Gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre

Hallo

ich möchte mir ein notebook kaufen. Laut Angaben meines Händlers und seines Prospektes beträgt die Garantie auf das Notebook 2 Jahre, auf den Akku aber nur 6 Monate. Ist das rechtens? Kann ich den Akku nach 23 Monaten noch reklamieren?
Hat da jemand Ahnung?

Danke Chris

Hallo,

ich möchte mir ein notebook kaufen. Laut Angaben meines
Händlers und seines Prospektes beträgt die Garantie auf das
Notebook 2 Jahre, auf den Akku aber nur 6 Monate. Ist das
rechtens? Kann ich den Akku nach 23 Monaten noch reklamieren?
Hat da jemand Ahnung?

ich glaub, ich bastel mir mal einen Textbaustein für diese Fragen.

Also: Es gibt einen Unterschied zwischen gesetzlicher Sachmängelhaftung und Garantie. Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt 2 Jahre, wobei innerhalb der ersten sechs Monate unterstellt wird, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand, danach ist der Käufer in der Beweispflicht bzw. in diesem Falle in der Beweisnot.

Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder des Herstellers. Die Leistungsumfang und die Laufzeit einer Garantie kann der Garant frei wählen, so daß die Leistung in diesem Fall in den ersten 6 Monaten aus einem neuen Akku, einem 50 km-Verlängerungskabel oder einer gut abgehangenen ungarischen Salami bestehen kann, die genau in das Akku-Fach paßt.

Gruß,
Christian

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Verkäufers oder des Herstellers. Die Leistungsumfang und die

Man sollte beim Kopieren aufpassen: Es muß natürlich " den Leistungsumfang" heißen.

C.