hi
in meinem wohnhaus hängt eine ankündigung, daß im haus gegenüber vom 4. - 12. august der schornstein ausgebrannt wird, was auch immer das bedeutet. uns wird empfohlen, in diesen tagen wegen dem ruß zwischen 7:00 und 16:00 uhr die fenster geschlossen zu halten.
frage: ist dies ein mietminderungsgrund? und wenn ja, wieviele prozent? und kann man dies gleich mit der augustmiete verrechnen oder muß man ein „rußprotokoll“ führen (ähnlich wie bei baustellenlärm) und zieht dann die minderung von der septembermiete ab?
vielen dank im voraus
micha
Hallo Michael,
dies ist zwar ein Mietminderungsgrund und es kann eine Mietminderung bis höchstens 3 % der Kaltmiete angesetzt werden. Jedoch sollte wegen eines Tages aus meiner persönlichen Sicht wegen der relativ geringen Mietminderung das Risiko einer Auseinandersetzung nicht eingegangen werden. Wenn die Mietminderung jedoch vorgenommen wird, muss der Vermieter schriftlich hingewiesen werden.
in meinem wohnhaus hängt eine ankündigung, daß im haus
gegenüber vom 4. - 12. august der schornstein ausgebrannt
wird, was auch immer das bedeutet. uns wird empfohlen, in
diesen tagen wegen dem ruß zwischen 7:00 und 16:00 uhr die
fenster geschlossen zu halten.
frage: ist dies ein mietminderungsgrund? und wenn ja, wieviele
prozent? und kann man dies gleich mit der augustmiete
verrechnen oder muß man ein „rußprotokoll“ führen (ähnlich wie
bei baustellenlärm) und zieht dann die minderung von der
septembermiete ab?
Die Mietminderung kann keineswegs im August abgezogen werden. Die Ursache der Mietminderung wird letztlich erst nach Fälligkeit der August-Miete möglich.
Gruss Günter
Hi!
hast Du sonst noch irgendwelche Probleme?
Es mag zwar ganz nett sein, wegen jedem Käse eine Mietminderung durchzudrücken, allerdings sollte man sich dann auf der anderen Seite nicht wundern, wenn immer weniger Leute vermieten wollen.
Günter erwähnte ja bereits die möglichen 3%, ich als Vermieter würde da allerdings mit aller Macht gegenhalten.
Ein gutes Geschäftsverhältnis bedarf beidseitiger Toleranz innerhalb realistischer Grenzen.
Viele Grüße,
Mathias
in meinem wohnhaus hängt eine ankündigung, daß im haus
gegenüber vom 4. - 12. august der schornstein ausgebrannt
wird, was auch immer das bedeutet. uns wird empfohlen, in
diesen tagen wegen dem ruß zwischen 7:00 und 16:00 uhr die
fenster geschlossen zu halten.
frage: ist dies ein mietminderungsgrund? und wenn ja, wieviele
prozent? und kann man dies gleich mit der augustmiete
verrechnen oder muß man ein „rußprotokoll“ führen (ähnlich wie
bei baustellenlärm) und zieht dann die minderung von der
septembermiete ab?
vielen dank im voraus
micha
Hallo,
wo liegt eigentlich das Problem? Bist du knapp bei Kasse?
Rein logisch sollte man bei der derzeit herrschenden Hitze ohnehin tagsüber die Fenster geschlossen halten, wenn man nicht die ganze heisse Luft in der Wohnung haben will. Nachts kannst du dann zur Abkühlung lüften.
Gruss, Niels
Das ausbrennen des Schornsteins ist meist nötig, wenn eine andere Heizung eingebaut wird (z.B.von Gas zu Öl oä.) Aufgrund der Tatsache, dass dies wg. der Gesetzeslage vermutlich höchste Zeit wird, haben die Mieter kein Anrecht auf eine Mietminderung. Sollte Dein Haus einem anderen Vermieter gehören, aus anderen Gründen genausowenig (s. PS). Die längere Frist liegt wohl daran, dass nicht nur ein Schornstein ausgebrannt wird, sondern in der Zeit mehrere, auch von Häusern, die gar nicht so sehr im Dunstbereich liegen. Warte erst mal ab, wie stark der Russ ist, häng in der Zeit keine Wäsche auf dem Balkon auf, und überleg dann, ob sich der Ärger lohnt. Vielleicht ist nächsten Monat auch Dein HAus dran, damit Du weniger Heizkosten hast.
Susanne
PS: oder verlangst Du auch schon eine Mitminderung, wenn auf der Strasse mal ein Stinkeauto fährt, da kann Dein Vermieter genausowenig dafür.
zum einen: vielen dank für die antworten.
zum anderen: ich bin keiner, der -wie in deutschland ja üblich- wegem jedem scheiß vors gericht zieht. nur, wenn man ein arschloch als vermieter hat, der sich nicht an abmachungen hält, dem wir quasi die wohnung sanieren und statt mietfrei oder zumindest eine kosterstattung zu bekommen noch schön provision blechen dürfen, dann denkt man halt nach. selbstredend werde ich bei 3% einen teufel tun, da irgendwas zu unternehmen.
viele grüße
micha