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Nötigung, Zutrittsverbot, Sittenwidrigkeit
nur zur Ergänzung zu Andreas korrekter
Darstellung: Prinzipiell gibt es gegen
Boshaftigkeit (was nicht gesetzwidriges
Verhalten angeht), keine Handhabe - das
ist das gleiche, wenn der
Disco-Tuersteher dich als Einzigen nicht
reinlaesst, weil ihm dein Gesicht nicht
gefaellt.
Was Andrea andeuten wollte ist, dass es
gereade bei Grundstuecken und Wegerecht
Besonderheiten gibt - kommt auf Lage der
Grundstuecke etc. an. Wenn dein
Grundstueck z. B. nur ueber das andere
erreichbar ist, kann man dich ja nicht
zum Fliegen zwingen.
Danke, auf was es mir hier besonders ankommt, ist der Aspekt der Sittenwidrigkeit, der bei diesem Fall auch utner anderem Gesichtspunkt eine zentrale Rolle spielt.
Anlaß ist hier die grundlose Kündigung eines langjährigen Pachtverhältnisses, das zwar auslief, aber bis vor kurzem hätte fortgesetzt werden sollen, da es keinen seriösen Grund für die Beendigung gab und auch die Kündigung für den Pächter eine deutliche Härte darstellt.
Dies erfolgte aus Verärgerung darüber, daß beim Verkauf vom Pächter ein vorkaufsrecht beantragt wurde, worauf der notarielle Kaufvertrag zurückgezogen wurde. Der Preis war so niedrig und der Druck vom Käufer auf den Verkäufer so groß, daß man das Geschäft als eine Art von Schutzgelderpressung ansehen muß, wobei der Verkäufer eine fast willenlose Marionette ist, deren Wort so gut wie nichts wert ist.
Ein anderer Aspekt ist u. U.
Gewohnheitsrecht - wenn da seit 20 Jahren
ein Trampelpfad ueber dessen Wiese ist,
den alle benutzen, kann er das nicht so
ohne weiteres Verbieten.
Das ist der eine Aspekt. Weiter wurde hier aber auch ganz klar gedroht, einem das Leben schwer zu machen, dafür daß man nicht den unfairen Kaufvertrag akzeptierte und sich zu einem scheinheiligen neuen Pachtverhältnis überrumpeln ließ.
Gruss
Dirk
Gruß
Gerald