer selbst kommt. Bei Ebay wäre ich wenn es um einen größeren Betrag geht vorsichtig und würde verlangen, dass der Käufer kommt und sich ausweist.

Und was wäre wenn ich das Auto ohne Kaufvertrag an eine Dritte
Person für Summe x aushändige ?

Das kann man so allgemein nicht sagen. Da kommt es dann genau darauf an, was wer mit wem wie vereinbart hat.

was muß ich da beachten, sowas macht man halt nicht alle Tage.

Ich würde nur Zug um Zug gegen Bezahlung leisten oder das ganze über einen Treuhänder abwickeln.

Gruß
Tom

Hallo!

Prinzipiell kann es dir ja egal sein, wer nun den Vertrag
unterschreibt und wer den nachher fährt - Hauptsache du hast
dein Geld und keinen Ärger bei der Versicherungsübernahme.

Ja eben. Und wenn jemand für jemand anderen unterschreibt, was hier der Fall sein dürfte, und keine Vollmacht hat, dann wird’s halt vielleicht ein bisschen komplizierter.

Gruß
Tom

Hi!

Ganz einfach:
Du verlangst eine Vollmacht inklusive Ausweiskopie des eigentlichen Käufers. Du hältst die Situation auf dem Kaufvertrag fest (Fahrzeug i.A. des Käufers übernommen durch:…).
Du meldest den Wagen vor der Abholung ab, dann kann niemand auf Deiner Versicherung fahren.
Das musst Du natürlich vorher ankündigen, so dass der Käufer sich rote Nummern besorgen kann. Lasse Dich dabei auf keinerlei Diskussionen ein.
Ferner gehst Du zusammen mit Käufer und Bargeld (kompletter Kaufpreis) VOR(!!!) der Übergabe des Kfz-Briefes zur nächsten Bank und lässt das Geld checken, am besten zahlst Du es gleich auf Dein Konto ein.
JETZT kannst Du den Kfz-Brief und die Schlüssel aushändigen.

Alles andere ist m.E. fahrlässig, die Welt ist nun mal böse und gemein…

Grüße,

mathias

Ich hätte mal gern etwas gewußt.

Ich habe bei ebay ein Auto verkauft, nun möchte der Käufer das
Auto von einem Dritten abholen lassen.

Wenn ich nun den Käufer in den Kaufvertrag eintrage, und der
Dritte in seinem Namen unterschreibt (z.B.: i.A. Müller), ist
die Sache dann in Ordnung ?

Und was wäre wenn ich das Auto ohne Kaufvertrag an eine Dritte
Person für Summe x aushändige ?

was muß ich da beachten, sowas macht man halt nicht alle Tage.

Im vorraus für Eure Mühe schönen Dank

mfg
Tom